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Verrechnungspreise Polen – Rechtssichere Dokumentation & Beratung für Unternehmen

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Verrechnungspreise
 

Verrechnungspreise in Polen: Optimierung und Steuersicherheit für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erfüllung ihrer Verrechnungspreisverpflichtungen (TP). Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Optimierung, die Wahrung der Interessen und die steuerliche Sicherheit beider Parteien der Transaktion und beschränken uns nicht nur auf die Interessen des polnischen Unternehmens. Bei der Erarbeitung optimaler Lösungen arbeiten wir mit den Vorständen, Finanzabteilungen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können.

Ab welchen Schwellenwerten entsteht eine Dokumentationspflicht?

Eine lokale Verrechnungspreisdokumentation (Local File) ist erforderlich, wenn der Wert einer homogenen kontrollierten Transaktion im Steuerjahr folgende Beträge überschreitet:

TransaktionsartSchwellenwert
Warentransaktionen10 Mio. PLN
Finanztransaktionen10 Mio. PLN
Dienstleistungstransaktionen2 Mio. PLN
Sonstige Transaktionen2 Mio. PLN
Transaktionen mit Staaten mit schädlichem Steuerwettbewerb2,5 Mio. PLN (Finanz) · 500.000 PLN (sonstige)

Praktisch entscheidend ist etwas anderes als die Höhe: Der Schwellenwert wird nicht für jede Rechnung oder jedes Gruppenunternehmen gesondert geprüft. Wirtschaftlich homogene Transaktionen werden zusammengerechnet – unabhängig von der Zahl der Rechnungen, Zahlungen und verbundenen Unternehmen. Ertrags- und Aufwandseite werden dabei getrennt betrachtet.

Ein Beispiel: Bezieht eine polnische Gesellschaft dieselbe Art von IT-Leistungen von mehreren verbundenen Gruppengesellschaften und stellt jede von ihnen weniger als 2 Mio. PLN in Rechnung, heißt das nicht, dass keine Dokumentation nötig wäre. Bilden die Leistungen eine homogene Dienstleistungstransaktion und überschreitet ihr Gesamtwert 2 Mio. PLN, kann der Schwellenwert überschritten sein.

Auch bei Finanztransaktionen wird der Schwellenwert häufig falsch berechnet: Bei einem Darlehen ist die Höhe des Kapitals maßgeblich, nicht die der Zinsen; bei einer Garantie der garantierte Betrag, nicht das Entgelt für die Garantie.

Local File, Master File, TPR – der Kalender

Der praktische Ablauf für ein Kalenderjahr als Steuerjahr:

  • 10. Monat nach Jahresende – Local File (grundsätzlich Ende Oktober des Folgejahres)
  • 11. Monat – TPR-C, die Verrechnungspreisinformation, elektronisch beim zuständigen Leiter des Finanzamtes
  • 12. Monat – Master File

Das Local File enthält insbesondere eine Beschreibung der polnischen Gesellschaft und der konkreten Transaktion, eine Funktions-, Vermögens- und Risikoanalyse der Parteien, eine Vergleichbarkeits- oder Konformitätsanalyse zur Bestätigung der Fremdüblichkeit sowie Finanzinformationen, die eine Verknüpfung mit den tatsächlichen Ergebnissen der Gesellschaft ermöglichen. Eine Vergleichbarkeitsanalyse ist kein Dokument für die Ewigkeit: Sie muss grundsätzlich mindestens alle drei Jahre aktualisiert werden, früher bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen oder der Transaktion.

Ein Master File ist zusätzlich erforderlich, wenn die polnische Gesellschaft zum Local File verpflichtet ist, in der Gruppe nach der Voll- oder Quotenkonsolidierungsmethode konsolidiert wird, die Gruppe einen Konzernabschluss erstellt und die konsolidierten Umsatzerlöse im Vorjahr 200 Mio. PLN oder den Gegenwert überschritten haben. In einer deutschen Gruppe kann es zentral von der Muttergesellschaft erstellt werden – auch auf Englisch. Das Finanzamt kann jedoch eine polnische Übersetzung verlangen, die dann innerhalb von 30 Tagen vorzulegen ist.

