Ihr Erfolg ist unser Ziel

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Archiv Aktuelles

Business vs. Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Deutsch-Polnischen Wirtschaftskreises in Posen und des Teams der Kanzlei VON ZANTHIER & SCHULZ laden wir Sie herzlich ein, an einem kostenlosen Webinar über die Geschäftstätigkeit in der Zeit der Coronavirus-Pandemie teilzunehmen.

Das Webinar in der polnischen Sprache findet am Dienstag, 31. März 2020, um 11.00 Uhr auf clickmeeting statt. Das Treffen wird von Rechtsanwältin Karolina Barałkiewicz-Sokal und Steuerberaterin Magdalena Stefaniak-Odziemska geleitet. Das Webinar dauert ca. 45 Minuten.

Das Webinar befasst sich mit den Themen, die derzeit entscheidende Bedeutung für Unternehmer haben, insbesondere:

• Verhältnisse mit Arbeitnehmern,
• Handelsverträge,
• Die Anti-Krise-Gesetzgebung.

Wie nimmt man an dem Webinar teil? Bei Interesse senden Sie bitte eine Nachricht an: carrieri@vonzanthier.com. An alle Interessierten, die am Webinar teilnehmen möchten, werden davor entsprechende Links versandt. Um dem Webinar beizutreten, sollten Sie einfach auf den erhaltenen Link klicken oder registrieren Sie sich hier: vonzanthierdachowski.clickmeeting.pl/business-vs-coronavirus/register.

Wir laden Sie herzlich ein!

Wir sind für Sie da: Auch in Zeiten von Corona-Virus!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Lage ist ohne Frage eine beispiellose Herausforderung für uns alle. Wir hoffen, Sie sind wohlauf.

Da uns die Gesundheit unseres Teams und die unserer Mandanten am Herzen liegt, haben wir einige Maßnahmen getroffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus so klein wie möglich zu halten.

Eine gute Nachricht: Wir sind weiterhin für Sie da, können Sie weiterhin beraten und vertreten, unsere Termine einhalten und freuen uns, mit Ihnen digitale Wege der Kommunikation zu erproben.

In den nächsten Tagen werden wir Sie über die rechtlichen und steuerrechtlichen Maßnahmen des deutschen und des polnischen Gesetzgebers zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus informieren.

So tragen wir Verantwortung:
• Wir zeigen Nähe, indem wir Abstand halten: Meetings finden mit der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Distanz von mindestens 1,5 m statt.
• Zudem folgen wir den strengen Hygieneregelungen im Büro.
• Unser Team arbeitet soweit wie möglich im Homeoffice.

Wir sind für Sie erreichbar:
• Wir sind zu unseren Bürozeiten selbstverständlich weiterhin für Sie da, rufen Sie uns zwischen 9 – 18 Uhr einfach unter +49 30 880 359 0 in Berlin und unter +48 61 8582 550 in Poznań an.
• Wir beraten Sie weiterhin am Telefon oder per E-Mail. Unser Team ist weiterhin komplett für Sie da!
• Wir kommunizieren mit Ihnen per Videokonferenz.

Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner direkt darauf an.

Wir beantworten Ihre Fragen weiterhin in der gewohnten hohen Qualität bei kurzer Bearbeitungszeit.

Alles Gute für Sie und Ihre Familie. Bleiben Sie gesund.

VON ZANTHIER & SCHULZ

Split payment

Seit dem 1. November 2019 gelten die neuen Vorschriften, die das Mechanismus „Split Payment“ betreffen. Dieses Mechanismus besteht darin, dass der Erwerber nur der Nettobetrag auf die Bankverbindung des Verkäufers überweisen kann. Der Umsatzsteuer wird auf das spezielle VAT-Bankkonto überwiesen werden. Die Geldmittel auf dem VAT-Bankkonto gehören zu dem Verkäufer, er kann aber über sie nicht frei verfügen. Durch diese Mittel können insbesondere Steuerverpflichtungen oder andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen beglichen werden. Das VAT-Bankkonto ist durch das Steueramt automatisch geöffnet, dies gilt aber nicht für die Auslandssubjekte, die über keine Bankverbindung in Polen verfügen.

