Buchhaltung in Polen für deutsche Unternehmen
Wer in Polen eine Gesellschaft betreibt oder dort umsatzsteuerlich registriert ist, braucht eine laufende Buchhaltung, die die polnischen Meldepflichten kennt. Versuche, die polnische Umsatzsteuer ausschließlich über eine ausländische Buchhaltungsabteilung ohne Kenntnis der lokalen Anforderungen zu bearbeiten, führen bei komplexeren Transaktionen häufig zu Problemen.
Für ausländische Unternehmen übernehmen wir in Polen die laufende VAT-Compliance, insbesondere die monatlichen JPK_V7M-Meldungen, Zusammenfassenden Meldungen und – soweit erforderlich – INTRASTAT, sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der damit verbundenen Melde- und Beitragspflichten für in Polen beschäftigte Arbeitnehmer. Taucht dabei eine Frage auf, die eine Rechtsauskunft braucht, muss sie nicht das Haus wechseln.
Die vollständige Buchhaltung polnischer Gesellschaften – einschließlich laufender Buchführung, Jahresabschluss und CIT-8 – erbringen wir nicht selbst, sondern in enger Zusammenarbeit mit unserem Partner in Warszawa.
Was die laufende Betreuung umfasst
- Laufende VAT-Compliance für ausländische Unternehmen mit polnischer Umsatzsteuer-Registrierung
- Monatliche JPK_V7M-Meldungen bis zum 25. des Folgemonats, Zusammenfassende Meldungen und – wo nötig – INTRASTAT
- Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die zugehörigen Melde- und Beitragspflichten
- Vollständige Buchhaltung polnischer Gesellschaften inklusive Jahresabschluss und CIT-8 – gemeinsam mit unserem Partner in Warszawa
- Prüfung der Vertragspartner über die Weiße Liste und Begleitung bei Split Payment
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt bei Aufforderungen, Erläuterungen und Prüfungshandlungen
Verwandte Beratungsthemen
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