TPR ist keine einfache statistische Meldung. Der Steuerpflichtige gibt darin die Werte der Transaktionen an, die angewandte Verrechnungspreismethode und die Ergebnisse der Analyse – und erklärt zugleich, dass das Local File dem tatsächlichen Verlauf entspricht und die Preise fremdüblich festgelegt wurden. Unterzeichnet wird TPR grundsätzlich vom Leiter der Einheit; bei mehrköpfiger Geschäftsführung kann ein benanntes Mitglied übernehmen, was die übrigen aber nicht von der Verantwortung für die Nichtabgabe befreit. Als Bevollmächtigte kommen ausschließlich Rechtsberater, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Betracht – das Formular kann also nicht einfach einem Mitarbeiter der Buchhaltung zur Unterschrift vorgelegt werden.

Wichtig: Eine Befreiung vom Local File bedeutet nicht immer eine Befreiung von TPR.

Gilt das auch für Transaktionen mit der deutschen Muttergesellschaft?

Ja. Eine Transaktion mit der deutschen Muttergesellschaft ist eine klassische Transaktion mit einem verbundenen Unternehmen und profitiert nicht von der Vereinfachung für bestimmte Transaktionen zwischen zwei polnischen Steuerpflichtigen. Gesondert zu überwachen sind typischerweise:

  • Ein- und Verkauf von Waren – 10 Mio. PLN
  • Management Fee, IT, HR, Buchhaltung und andere Gruppenleistungen – 2 Mio. PLN
  • Darlehen und sonstige Finanzierung – 10 Mio. PLN
  • Lizenzen, Know-how und andere Rechte – grundsätzlich 2 Mio. PLN

Der Vertrag mit der deutschen Muttergesellschaft oder eine globale Transfer Pricing Policy reichen allein nicht aus. Die polnische Dokumentation muss zeigen, was die polnische Gesellschaft tatsächlich tut: welche Risiken sie trägt, welche Vermögenswerte sie nutzt und ob ihre Vergütung diesen Funktionen entspricht. Verfügt die Gruppe über ein Master File, kann es als Gruppendokument verwendet werden, ersetzt aber nicht das polnische Local File – und seine Beschreibung sollte mit den Funktionen übereinstimmen, die der polnischen Gesellschaft lokal zugeordnet werden.

Was prüft das Finanzamt zuerst?

Formal kann das Finanzamt Local File oder Master File anfordern; die Vorlagefrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Die Dokumentation sollte deshalb nicht erst nach dem ersten Schreiben entstehen.

In der Praxis ist der erste Prüfungsbereich die Konsistenz der Daten: Die Behörde gleicht TPR mit Local File, Jahresabschluss, Büchern und den tatsächlichen Abrechnungswerten ab. Anschließend sind vor allem relevant: Verträge und Nachträge mit verbundenen Unternehmen, die Abstimmung der Buchwerte mit TPR, die Vergleichbarkeitsanalyse, die Art der Preis- oder Margenkalkulation, bei Dienstleistungen Cost Base, Allokationsschlüssel und Nachweise der tatsächlichen Leistungserbringung, bei Finanzierung Darlehensverträge, Kapitalsalden, Verzinsung, Cash Pooling und Garantien.

Die praktische Regel ist einfach: Local File, TPR, Verträge, Bücher und das tatsächliche Geschäftsmodell sollten dieselbe Geschichte erzählen. Formal korrekt erstellte Dokumentation, die mit der tatsächlichen Arbeitsweise nicht übereinstimmt, bietet keine Sicherheit.

Die polnische Finanzverwaltung nutzt dabei tatsächlich Datenanalysen zur Auswahl von Prüfungsfällen. Am 26.03.2026 beschrieb die KAS öffentlich die Prüfung einer Gesellschaft aus der Automobilbranche, die auf Grundlage einer Risikoanalyse ausgewählt worden war: Vor der Kontrolle hatte die Gesellschaft ihre CIT-Erklärung freiwillig korrigiert und 9,5 Mio. PLN gezahlt, die Prüfung deckte weitere Unregelmäßigkeiten bei den Verrechnungspreisen auf und führte zu weiteren 1,5 Mio. PLN – insgesamt fast 11 Mio. PLN. Es handelt sich um einen von der Finanzverwaltung veröffentlichten Fall, nicht um ein Mandat unserer Kanzlei.

