Investitionen in erneuerbare Energien Investitionen in EE in Polen - Neue Perspektiven für Investoren aus dem DACH-Raum
Warum Polen?
Zur Attraktivität des polnischen Marktes tragen auch günstige Fördermechanismen bei. Ein zentrales Instrument bleibt das Auktionssystem, das einen festen Abnahmepreis für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert. Die im Jahr 2024 abgeschlossenen Verträge belegen die Wettbewerbsfähigkeit der Stromgestehungskosten aus erneuerbaren Quellen – sowohl bei Windkraft- als auch bei Photovoltaikprojekten – und stellen damit ein wichtiges wirtschaftliches Argument bei Investitionsentscheidungen dar.
Stromabnahmepreise im Auktionssystem (2024)
Im Jahre 2024 wurden Verträge über die Stromproduktion aus neuen EE-Anlagen auch mit einer Leistung von über 1 MW abgeschlossen. Die Auktionsergebnisse bestätigten die Wettbewerbsfähigkeit des polnischen Marktes sowohl im Windkraft- als auch im Photovoltaiksegment:
- Onshore-Windparks: 149–175 PLN/MWh (~33,70–39,60 EUR), durchschnittlich 162 PLN/MWh (~36,65 EUR);
- Photovoltaikanlagen: 244,80–334,77 PLN/MWh (~55,40–75,75 EUR), durchschnittlich 290 PLN/MWh (~65,61 EUR).
Schritt für Schritt: Wie läuft der Investitionsprozess für Wind- und Solarprojekte in Polen ab?
EE-Investitionen in Polen durchlaufen verschiedene wichtige Phasen
– von der Standortanalyse bis hin zur Konzessionserteilung und dem Beginn des Energieverkaufs. Nachstehend ein vereinfachter Überblick über den typischen Projektablauf:
1. Standortwahl und Umweltanalyse
- Identifikation eines Grundstücks mit Zugang zur Übertragungsinfrastruktur
- Umweltverträglichkeitsprüfung (einschließlich Umweltgenehmigungsverfahren)
- Übereinstimmung mit dem Raumordnungsplan bzw. Möglichkeit seiner Änderung
- Anwendung der 10H-Regel oder eines Mindestabstands von 700 m zur Wohnbebauung (für Windkraft)
2. Netzanschlussbedingungen
- Antragstellung und Einholung der Netzanschlussbedingungen vom Verteilnetzbetreiber
- Möglichkeit zur Nutzung von Cable Pooling (seit Oktober 2023)
3. Genehmigungen und Bau
- Baugenehmigung durch den Woiwoden
- Vorherige Ausarbeitung des Bauprojekts und der technischen Dokumentation
- Verwaltungsgebühren können ca. 126.000 EUR erreichen (abhängig von Größe und Standort des Projekts)
4. Konzession und Inbetriebnahme
- Erhalt der Konzession des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE) – Bearbeitungsdauer ca. 2–4 Monate
- Anmeldung der Anlage zur Bau- und Technischen Inspektion
5. Energieverkauf
- Teilnahme an EE-Auktionen oder Abschluss langfristiger PPA- bzw. cPPA-Verträge
- Verkauf von Energie mit Herkunftsnachweisen (GO – Guarantees of Origin)
Doch die größte Herausforderung bleibt der Netzanschluss
Trotz der dynamischen Entwicklung des Marktes für erneuerbare Energien in Polen stellt der Zugang zur Netzinfrastruktur und die damit verbundenen formalen Verfahren nach wie vor die größte Hürde für Investoren dar.
Begrenzte Netzkapazitäten und technischer Zustand der Infrastruktur
Das polnische Stromnetz wurde nicht für dezentrale erneuerbare Energiequellen konzipiert. Es fehlt an Flexibilität, und die begrenzte Kapazität führt zum sogenannten „Curtailment“ – einer Situation, in der die Energie aus neuen Anlagen nicht ins Netz eingespeist werden kann. Ohne umfassende Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur droht ein Ausbremsen neuer Projekte.
Lange und komplexe Anschlussverfahren
Die Erlangung von Netzanschlussbedingungen und erforderlichen Genehmigungen ist ein Prozess, der in vielen Fällen mehrere Jahre dauert. Die gesetzlichen Regelungen sind zersplittert, die Verfahren uneinheitlich, und Investoren sehen sich mit zahlreichen umwelt-, planungs- und verwaltungsrechtlichen Hürden konfrontiert. Selbst weit fortgeschrittene Projekte können dadurch jahrelange Verzögerungen erleiden. Hier können wir Ihnen helfen, die Verfahrensdauer zu verkürzen.
