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Steuerberater in Polen für Unternehmen – Rechts- & Steuerberatung aus einer Hand

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Steuerberatung und Buchhaltung in Polen
 

Auf einen Blick

Wer als DACH-Unternehmen in Polen tätig wird, trifft auf eigene steuerliche Pflichten — von der Körperschaftsteuer (CIT) über die Umsatzsteuer (VAT) und die E-Rechnung (KSeF) bis zu Quellensteuer und Verrechnungspreisen. Welche davon im Einzelfall greifen und in welchem Umfang, hängt von Struktur und Tätigkeit ab. VON ZANTHIER & DACHOWSKI verschafft Klarheit und übernimmt Registrierung, laufende Compliance und Strukturierung — dreisprachig, ISO-9001-zertifiziert und seit über 30 Jahren auf die DACH-Polen-Achse spezialisiert.

Buchhaltung in Polen für deutsche Unternehmen

Wer in Polen eine Gesellschaft betreibt oder dort umsatzsteuerlich registriert ist, braucht eine laufende Buchhaltung, die die polnischen Meldepflichten kennt. Versuche, die polnische Umsatzsteuer ausschließlich über eine ausländische Buchhaltungsabteilung ohne Kenntnis der lokalen Anforderungen zu bearbeiten, führen bei komplexeren Transaktionen häufig zu Problemen.

Wir übernehmen die laufende Buchführung, die monatlichen JPK_VAT-Meldungen, die Zusammenfassenden Meldungen, die Lohnabrechnung und den Jahresabschluss – und verbinden das mit steuerlicher Beratung, wenn eine Transaktion aus dem Rahmen fällt. Das ist der praktische Vorteil gegenüber einem reinen Buchhaltungsbüro: Wenn im Monatsabschluss eine Frage auftaucht, die eine Rechtsauskunft braucht, muss sie nicht das Haus wechseln.

Was die laufende Betreuung umfasst

  • Laufende Buchführung nach polnischem Recht, abgestimmt mit Ihrer deutschen Konzernbuchhaltung
  • Monatliche JPK_V7M-Meldungen bis zum 25. des Folgemonats, Zusammenfassende Meldungen und – wo nötig – INTRASTAT
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die zugehörigen Melde- und Beitragspflichten
  • Jahresabschluss und CIT-8
  • Prüfung der Vertragspartner über die Weiße Liste und Begleitung bei Split Payment
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt bei Aufforderungen, Erläuterungen und Prüfungshandlungen

Verwandte Beratungsthemen

Zahlen Sie nicht mehr, als Sie müssen.

Bei der Beratung unserer Mandanten achten wir stets auf die steuerlichen und buchhalterischen Aspekte, die sie betreffen. Wir gestalten die Steuer- und Rechnungslegung so, dass sie die Ziele unserer Mandanten unterstützt. Wir sind insbesondere auf die grenzüberschreitende, internationale Steuerberatung spezialisiert und bieten optimale Lösungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Sie vertrauen uns

Fakten auf einen Blick - unsere Eckdaten
30
Jahre Erfahrung
durch unsere Mandanten
9
von 10
Zufriedenheitsbewertung durch unsere Mandanten
150
betreute Mandanten
pro Monat
30
Mitarbeiter
in 3 Standorten

Steuerberatung in Polen für DACH-Unternehmen Ihre Fragen schnell beantwortet

Welche Steuern zahlt eine polnische Tochtergesellschaft?

Das hängt von Tätigkeit, Struktur und grenzüberschreitenden Beziehungen ab — typischerweise sind Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und je nach Zahlungsströmen Quellensteuer relevant. Wir analysieren Ihren konkreten Fall und übernehmen die laufende Betreuung.

Was bedeutet die KSeF-Pflicht für mein Unternehmen?

Polen führt die verpflichtende elektronische Rechnung über das System KSeF ein. Wir prüfen Ihren Umstellungsbedarf, die für Sie geltenden Anforderungen und richten die Prozesse rechtzeitig ein.

Wann ist eine Verrechnungspreis-Dokumentation erforderlich?

Sobald konzerninterne Transaktionen die gesetzlich vorgesehenen Pflichten auslösen, entsteht Dokumentationsbedarf. Wir prüfen Ihre Betroffenheit und erstellen die erforderlichen Unterlagen.

Wie funktioniert die Quellensteuer-Erstattung in Polen?

Auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens lassen sich einbehaltene Quellensteuern unter Beachtung der Nachweispflichten reduzieren oder zurückfordern. Wir begleiten das Verfahren.

In welcher Sprache erfolgt die Betreuung?

Auf Deutsch, Englisch und Polnisch — mit einem festen Ansprechpartner an unseren Standorten in Poznań, Warschau und Berlin.