Welche Sanktionen drohen?

Sanktionen können auf mehreren Ebenen entstehen: Einkommenskorrektur durch die Behörde, Körperschaftsteuerrückstand einschließlich Zinsen, zusätzliche Steuerschuld sowie finanzstrafrechtliche Haftung der für Dokumentation und TPR verantwortlichen Personen.

Beanstandet die Behörde die Fremdüblichkeit und setzt zusätzliches Einkommen fest, beträgt die zusätzliche Steuerschuld grundsätzlich 10 % des nicht ausgewiesenen Einkommens oder des zu hoch ausgewiesenen Verlusts. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 15 Mio. PLN, gilt für den übersteigenden Teil 20 %. Bei fehlender Dokumentation gilt für den betroffenen Teil ebenfalls 20 %; liegen beide Voraussetzungen zugleich vor, 30 %.

Die Nichtanfertigung eines Local File, das Nichtbeifügen des erforderlichen Master File sowie eine Dokumentation, die nicht dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht, können mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen geahndet werden, eine verspätete Erstellung mit bis zu 240. Für TPR gilt dasselbe Risiko.

Sechs blinde Flecken deutscher Gruppen

  1. Aggregation von Transaktionen. Der praktischste blinde Fleck: Die Gesellschaft sieht mehrere Rechnungen oder mehrere gruppeninterne Dienstleister und prüft jeden einzeln. Wirtschaftlich homogene Transaktionen können jedoch zusammenzurechnen sein.
  2. Gruppenfinanzierung. Bei Darlehen ist für die Dokumentationsschwelle der Kapitalbetrag maßgeblich, bei Garantien die Garantiesumme – nicht die Höhe der Zinsen bzw. der Garantiegebühr.
  3. Cash Pooling. Ein zentrales Liquiditätsmanagementsystem wird oft als technisches Treasury-Element betrachtet. Aktuelle Auslegungen bestätigen jedoch, dass die Teilnahme nach Überschreitung des Schwellenwerts eine Dokumentationspflicht auslösen kann – maßgeblich ist das tatsächliche Finanzierungsvolumen, nicht die gezahlten Zinsen. Zusätzlich sollte der Status des wirtschaftlich Berechtigten geprüft werden.
  4. TPR trotz fehlendem Local File. Die Feststellung, dass eine Transaktion von der Dokumentationspflicht befreit ist, beendet die Prüfung nicht – in einem Teil dieser Fälle muss sie dennoch in TPR ausgewiesen werden.
  5. Leistungen der Zentrale. Eine Rechnung „Management Fee" oder „Group Services" belegt nicht, dass Kosten und Allokationsschlüssel fremdüblich sind. Es muss gezeigt werden können, welche Leistungen die polnische Gesellschaft tatsächlich erhalten hat, warum sie diese benötigte und wie ihr Kostenanteil berechnet wurde.
  6. Rentabilitätskorrektur zum Jahresende. In deutschen Gruppen wird häufig zentral ein Margenniveau vorgegeben und am Jahresende ein True-up vorgenommen. Eine solche Korrektur sollte sich aus dem Verrechnungspreismodell ergeben und mit Funktionen, Dokumentation und TPR übereinstimmen – nicht als technische Rechnung nach Jahresabschluss behandelt werden.

Ein siebter Punkt betrifft Safe Harbour: Voraussetzung für die Anwendung der sicheren Verzinsung ist die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen. Neben der Verzinsung selbst sind deshalb die Vertragsbedingungen zu analysieren.

Verwandte Beratungsthemen

Stand: 3. September 2026.

Wen unterstützen wir?

Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:

  • Sie wissen nicht, wie Sie Transaktionen innerhalb Ihrer Kapitalgruppe absichern können (z. B. Verkauf von Zwischenprodukten, Waren oder Gütern, Cashpooling, Erbringung von immateriellen Dienstleistungen, Kreditaufnahme, Übertragung von Funktionen, Risiken oder Vermögenswerten)

  • Sie verfügen nicht über angemessene persönliche oder technische Ressourcen, einschließlich des Zugangs zu kommerziellen Datenbanken, für eine angemessene TP-Berichterstattung

  • Sie müssen Ihre Position mit einem polnischen Steuerberater überprüfen, um sicherzustellen, dass die von Ihnen vorgeschlagene Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben von den polnischen Steuerbehörden nicht angefochten wird

  • Sie befürchten eine finanzielle, disziplinarische und/oder rufschädigende Haftung, wenn Sie eine verbindliche Erklärung abgeben, dass die von Ihnen erstellten Überweisungsunterlagen der Wahrheit entsprechen

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:

Identifizierung der verbundenen Parteien

Wir analysieren die Organisationsstrukturen der Konzerne, um die Verantwortlichkeiten im TP-Bereich zu ermitteln.

