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Firmengründung & Investitionen in Polen | Recht & Steuern für Unternehmen

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Investitions- und Wirtschaftsrecht
 

Investitions- und Wirtschaftsrecht: Beratung zur Unternehmensentwicklung

Wir sehen das Investitions- und Wirtschaftsrecht als eine Möglichkeit, Unternehmen beim Aufbau ihres Unternehmens zu unterstützen. Wir legen Wert auf eine pragmatische, freundliche Beratung, die schnell und effektiv erfolgt. Unser Ziel ist es, Beziehungen zu unseren Mandanten aufzubauen, die auf Wissen, Erfahrung und Vertrauen basieren.

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Markteintritt in Polen: Registrierung, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft?

Vor der Frage, wie eine Gesellschaft gegründet wird, steht die Frage, ob es überhaupt eine braucht. Als praktische Regel gilt:

LageLösung
Die Geschäfte in Polen lösen nur eine Umsatzsteuerpflicht aus, eine Betriebsstätte entsteht nicht.Umsatzsteuer-Registrierung kann vollständig genügen. Weder Zweigniederlassung noch Tochtergesellschaft sind nötig.
Die Tätigkeit in Polen begründet tatsächlich eine Betriebsstätte.Meist lohnt es, gleich eine sp. z o.o. zu gründen. Sie trennt Tätigkeit, Haftung, Buchhaltung und Steuern klarer.
Die Tätigkeit ist vorübergehend, oder die Präsenz soll im Register sichtbar sein.Zweigniederlassung ist möglich, in vielen Fällen aber eher Zwischenlösung als Ziel.

Wann genügt die Umsatzsteuer-Registrierung?

Wenn das Unternehmen im Wesentlichen aus Deutschland geführt wird und sich seine Präsenz in Polen auf Geschäfte beschränkt, die eine polnische Umsatzsteuer-Nummer erfordern. Typisch ist eine deutsche GmbH, die

  • Waren in Polen lagert, etwa im Lager eines externen Logistikdienstleisters, und von dort lokal verkauft,
  • eigene Waren von Deutschland nach Polen verbringt, damit in Polen einen innergemeinschaftlichen Erwerb auslöst und anschließend an polnische Kunden verkauft,
  • Waren nach Polen einführt und dort verkauft,
  • aus anderen Gründen Geschäfte tätigt, die eine polnische Umsatzsteuer-Nummer verlangen.

Die Registrierung für die Umsatzsteuer und der Besitz einer polnischen Umsatzsteuer-Nummer begründen für sich keine Betriebsstätte für Zwecke der Körperschaftsteuer. Das gilt insbesondere, solange die wesentliche Tätigkeit weiter aus Deutschland geführt wird: kein eigenes Büro und keine andere feste Einrichtung in Polen, keine lokale Geschäftsleitung, und die in Polen tätigen Personen haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen und üben eine solche auch nicht gewöhnlich aus. Auch ein Warenbestand, der ausschließlich der Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung dient, begründet grundsätzlich keine Betriebsstätte.

Anders ist es, wenn in Polen eine feste Einrichtung besteht, von der aus die Haupttätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, oder wenn eine Person dort gewöhnlich Verträge im Namen des Unternehmens schließt. Mehr zur Umsatzsteuer-Registrierung in Polen und zur festen Niederlassung.

Warum bei einer Betriebsstätte meist gleich die sp. z o.o.?

Der Grund ist praktisch. Der Gewinn aus der polnischen Tätigkeit wird ohnehin in Polen besteuert, und es entstehen lokale Pflichten bei Steuern, Buchhaltung und Gewinnzuordnung. Die Betriebsstätte vereinfacht deshalb oft wenig. Zugleich bleibt die deutsche Gesellschaft unmittelbar für die Tätigkeit verantwortlich.

Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft im Vergleich

Zweigniederlassung (oddział)Tochtergesellschaft (sp. z o.o.)
RechtsnaturKein eigener Rechtsträger. Organisatorisch abgegrenzter Teil der deutschen Gesellschaft. Kann grundsätzlich die Tätigkeit ausüben, die auch das Stammhaus ausübt.Eigene polnische Rechtsperson.
Vertragspartner und HaftungVertragspartner bleibt die deutsche Muttergesellschaft. Sie haftet unmittelbar für alle Verbindlichkeiten aus der Tätigkeit in Polen. Wer Vertragspartei ist, sorgt in der Praxis für Verwirrung. Für die Vertretung der Zweigniederlassung gelten Einschränkungen.Vertragspartnerin ist die polnische Gesellschaft, ihr Vermögen ist die Haftungsgrundlage für Gläubiger. Die Gesellschafter haften nicht für ihre Verbindlichkeiten.
SteuernFührt die deutsche Gesellschaft über die Zweigniederlassung tatsächlich Geschäfte in Polen, ist diese grundsätzlich eine Betriebsstätte. Steuerpflichtig bleibt die deutsche Gesellschaft, Polen besteuert den der Betriebsstätte zugeordneten Gewinn. Erträge, Kosten, Funktionen, Vermögenswerte und Risiken müssen zugeordnet werden.Eigener polnischer Körperschaftsteuerzahler mit eigenen Erträgen und Kosten. Konstruktiv einfacher.
VerrechnungspreiseGelten auch hier. Das polnische Recht behandelt die Gewinnzuordnung zur Betriebsstätte als kontrollierte Transaktion. Abrechnungen zwischen Stammhaus und Zweigniederlassung, etwa für Leistungen der Zentrale, Finanzierung, Nutzung von geistigem Eigentum oder Kostenumlagen, müssen dem Fremdvergleich standhalten und können Dokumentations- und Meldepflichten auslösen.Gelten für Geschäfte mit der Muttergesellschaft und anderen Gruppengesellschaften.
Geeignet fürVertrieb, Unterstützung oder Projekte mit begrenztem Risiko. Weniger geeignet bei Produktion, eigenem Personal, Lagerbeständen, Produktrisiken oder langfristigen lokalen Verträgen.Dauerhafte Tätigkeit in Polen.

Aus unserer Erfahrung bringt die Zweigniederlassung häufig mehr organisatorischen und buchhalterischen Aufwand, ohne in typischen Fällen rechtliche oder steuerliche Vorteile gegenüber der sp. z o.o. zu bieten. Als Standardweg in den polnischen Markt raten wir deshalb davon ab.

Zum Ablauf der Gründung: GmbH in Polen gründen. Zu den Pflichten im Konzern: Verrechnungspreise in Polen.

Wen unterstützen wir?

Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:

  • Sie befürchten, dass die Nichteinhaltung von Rechts- und Steuervorschriften nachteilige Folgen für Ihr Unternehmen haben könnte

  • Sie benötigen professionelle Beratung bei Transaktionsverhandlungen, um ungünstige Geschäftsbedingungen zu vermeiden

  • Sie wollen sicherstellen, dass die geplante Geschäftserweiterung nicht gegen lokale gesetzliche und steuerliche Vorschriften verstößt

  • Sie stehen vor der Herausforderung der Expansion und brauchen eine Strategie, die das Geschäftsrisiko minimiert und Vertrauen und langfristige Beziehungen zu lokalen und internationalen Partnern aufbaut

  • Sie planen geeignete Steuer- und Finanzstrategien, um die Kosten zu optimieren und die steuerliche Stabilität Ihres Unternehmens zu gewährleisten

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:

Investitionsberatung

Wir helfen bei der Analyse und der rechtlichen und steuerlichen Planung der Investitionsstruktur , der Risikobewertung und der Expansionsstrategien.

Wirtschaftsrecht

Wir bieten Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsrechts, das die Regulierung des täglichen Betriebs von Unternehmen umfasst.

Geschäftstransaktionen und Verhandlungen

Wir analysieren die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen von Geschäftstransaktionen und nehmen aktiv an den Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern teil.

Steuerplanung

Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen der durchgeführten Transaktionen, planen Steuerstrategien und optimieren die Steuerlast für die Investoren.

Unternehmensfinanzierung

Wir erarbeiten rechtliche und steuerliche Strategien für die Unternehmensfinanzierung, wobei wir sowohl die Innen- als auch die Außenfinanzierung berücksichtigen.

Sonstige Rechts-, Steuer-, Buchhaltungsberatung

Wir bieten spezialisierte Rechts-, Steuer- und Buchhaltungsberatung, einschließlich der Analyse und Anpassung bestehender Lösungen.

Mehr erfahren

Ihre Vorteile auf einem Blick

Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:

  • nicht erst seit gestern

    Seit mehr als 30 Jahren betreuen wir den DACH-Markt, insbesondere im Investmentbereich. Wir kennen ihn gut, denn wir beschäftigen uns damit fast jeden Tag

  • einen Schritt voraus

    Wir sind in unserer Beratung proaktiv. Wir reagieren nicht nur, wir antizipieren die Bedürfnisse unserer Mandanten

  • zum Ziel

    Wir beraten praxisorientiert, indem wir mögliche Szenarien und praktikable Lösungen in Betracht ziehen

  • zwischen den Kulturen

    Wir bauen effektive Beziehungen zu Partnern aus verschiedenen Kulturen auf, um eine reibungslose Zusammenarbeit und das Erreichen gemeinsamer Ziele zu gewährleisten

  • unkompliziert und auf den Punkt gebracht

    Wir bieten klare und leicht verständliche Lösungen an und verzichten auf theoretische Ausführungen

Lassen Sie uns miteinander sprechen

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FAQ

Braucht ein ausländischer Investor aus der EU eine Sondergenehmigung, um in Polen zu investieren?