Steuerliche Herausforderungen: Was kann Investoren überraschen?
Obwohl Polen stabile und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien bietet, sollten steuerliche Aspekte nicht unterschätzt werden. Zwei zentrale Bereiche sind die Grundsteuer und das Risiko der Begründung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE) für ausländische Investoren.
Grundsteuer – neue Regelung ab 2025
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Gesetzesnovelle bringt lang erwartete Klarheit hinsichtlich der Besteuerung von EE-Anlagen als bauliche Anlagen.
Nach den neuen Definitionen:
- steuerpflichtig sind bauliche Bestandteile der Anlage – wie Fundamente, Tragekonstruktionen oder Umspannstationen;
- Photovoltaikmodule und Turbinenrotoren gelten nicht als bauliche Anlagen und unterliegen nicht der Grundsteuer.
Für Investoren bedeutet dies, dass bereits in der Planungsphase eine detaillierte Analyse des Vermögens erforderlich ist. Der Steuersatz für bauliche Anlagen beträgt bis zu 2 % des Anschaffungswertes pro Jahr, unabhängig von der steuerlichen Abschreibung. Zusätzlich unterliegen Grundstücke, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden, einem höheren Steuersatz als land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Bei großvolumigen Projekten kann dies einen erheblichen Fixkostenblock innerhalb der operativen Struktur darstellen – insbesondere, wenn die Steuerlast nicht vorausschauend geplant und deklariert wird.
Betriebsstätte (PE) – Risiko für ausländische Investoren
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Deutschland entsteht eine steuerliche Betriebsstätte u. a. bei:
- einer festen Geschäftseinrichtung in Polen (z. B. Büro oder operative Einrichtung),
- einer Bau- oder Montagestelle, wenn die Arbeiten länger als 12 Monate andauern.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein deutscher Investor, der ein PV-Projekt in Polen über mehr als ein Jahr realisiert, dem polnischen Körperschaftsteuersatz (CIT) von 19 % unterliegen kann und verpflichtet ist:
- eine separate Buchführung zu führen,
- den Gewinn nach OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen zuzuordnen,
- steuerliche Meldepflichten gegenüber den polnischen Finanzbehörden zu erfüllen.
Darüber hinaus – abhängig von der operativen Struktur – können weitere steuerliche Belastungen hinzukommen, wie z. B. die Mindeststeuer, die Steuer auf umgeleitete Gewinne oder Quellensteuer.
Was bedeutet das in der Praxis?
Eine frühzeitige und gut durchdachte Projektstrukturierung ist entscheidend – sowohl zur Kostenoptimierung als auch zur Sicherstellung der steuerlichen Compliance. Eine fehlerhafte Klassifizierung von Anlagenteilen oder eine Unterschätzung des PE-Risikos kann in späteren Projektphasen erhebliche steuerliche und finanzielle Konsequenzen haben.
Wie können wir Sie unterstützen?
Seit über 30 Jahren begleiten wir Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei ihren Projekten in Polen. Wir vereinen juristische und steuerliche Expertise, um Ihnen in jeder Phase der Investition in erneuerbare Energien ganzheitliche und praxisnahe Beratung zu bieten – von der Flächensicherung über die Projektstrukturierung bis zur steuerlichen Abrechnung und Vertretung gegenüber den Behörden.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Sicherung des Investitionsstandorts – Analyse und Verhandlung von Pachtverträgen, rechtliche Risikoprüfung, Unterstützung in Verwaltungsverfahren;
- Begleitung des Investitionsprozesses – Änderung des Bebauungsplans, Umweltgenehmigungen, Baugenehmigungen, Konzessionen, EPC- und Subunternehmerverträge;
- Steuerliche Beratung – Analyse von Risiken im Zusammenhang mit Betriebsstätten (PE), Grundsteuer, Registrierung und Abrechnung von VAT/CIT;
- Strukturierung von Transaktionen und Finanzierung – Konzernmodelle, Absicherungen, Refinanzierungen, Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderungen;
- Laufende Beratung und Vertretung – Steuerliche Gutachten und Anträge, Compliance-Support, Vertretung gegenüber dem Präsidenten der URE (Amt für Energieregulierung) und anderen Behörden.
Mehr erfahren
Unsere Mandanten mit Interesse an EE-Investitionen nutzen häufig unsere Dienstleistungen in den Bereichen Investitions- und Wirtschaftsrecht, Immobilien und Bauwesen, Arbeitsrecht und Personalberatung sowie Steuerberatung.