Überprüfung der Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation

Wir überprüfen, ob die mit verbundenen Parteien durchgeführten Transaktionen die Transaktionsschwellenwerte überschreiten, die die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation auslösen.

Erstellung der TP-Dokumentation

Wir befassen uns mit der Erstellung einer umfassenden TP-Dokumentation, die den Anforderungen der polnischen Vorschriften entspricht.

Anpassung der TP-Dokumentation eines ausländischen Unternehmens an die polnischen Anforderungen

Wir arbeiten mit den TP-Abteilungen ausländischer Tochtergesellschaften zusammen, um ihre TP-Dokumentation (die in der Regel auf Englisch oder Deutsch verfasst ist) an die polnischen Vorschriften anzupassen.

Benchmarking

Wir führen Benchmarking-Analysen auf der Grundlage kommerzieller Transaktionsdatenbanken durch.

Compliance-Analyse

Wir bemühen uns, für jeden Auftrag eine vergleichende Analyse durchzuführen. Für bestimmte Transaktionen erstellen wir jedoch eine Compliance-Analyse.

Entwicklung und Umsetzung einer Verrechnungspreispolitik

Wir entwickeln eine Verrechnungspreispolitik, die einen Rahmen für die Abrechnung mit verbundenen Parteien definiert. Wir definieren die Preisbildungsmethodik, beschreiben die Durchführung von Benchmarking-Analysen und legen Parameter für die Abrechnung mit verbundenen Unternehmen fest. Wir helfen auch bei der Zuweisung von Funktionen und Risiken an einzelne Konzernunternehmen, wodurch die Interessen aller an der Transaktion beteiligten Parteien gewahrt werden.

Überprüfung der Verrechnungspreisaktivitäten

Wir analysieren die Bedingungen, unter denen Transaktionen mit verbundenen Parteien durchgeführt werden, und prüfen, ob sie das Fremdvergleichskriterium (arm’s length) erfüllen. Auf der Grundlage detaillierter Analysen unterstützen wir Mandanten bei der Entscheidung über eine mögliche Verrechnungspreisanpassung (TP-Anpassung). Wir beraten auch über die beste Art und Weise, solche Anpassungen zu dokumentieren, sei es durch eine angepasste Rechnung oder einen Vermerk, und über ihre korrekte Verbuchung für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer.

Unterstützung in Steuerverfahren

Wir vertreten Mandanten bei CIT-Audits zur Überprüfung der TP-Dokumentation.

Workshops und Schulungen im Bereich der Verrechnungspreise

Wir organisieren Präsenz- und Online-Schulungen zum Thema Verrechnungspreise.

Mehr erfahren

Unsere Mandanten, die an Verrechnungspreise interessiert sind, nutzen häufig unsere Dienstleistungen in den Bereichen  VAT Compliance , Quellensteuer , Steuervergünstigungen , Steuerverfahren und -streitigkeiten sowie Accounting & Payroll.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:

  • Wir arbeiten mit Kapitalgruppen

    Wir kennen die Bedürfnisse internationaler Kapitalgruppen und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Vorständen und Finanzabteilungen anderer Länder

  • Mutig in Aktion

    Wir verstehen, dass TP-Dokumente zwei Länder betreffen. Unser Ziel ist es, die Sicherheit auf beiden Seiten der Transaktion zu gewährleisten, nicht nur auf der polnischen Seite

  • Alles unter Kontrolle

    Wir bieten Lösungen an, die nicht nur die Dokumentation, sondern auch eine strategische internationale Beratung umfassen, die eine vollständige Kontrolle über die innerhalb der Gruppe durchgeführten Transaktionen gewährleistet

  • Sie wissen, was Sie zahlen werden

    Wir sorgen für Budgettransparenz und Vorhersehbarkeit, indem wir ein Pauschalhonorar festsetzen, das unerwartete Ausgaben ausschließt

Lassen Sie uns miteinander sprechen

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht und Humanressourcen unterstützen können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit. 