Dies ist nicht immer notwendig. EU-Investoren haben dank des Grundsatzes des freien Kapitalverkehrs freien Zugang zu vielen Sektoren in Polen ohne zusätzliche Genehmigungen. Es gibt jedoch bestimmte Branchen, in denen besondere Genehmigungen oder Lizenzen für alle erforderlich sind, wie z. B. im Energie- oder Kraftstoffsektor.

Was sind die wichtigsten Vorteile einer Investition in Polen für ausländische Investoren?

Polen bietet ausländischen Investoren eine Reihe von Vorteilen, darunter ein stabiles wirtschaftliches Umfeld, eine strategische Lage in Mitteleuropa, Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften und zahlreiche Steuervergünstigungen und Investitionsanreize. Darüber hinaus ist Polen Mitglied der EU, die deren Unternehmer überall freien Zugang zum Binnenmarkt bietet.

Welche Rechtsformen gibt es für ausländische Investoren in Polen?

Ausländische Investoren können zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen, z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PL sp. z o.o.), einer Aktiengesellschaft (PL S.A.), einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder einer Repräsentanz. Jede dieser Formen hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen und Vorteile, so dass es ratsam ist, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Struktur zu wählen.

Wie sind die Verfahren zur Erlangung von Baugenehmigungen für Investitionen in Polen?

Das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung in Polen umfasst mehrere Schritte, darunter die Anmeldung des Projekts bei den zuständigen Behörden, die Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen von verschiedenen Institutionen. Das Verfahren kann zeitaufwändig sein, weshalb es ratsam ist, mit einem örtlichen Architekturbüro und einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten.

Welche Möglichkeiten der Investitionsfinanzierung gibt es in Polen?

Den Investoren stehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter Bankfinanzierungen, Leasing, Investitionsfonds sowie Unterstützung durch EU-Fonds. Es gibt auch staatliche Programme, die Zuschüsse und Steuervergünstigungen für Investitionen in bestimmten Sektoren anbieten. Von besonderem Interesse für Investoren könnte die Polnische Investitionszone sein, die erhebliche Steuervergünstigungen bietet.

Ist es möglich, in Polen eine Gesellschaft zu gründen, ohne physisch anwesend zu sein?

Ja, es ist möglich, in Polen eine Gesellschaft zu gründen, ohne physisch anwesend zu sein. Viele Verwaltungsverfahren, einschließlich der Unternehmensregistrierung, können online oder über einen Bevollmächtigten abgewickelt werden. Wir empfehlen jedoch, dass Sie persönlich ein Bankkonto für Ihr Unternehmen eröffnen, entweder in Polen oder bei einer entsprechenden Bankfiliale im Ausland, die diese Möglichkeit bietet.

Welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen für ausländische Investoren in Polen?

Ausländische Investoren in Polen unterliegen den lokalen Steuervorschriften, die die Körperschaftssteuer (CIT), die Mehrwertsteuer (VAT) sowie andere lokale Gebühren und Steuern umfassen. Die Steuerverpflichtungen können je nach Rechtsform des Unternehmens und der Art der ausgeübten Tätigkeit variieren.

Welche Regeln gelten für die Beschäftigung von EU-Arbeitnehmern in Polen?

Die Beschäftigung von EU-Arbeitnehmern in Polen ist dank des Grundsatzes der Freizügigkeit innerhalb der EU relativ einfach. EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis oder ein Visum, um in Polen zu arbeiten. Die Arbeitgeber müssen lediglich die üblichen Beschäftigungsanforderungen erfüllen, wie den Abschluss eines Arbeitsvertrags und die Meldung des Arbeitnehmers bei den zuständigen Behörden (z. B. ZUS - Sozialversicherungsanstalt).

Was sind die wichtigsten Herausforderungen für ausländische Investoren in Polen?

Ausländische Investoren können mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert werden, wie z. B. dem Verständnis der lokalen Gesetze und Vorschriften, Sprachbarrieren und kulturellen Unterschieden. Darüber hinaus können Verwaltungsprozesse zeitaufwendig und kompliziert sein. Die Zusammenarbeit mit lokalen Geschäftspartnern und der Einsatz von Rechts- und Finanzberatern können den Investitionsprozess erheblich erleichtern und diese Risiken minimieren.

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