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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Arbeitsrecht und Personalberatung Neue Definition von Mobbing - was sollten Arbeitgeber wissen?

Seit 2020 organisiert VON ZANTHIER & DACHOWSKI Kancelaria Prawnicza sp. k. jährliche Konferenzen zum Thema Anti-Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Auf diesen Veranstaltungen diskutieren wir gemeinsam mit Experten und Praktikern die neuesten Trends, Herausforderungen und bewährten Verfahren zur Schaffung eines sicheren und freundlichen Arbeitsumfelds.

Daher begrüßen wir die Nachricht über die Arbeit der Regierung am Entwurf zur Änderung der Bestimmungen des polnischen Arbeitsgesetzbuches vom 26. Juni 1974 (Gesetzblatt von 2023, Pos. 1465, in der geänderten Fassung, im Folgenden: „Arbeitsgesetzbuch“), der eine Änderung der Definition von Mobbing vorsieht. Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Definition dieses Phänomens vereinfachen und präzisieren soll. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern und die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht zu erleichtern.

Wesentliche Änderungen an der Definition von Mobbing

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Anerkennung der Tatsache, dass das wesentliche Merkmal von Mobbing die anhaltende Belästigung des Arbeitnehmers ist. Die neue Definition soll die Feststellung von Mobbing unabhängig von der Absicht des Täters oder dem Eintreten einer bestimmten Wirkung machen. Gelegentliches und einmaliges Verhalten wird ebenfalls ausgeschlossen, um sich auf tatsächliche Fälle von langfristiger Belästigung zu konzentrieren.

Außerdem sollen die neuen Bestimmungen das so genannte „rationale Opfer“-Modell berücksichtigen, das es ermöglicht, tatsächliche Mobbingfälle von subjektiv oder unzureichend wahrgenommenen Vorfällen zu unterscheiden. Außerdem werden die unteren Schwellenwerte für die Entschädigung bei Mobbing und die Umstände, die die Haftung des Arbeitgebers ausschließen, definiert.

Was bedeutet das für die Arbeitgeber?

Für die Arbeitgeber bedeutet die neue Gesetzgebung, dass die internen Anti-Mobbing-Verfahren angepasst werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Folgendes vor:

  1. Verpflichtung zur Verhinderung von Mobbing : Regeln gegen die Verletzung der Würde des Arbeitnehmers und anderer Persönlichkeitsrechte sowie gegen Diskriminierung und Mobbing in die Arbeitsordnung aufnehmen (oder einen Hinweis, wenn es keine Regelung gibt).
  2. Vorbeugende und korrigierende Maßnahmen : Umsetzung von Maßnahmen zur Erkennung von Mobbing, schnelle Reaktion auf Mobbingvorfälle und Unterstützung der Opfer.
  3. Die Verteilung der Beweislast: Erleichterung des Rechtsbehelfsverfahrens für Arbeitnehmer durch die Einführung des Grundsatzes, dass der Arbeitnehmer einen Anscheinsbeweis für Mobbing erbringen muss und der Arbeitgeber das Nichtvorliegen von Mobbing beweisen muss.
  4. Mindestbetrag der Entschädigung: Festlegung der Untergrenze für die Entschädigung bei Mobbing auf sechs Monatsgehälter des Arbeitnehmers.

Der Entwurf sieht auch die Befreiung des Arbeitgebers von der zivilrechtlichen Haftung im Falle einer wirksamen Umsetzung von Verfahren zur Verhinderung von Mobbing vor, sofern das Mobbing nicht von einem Vorgesetzten des Arbeitnehmers ausgeht.

Die Änderungsentwürfe sind bereits in die Konsultationsphase eingetreten, und die Sozialpartner haben nun 21 Tage Zeit, um ihre Kommentare zu dem Gesetzentwurf abzugeben. Alles deutet also darauf hin, dass die Änderungen bereits im dritten Quartal 2025 in Kraft treten werden.

Im Kontext des europäischen Rechts

Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen auch der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz umzusetzen. Ziel ist es, die Definitionen von Belästigung und Mobbing zu harmonisieren und die ausgleichende und abschreckende Funktion der Rechtsvorschriften zu stärken.

Unsere Pläne für 2025

Angesichts der bevorstehenden Änderungen werden wir auf unserer Jahreskonferenz im November 2025 eine spezielle Paneldiskussion über die neuen Vorschriften und ihre praktischen Auswirkungen für Arbeitgeber veranstalten. Außerdem ist ein spezielles Webinar geplant, für den Fall, dass die Gesetzgebung vorzeitig in Kraft tritt. Während dieser Veranstaltungen werden wir im Detail diskutieren:

  • Bewährte Verfahren für die Umsetzung wirksamer Anti-Mobbing-Maßnahmen.
  • Praktische Möglichkeiten zur Anpassung der internen Regelungen von Arbeitgebern an die neuen gesetzlichen Anforderungen.
  • Neue Regeln für die Verteilung der Beweislast und ihre Auswirkungen auf Rechtsstreitigkeiten.

Zusammenfassung

Die Änderungen an der Definition von Mobbing sind ein Schritt hin zu einem besseren Schutz der Arbeitnehmer und zur Schaffung eines gesünderen Arbeitsumfelds. Gleichzeitig werden in den neuen Rechtsvorschriften die Pflichten der Arbeitgeber klar definiert, wodurch unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden und die Interessen beider Seiten des Arbeitsverhältnisses besser geschützt werden. Wir ermutigen alle Arbeitgeber, unsere Nachrichten zu verfolgen und an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Gemeinsam können wir Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz wirksam bekämpfen.

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