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Ihre Steuerberater in Polen: Verrechnungspreise

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Was sind Verrechnungspreise (TP)?

Verrechnungspreise (Transfer Pricing, TP) sind ein allgemein verwendeter Begriff, der sich auf die Transaktionsbedingungen bezieht, die zwischen verbundenen Parteien, d. h. Unternehmen, die innerhalb desselben Konzerns tätig sind, angewendet werden.

Was sind verbundene Unternehmen nach polnischem Recht?

Nach polnischem Recht sind verbundene Parteien zum Beispiel:

• Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. durch einen Anteil von 25 % an ihrem Kapital;

• Unternehmen, auf die von demselben anderen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, z. B. durch eine 25%ige Beteiligung am Kapital beider oder mehrerer Unternehmen;

• Steuerzahler und seine ausländische Betriebsstätte;

• eine Nicht-Kapitalgesellschaft und ihr Gesellschafter.

Wie sollten die Verrechnungspreise bestimmt werden?

Generell gilt, dass alle Transaktionen und Ereignisse zwischen verbundenen Parteien zu Bedingungen stattfinden sollten, die von unabhängig agierenden Unternehmen auf dem Markt akzeptiert würden - es gilt der Fremdvergleichsgrundsatz (sog. arm’s length).

In der Praxis stützen sich die Steuerzahler bei der Ermittlung der Verrechnungspreise auf die OECD-Leitlinien und die Methoden des polnischen Rechts. Die wichtigsten Methoden zur Überprüfung der Verrechnungspreise sind:

• die Methode der vergleichbaren unkontrollierten Preise (the comparable uncontrolled price method – CUP);

• die Wiederverkaufspreismethode (the resale price method - RPM);

• die Kosten-Plus-Methode mit angemessener Marge (the cost plus method - CPM);

• die transaktionale Gewinnspaltungsmethode (the transactional profit split method - TPSM);

• die Methode der transaktionsbezogenen Nettomarge (the transactional net margin method -TNMM).

Die Wahl einer der oben genannten Methoden hängt in der Regel von der Art der Transaktion ab, die durchgeführt wird. Bei Dienstleistungsgeschäften wird zum Beispiel meist die Kosten-Plus-Methode angewandt.

Wer ist in Polen zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet?

Unternehmen, die im Steuerjahr gleichartige Geschäfte mit verbundenen Parteien getätigt haben, deren Wert über dem des Vorjahres lag:

• 10 Mio. PLN - im Falle einer Warentransaktion;

• 10 Mio. PLN - im Falle einer Finanztransaktion;

• 2 Mio. PLN - im Falle eines Dienstleistungsgeschäfts;

• 2 Mio. PLN - im Falle einer anderen als der oben genannten Transaktionen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Transaktionen mit verbundenen und nicht verbundenen Parteien durchführen, die ihren Wohnsitz, ihren eingetragenen Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Land haben, das einen schädlichen Steuerwettbewerb anwendet (die so genannte "Steueroase"), ebenfalls eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen. Die Schwellenwerte für Transaktionen sind in diesem Fall:

• 2,5 Mio. PLN im Falle einer Finanzierungstransaktion;

• 500 Tausend PLN im Falle anderer Transaktionen (außer Finanztransaktionen).

Sieht das polnische Recht Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation (TP) vor?

Das polnische Recht sieht eine Reihe von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation (TP) vor.

Beispiele:

• die Transaktion wird zwischen zwei polnischen Unternehmen durchgeführt, wobei beide Unternehmen einen steuerlichen Gewinn erzielt haben und keines der Unternehmen in einer Sonderwirtschaftszone oder Polnischen Investitionszone tätig ist;

• unter bestimmten Bedingungen, wenn es sich bei der Transaktion um eine Neuabrechnung von Kosten handelt, die ursprünglich einem verbundenen Unternehmen entstanden sind;

• der Gegenstand der Transaktion ist ein Kredit und die Safe-Harbour-Bedingungen sind erfüllt;

• Dienstleistungen mit geringem Mehrwert sind Gegenstand der Transaktion und die Safe-Harbour-Bedingungen sind erfüllt.

