Neue Matrize der Umsatzsteuersätze und sog. Bindende Umsatzsteuersatzinformation (WIS)
Ab Anfang April 2020 wird das System der Umsatzsteuersätze vereinfacht und vereinheitlich. Die einheitlichen Umsatzsteuersätze werden anwendbar für die gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen. Die Umsatzsteuersätze werden auch modifiziert- entweder vergünstigt oder erhöht. Als Grundlage zur Kennung der Waren und Dienstleistungen für Bedarf der Umsatzsteuer wird die Kombinierte Nomenklatur (Combined Nomenclature, CN) für die Waren und Polnische Klassifikation der Produkte und Dienstleistungen (PKWiU 2015) für die Dienstleistungen Anwendung finden. Durch die Änderungen werden die Umsatzsteuerpflichtigen die Sicherheit im Bereich der Umsatzsteuer gewinnen. Bei Unsicherheit bezüglich der Anwendung des richtigen Umsatzsteuersatzes wird es möglich, einen Antrag auf bindende Umsatzsteuerinformation (WIS) zu stellen.
Bindende Umsatzsteuerinformation (WIS) ist eine amtliche Entscheidung, die die Richtigkeit der angewandten Umsatzsteuersatz für die entsprechende Ware oder Dienstleistung bestätigt. Diese Entscheidung beinhaltet die Beschreibung der Ware oder der Dienstleistung, die entsprechende Klassifikation zu der Kombinierten Nomenklatur oder zu der Polnischen Klassifikation der Produkte und Dienstleistungen und deren richtiger Umsatzsteuersatz. Das Steueramt wird keine Möglichkeit haben, den aufgrund der bindenden Umsatzsteuerinformation angewandten Umsatzsteuersatz in Frage zu stellen.
Deswegen möchten wir Sie um eine Erwägung bitten, ob Sie den richtigen Satz im Laufe der bindenden Umsatzsteuerinformation bestätigen wollen.