Der Mechanismus „Split Payment“ (PL „mechanizm podzielonej płatności”) gilt seit 01/11/2020 obligatorisch für die Transaktionen, die mit der für den Betrag mehr als 15.000 PLN brutto ausgestellten Rechnungen dokumentiert werden und umfassen u.a.:

• Bauarbeiten;
• Sekundärrohstoffe und Abfälle;
• Elektrogeräte;
• Kohle;
• Motorbenzine, Dieselöle, Heizöle und Schmieröle;
• Stahl- und Metallprodukte.

Bei Nichtverwendung der neuen Regel ist es möglich, dass das Steueramt die zusätzliche Steuerverpflichtung erlegt oder dass der Umsatzsteuerpflichtige die steuerstrafrechtliche Konsequenzen tragen würde. Auf Ihrem Wunsch werden wir gerne überprüfen, ob Sie dem obligatorischen Split Payment Verfahren unterliegen und ob Ihre Rechnungsvorlagen und Zahlungsprozesse daran angepasst sind.

LEGAL MARKET DAY 2020

Łukasz Dachowski, geschäftsführender Partner von VON ZANTHIER & SCHULZ in Poznań, wird die Diskussion zum Thema "Was erwarten Mandanten von ihren Rechtsanwälten?" während der LEGAL MARKET DAY 2020 leiten!

LEGAL MARKET DAY 2020 ist die größte Konferenz für Rechtsanwälte in Polen. Dies ist schon die siebte Auflage. An jeder der vorigen Konferenzen nahmen jeweils etwa 200 Rechtsanwälte teil. Der besondere Gast der diesjährigen Auflage ist ein weltbekannter Spezialist, ein Zukunftsforscher der Rechtsbranche, Prof. Richard Susskind. Łukasz wird ein Gespräch mit Kamila Bury, LL.M., Prof. Michael Jackowski und Ryszard Sowa führen.

Auch die Rechtsanwältin und Steuerberaterin von VON ZANTHIER & SCHULZ, Małgorzata Justyńska, wird an LEGAL MARKET DAY 2020 teilnehmen.

Gemeinsam mit SEC Consult sagen wir Hackern den Kampf an!

Angriffe von Hackern auf Unternehmen, um Geld zu erpressen, werden immer häufiger und für deutsche Unternehmen immer teurer. Wir haben uns entscheiden, unseren Beitrag zu leisten, den Hackern den Kampf an zu sagen und den Schaden von Unternehmen möglichst zu minimieren: VON ZANTHIER & SCHULZ arbeitet insofern ab 2. März 2020 mit dem europaweit erfolgreichen Cybersicherheitsunternehmen SEC Consult Deutschland GmbHzusammen:

SEC Consult bietet rund um die Uhr rasche Hilfe bei Hackerattacken: im Fall eines Angriffs werden umgehend technische Gegenmaßnahmen eingeleitet, um den Hacker abzuwehren und weitere Schäden zu verhindern (Incident Response). Im Rahmen der forensischen Analyse werden die Spuren des Angreifers für potentiell folgende rechtliche Schritte gesichert.

VON ZANTHIER & SCHULZ unterstützt SEC Consult in Deutschland rechtlich, sei es, indem wir die Notwendigkeit eines gesetzlich vorgesehenen Pannenberichts ermitteln, Möglichkeiten von Regreßansprüchen überprüfen, oder Kundenansprüche managen und präventiv den Hut als Datenschutzbeauftragte aufsetzen und die DSGVO-Anforderungen in dem jeweiligen Unternehmen implementieren, was die Anspruchsmöglichkeiten gegen das Unternehmen reduziert.

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