Sieht das polnische Recht Vereinfachungen bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation (TP) vor?

Unternehmen, die Kleinst- und Kleinunternehmer im Sinne des Unternehmergesetzes sind, sind von der Pflicht zur Erstellung einer Benchmarking-Analyse und einer Compliance-Analyse befreit. Um die Vereinfachung anwenden zu können, müssen die Bedingungen für die Erfüllung des Status eines Kleinst- und Kleinunternehmers in dem betreffenden Zeitraum geprüft werden. So ist beispielsweise die Anwendung der oben genannten Vereinfachung für das Jahr 2023 möglich, wenn der Status eines Kleinst- oder Kleinunternehmers im Jahr 2022 erfüllt wurde.

Was sind die wichtigsten Verrechnungspreispflichten in Polen?

Zu den wichtigsten Verrechnungspreisverpflichtungen in Polen gehören:

• die Anwendung von Marktpreisen bei Transaktionen mit verbundenen Parteien;

• sobald die Dokumentationsschwellen überschritten sind, eine Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation (lokale Dateien, einschließlich einiger Unternehmen, die eine Benchmarking-/Compliance-Analyse erstellen sollten);

• Vorbereitung der TPR-C-Verrechnungspreisinformationen und rechtzeitige Übermittlung an die zuständige Steuerbehörde.

Welches sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in Polen in Bezug auf Verrechnungspreise?

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in Polen über Verrechnungspreise:

• die lokale Verrechnungspreisdokumentation für das Steuerjahr sollte bis zum Ende des zehnten Monats nach Ende des Steuerjahres erstellt werden;

• die Verrechnungspreisinformationen der TPR-C sollten bis zum Ende des 11. Monats nach Ende des Steuerjahres erstellt und an die zuständige Steuerbehörde übermittelt werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um mit der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation zu beginnen, damit die Verpflichtungen innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt werden können?

Für Unternehmen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr folgt und somit die Verpflichtung zur Einreichung der TPR-C-Informationen am 30. November des Folgejahres ausläuft, ist es am besten, die Arbeit an der Verrechnungspreisdokumentation (TP). im Monat Juni zu beginnen.

Welche Schritte sollten zuerst unternommen werden, um Verrechnungspreisverpflichtungen zu ermitteln?

Zunächst sollten die mit verbundenen Parteien durchgeführten Transaktionen ermittelt werden, wobei sie in verschiedene Arten von Transaktionen unterteilt werden sollten: Warentransaktionen, Dienstleistungstransaktionen, Finanztransaktionen mit einer Unterscheidung zwischen der Kaufseite und der Kostenseite. Der nächste Schritt besteht darin, zu überprüfen, ob diese Transaktionen die Dokumentationsschwellenwerte überschreiten.

Wie ist mit den TPR-C-Verrechnungspreisinformationen umzugehen, wenn sie nicht fristgerecht eingereicht werden?

Trotz der nicht fristgerechten Abgabe der Verrechnungspreisinformationen TPR-C sollte diese Meldepflicht so schnell wie möglich nachgeholt werden. Gleichzeitig kann der Steuerzahler, um negative Folgen zu vermeiden, seine so genannte aktive Reue angeben.

Wer unterzeichnet die TPR-C-Verrechnungspreisinformationen im Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer anderen Gesellschaft, die eine juristische Person ist?

In der Regel wird die TPR-C-Information in einem solchen Fall vom Leiter des Unternehmens - einem Geschäftsführer - unterzeichnet. Es ist nicht zulässig, dass die TPR-C-Information von einem Bevollmächtigtem unterzeichnet wird, mit Ausnahme eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters . So kann die TPR-C-Information nicht vom Hauptbuchhalter unterzeichnet werden (dies war bis 2022 möglich).

In welcher Form werden die TPR-C-Verrechnungspreisinformationen eingereicht?

Die TPR-C-Verrechnungspreisinformationen können nur elektronisch übermittelt werden. Die TPR-C-Informationen können nicht über ePUAP eingereicht werden, sondern müssen über das e-Deklaracje-System übermittelt werden.

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