Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Inhalt

Archiv Aktuelles

Rückblick auf den 39. Steuerberatertag in Dresden

Auf zwei ereignisreiche Tage möchten wir zurückblicken. Rund 1.500 Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Bereichen fanden sich unter dem Motto "Chancen und Risiken der Digitalisierung" zusammen.

Neben diesem Schwerpunkt haben Herr Dachowski und Herr Schulz zum Thema "Einführung in das polnische Gesellschafts- und Steuerrecht" Ihren Vortrag informativ übermittelt.

Vielen Dank für die rege Teilnahme!

Vortrag beim 39. Deutschen Steuerberatertag in Dresden

Anlässlich des 39. Steuerberatertags in Dresden sind wir stolz Ihnen mitzuteilen, dass in diesem Jahr Herr Lukasz Dachowski und Herr Rüdiger Schulz als Referenten gewonnen wurden.
Die Veranstaltung findet vom 09.-11. Oktober 2016 statt. Thema des Vortrags wird die Einführung in das polnische Gesellschafts- und Steuerrecht sein.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie direkt auf der Webseite des Steuerberatertags.

Rechtanwältin Stawska-Höbel obsiegt für Mandantin im Verfahren vor dem nationalen Gericht in Berlin nach Vorabentscheidungsverfahren des Gerichtshofes der Europäischen Union (EUGH)

Wie bereits zuvor auf unserer Homepage berichtet, hat Rechtsanwältin Stawska-Höbel, als Vertreterin der Antragsgegnerin, eine Stellungnahme in einem Vorabentscheidungsverfahren des Amtsgerichts Wedding an den Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Inhaltlich ging es hierbei um die Frage, welche Rechte der Antragsgegner geltend machen kann, wenn ihm ein Europäischer Zahlungsbefehl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 nicht wirksam zugestellt worden ist und dennoch eine Vollstreckbarkeitserklärung des Europäischen Zahlungsbefehls durch das zuständige Mahngericht erlassen worden ist. Das Urteil des Gerichtshofes Union im Vorabscheidungsverfahren ist am 4. September 2014 erlassen worden. Der daraufhin erlassene Beschluss des Amtsgerichts Wedding erging am 30. Mai 2016 mit dem Tenor, dass die Vollstreckbarkeitserklärung des Amtsgerichts Wedding, erteilt für den Europäischen Zahlungsbefehl, für ungültig erklärt worden ist. Im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung teilte das Gericht mit, dass die Frage möglicher Rechtsmittel ungeklärt sei. Wir haben bislang in dem Verfahren für  unsere Mandantin obsiegt. Sollte die Gegenseite Rechtsmittel einlegen, gelte es durch das Landgericht zu klären, ob und welche Rechtsmittel es für zulässig erachtet.

Treffen des Deutsch-Polnischen Gesundheits- und Sozialverbandes, Brandenburg, 7. Mai 2016

Im Rahmen eines Treffens des Deutsch-Polnischen Gesundheits- und Sozialverbandes in der Stadt Brandenburg hatte Rechtsanwalt Henning von Zanthier am 7. Mai 2016 die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Außenminister der Bundesrepublik Dr. Frank-Walter Steinmeier, dem Stadtpräsident von Poznan und mit anderen Experten anderthalb Stunden über die deutsch-polnische Gesundheitswirtschaft zu sprechen. Es wurden viele interessante Themen angesprochen: Die deutsch-polnischen Beziehungen im Allgemeinen, das ins Stocken geratene deutsch-polnische Rettungsabkommen, die Pflegesituation in beiden Ländern, Modellprojekte für die Grenzregion und vieles mehr. Herr Steinmeier hat die Anregungen mit Interesse und Wohlwollen aufgenommen.

Wir gratulieren den BR Volleys!

Nach dem deutschen Pokalsieg 2016 hat die Mannschaft als erster deutscher Volleyballclub den europäischen CEV Cup gewonnen! Wir freuen uns mit und sind stolz, diese erfolgreiche Mannschaft zu unterstützen. 

FOCUS-Spezial Steuerberater 2016

VON ZANTHIER & SCHULZ zählt zu den Top-Steuerberatungskanzleien Deutschlands! FOCUS stellt Deutschlands Top-Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor. Die Unternehmen sind nach 19 Arbeitsgebieten und zehn Branchen bundesweit gelistet. Die Liste der Top-Kanzleien basiert auf den Empfehlungen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus ganz Deutschland. 

Broschüre - Der Unternehmenskauf in der Insolvenz in der deutschen Unternehmenspraxis

In Zusammenarbeit mit der Abteilung für Handel und Investitionen der polnischen Botschaft in Berlin hat unsere Kanzlei die Broschüre zum Thema "Der Unternehmenskauf in der Insolvenz " herausgegeben.
 
In der Broschüre werden die praktischen Aspekte des Erwerbens von Unternehmen in der Insolvenz, das Insolvenzverfahren nach den Bestimmungen der deutschen Insolvenzordnung,  sowie die Besonderheiten, Risiken und Chancen des Unternehmenskaufs im Insolvenzverfahren dargestellt.
Die Broschüre (auf Polnisch) kann auf der Website der Abteilung für Handel und Investitionen der polnischen Botschaft unter dem folgenden Link eingesehen werden.

Seminar über Bauvertrag und Bauabzugssteuer, Köln, 18.02.2016, 14:30 Uhr

Am 18. Februar 2016 organisiert die Abteilung für Handel und Investitionen, des Generalkonsulats der Republik Polen, mit Unterstützung von der Kanzlei VON ZANTHIER & SCHULZ das Seminar über Bauvertrag und Bauabzugssteuer in der Praxis, um 14:30 Uhr, in den Räumlichkeiten der Abteilung in Köln-Bayenthal. Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an Unternehmer, die ihre Baugewerbe in Deutschland ausüben. Hier finden Sie das Programm und Anmeldeformular.

FOCUS-Spezial Steuerberater 2016: Wir sind dabei!

Wir freuen uns sehr, nach 2014 auch in der kommenden Ausgabe des FOCUS-Spezials Steuerberater 2016 wieder als eine Top-Steuerberatungskanzlei ausgezeichnet worden zu sein! Die große Liste der besten Steuerkanzleien Deutschlands und weitere Berichte finden Sie im FOCUS-Spezialheft „Steuerberater“ ab dem 16. Februar 2016.

Zum Seitenanfang