Buchhaltung in Polen für deutsche Unternehmen
Wer in Polen eine Gesellschaft betreibt oder dort umsatzsteuerlich registriert ist, braucht eine laufende Buchhaltung, die die polnischen Meldepflichten kennt. Versuche, die polnische Umsatzsteuer ausschließlich über eine ausländische Buchhaltungsabteilung ohne Kenntnis der lokalen Anforderungen zu bearbeiten, führen bei komplexeren Transaktionen häufig zu Problemen.
Wir übernehmen die laufende Buchführung, die monatlichen JPK_VAT-Meldungen, die Zusammenfassenden Meldungen, die Lohnabrechnung und den Jahresabschluss – und verbinden das mit steuerlicher Beratung, wenn eine Transaktion aus dem Rahmen fällt. Das ist der praktische Vorteil gegenüber einem reinen Buchhaltungsbüro: Wenn im Monatsabschluss eine Frage auftaucht, die eine Rechtsauskunft braucht, muss sie nicht das Haus wechseln.
Was die laufende Betreuung umfasst
- Laufende Buchführung nach polnischem Recht, abgestimmt mit Ihrer deutschen Konzernbuchhaltung
- Monatliche JPK_V7M-Meldungen bis zum 25. des Folgemonats, Zusammenfassende Meldungen und – wo nötig – INTRASTAT
- Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die zugehörigen Melde- und Beitragspflichten
- Jahresabschluss und CIT-8
- Prüfung der Vertragspartner über die Weiße Liste und Begleitung bei Split Payment
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt bei Aufforderungen, Erläuterungen und Prüfungshandlungen
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