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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Arbeitsrecht und Personalberatung Gleiche Vergütung im Lichte des Urteils des Obersten Gerichtshofs und der bevorstehenden Regelungen

Was ist Lohndiskriminierung?

Gemäß Artikel 183b §1 des Arbeitsgesetzes stellt es eine Diskriminierung dar, wenn ein Arbeitnehmer aus Gründen, die als unzulässig gelten, hinsichtlich des Arbeitsentgelts oder anderer Beschäftigungsbedingungen weniger günstig behandelt wird. Dazu gehören unter anderem Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion oder befristete oder Teilzeitbeschäftigung.

Wichtig ist, dass ein Lohnunterschied an sich nicht zwangsläufig eine Diskriminierung darstellt, solange er durch objektive Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Aufgabenbereich oder Leistung des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist.

Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache II PK 82/12 - wichtige Schlussfolgerungen für Arbeitgeber

Im vorliegenden Fall verlangte ein Angestellter, der als Elektriker tätig war, vom Arbeitgeber Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Er behauptete, er sei vom Arbeitgeber diskriminiert worden, weil er im Vergleich zu einem anderen Arbeitnehmer in derselben Position ein geringeres Gehalt erhielt. Der Arbeitnehmer wies darauf hin, dass der Arbeitgeber die Unterschiede zwar mit besonderen Umständen begründete, aber keine Beweise zur Untermauerung seiner Position vorlegte.

Der Oberste Gerichtshof betonte in dem fraglichen Urteil vom 2. Oktober 2012, dass die Differenzierung der Vergütung von Arbeitnehmern, die dieselbe Tätigkeit ausüben, auf objektiven Gründen beruhen muss, wie etwa Unterschieden in der Qualifikation, der Erfahrung oder der Qualität der Arbeit. Im vorliegenden Fall führte das Fehlen einer solchen Begründung dazu, dass das Vorgehen des Arbeitgebers als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz angesehen und dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zugesprochen wurde.

Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass der Arbeitnehmer bei Streitigkeiten über Lohndiskriminierung zwei Hauptbeweise anführen muss:

  • das Auftreten von Lohnungleichheit - ein Arbeitnehmer wird schlechter bezahlt als andere Arbeitnehmer, die eine gleichwertige oder gleichwertige Arbeit leisten,
  • verbotenes Differenzierungskriterium - Lohnunterschiede beruhen auf Gründen, die als diskriminierend gelten, z. B. Geschlecht, Alter oder Nationalität.

Erst wenn der Arbeitnehmer solche Umstände dargelegt hat, verlagert sich die Last auf den Arbeitgeber, nachzuweisen, dass die Ungleichbehandlung durch objektive Gründe gerechtfertigt war.

Wie kann man Anschuldigungen wegen Lohndiskriminierung vermeiden?

In erster Linie sollten Arbeitgeber die Vergütung ihrer Mitarbeiter regelmäßig auf Gleichheit überprüfen. Willkürliche Entscheidungen über Gehaltsänderungen können möglicherweise zu einer Lohndiskriminierung von Arbeitnehmern führen.

Eine große Revolution in diesem Bereich wird uns im Jahr 2026 bevorstehen, wenn die so genannte EU - Richtlinie zur Entgelttransparenz in Polen in Kraft tritt. Diese Richtlinie verpflichtet die Arbeitgeber, Arbeitsplätze zu klassifizieren und für jede Kategorie Gehaltsspannen festzulegen. Eines ist sicher: Von diesem Zeitpunkt an werden die Vergütungsstrukturen den Arbeitnehmern deutlich machen, welche Arbeitsplätze nach Ansicht des Arbeitgebers gleichwertig sind und welche Gehaltsspannen für die einzelnen Kategorien gelten. Dies wiederum wird es den Arbeitnehmern ermöglichen, die angewandten Kriterien zu überprüfen und zu beurteilen, ob die angewandten Kriterien legitim sind.

Bei der Pflege der Organisationskultur, der Einhaltung der Vorschriften und folglich der Minimierung des Risikos von Lohndiskriminierungsvorwürfen sollten Arbeitgeber bereits darauf achten:

  • die einschlägigen Mitarbeiterunterlagen zu prüfen - die Bestandteile der Mitarbeitervergütung, die nicht unter die Vergütungsvorschriften fallen, werden häufig in Arbeitsverträgen oder Vergütungspolitik beschrieben,
  • die Vergütungsstruktur zu entwickeln oder zu aktualisieren , um die Rechtsvorschriften und die Anforderungen der EU - Richtlinie zur Entgelttransparenz zu erfüllen,
  • die Vergütungsstruktur regelmäßig zu überprüfen - es lohnt sich, zu kontrollieren, ob die Vergütung dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht, insbesondere bei Beförderungen oder organisatorischen Veränderungen,
  • Mitarbeiter darauf aufmerksam machen - eine klare Vergütungspolitik, Schulungen und Mitteilungen an die Mitarbeiter verringern das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten.

Zusammenfassung

Lohndiskriminierung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Arbeitsrecht, der erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für den Arbeitgeber haben kann. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber transparent handeln und ihre Entscheidungen auf objektive Kriterien stützen.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache II PK 82/12 unterstreicht, dass die Einhaltung des Arbeitsrechts und die Anwendung objektiver Vergütungskriterien der Schlüssel zur Vermeidung von Diskriminierungsvorwürfen sind.

Das Thema scheint angesichts der bevorstehenden Änderungen besonders relevant zu sein - ab 2026 müssen die Arbeitgeber eine Vergütungspolitik mit genau definierten Elementen haben, was sicherlich zu einer stärkeren Kontrolle durch die Arbeitnehmer beitragen wird.

Wenn Sie mehr über die EU - Richtlinie zur Entgelttransparenz und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unser Arbeitsrechtsteam.

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