Ihr Erfolg ist unser Ziel

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Archiv Aktuelles

Fröhliche Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr 2024!

2023 neigt sich dem Ende. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Lieben in den vor uns liegenden Festtagen zur Ruhe kommen, die Zeit genießen und genügend Kraft für 2024 tanken können. Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Wie jedes Jahr haben wir, statt Weihnachtskarten an unsere Mandanten und Kooperationspartner zu versenden, für einen guten Zweck gespendet: Dieses Jahr hat unser Berliner Büro 1000 € an die Freya von Moltke-Stiftung für das Neue Kreisau (www.fvms.de) überwiesen, die die Arbeit der deutsch-polnischen Jugendbegegnungsstätte im niederschlesischen Kreisau unterstützt.

Ärztliche Gutachten unter der Lupe: was Arbeitgeber beachten sollten

Das ärztliche Gutachten, das die Arbeitsfähigkeit auf der aktuellen Position bestätigt, stellt ein verbindliches Element der Mitarbeiterdokumentation dar. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die ärztlichen Gutachten der Arbeitnehmer sowohl hinsichtlich der Arbeitsbedingungen als auch des sich verändernden Gesundheitszustands der Arbeitnehmer auf dem neuesten Stand sind. Die Thematik des Einspruchsverfahrens gegen sogenannte bedingte ärztliche Gutachten, zusätzliche Anweisungen zur präventiven Untersuchung von Arbeitnehmern sowie die Folgen der Verweigerung dieser Untersuchungen werden von der Referendarin (PL) Maria Aleksiejak in ihrem neuesten Artikel ausführlich erläutert.

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