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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Investitions- und Wirtschaftsrecht Unfallversicherungsbeitrag - was ist das und wie kann er gesenkt werden?

Was ist der Unfallversicherungsbeitrag?

Der Unfallversicherungsbeitrag ist Teil der Sozialversicherungsbeiträge und dient der Finanzierung von Leistungen, die Arbeitnehmern unter anderem im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zustehen. Seine Höhe ist jedoch nicht für alle Arbeitgeber gleich – der Prozentsatz wird individuell festgelegt und hängt von mehreren Faktoren ab.

Zu den wichtigsten gehören:

  • die Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit,
  • das Gefährdungsniveau im Arbeitsumfeld,
  • die Anzahl und Art der Arbeitsunfälle,
  • die an ZUS übermittelten Daten, insbesondere im Formular ZUS IWA.

Wie wird die Höhe des Unfallversicherungsbeitrags festgelegt?

Die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) legt den Prozentsatz des Unfallversicherungsbeitrags auf Grundlage der vom Beitragszahler übermittelten Informationen fest. In der Praxis bedeutet dies, dass historische Daten – oftmals aus mehreren Jahren zurück – von entscheidender Bedeutung sind, auch wenn sie nicht immer die aktuelle Situation des Unternehmens widerspiegeln.

Organisatorische Veränderungen, Investitionen in die Arbeitssicherheit oder die Einführung neuer Arbeitsschutzverfahren finden nicht immer ihren Niederschlag in den Unterlagen, auf deren Grundlage ZUS den Beitrag berechnet.

Warum zahlen viele Unternehmen einen zu hohen Unfallversicherungsbeitrag?

Ein überhöhter Unfallversicherungsbeitrag ergibt sich häufig aus sehr einfachen Gründen, insbesondere aus:

  • Fehlern beim Ausfüllen der ZUS-IWA-Meldungen,
  • fehlender Überprüfung der über Jahre hinweg an ZUS übermittelten Daten,
  • fehlender Berücksichtigung eingeführter Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verringerung der Gefährdung der Arbeitnehmer,
  • unrichtiger oder zu vorsichtiger Einstufung von Ereignissen als schwerer Arbeitsunfall,
  • der Annahme, dass ein einmal festgelegter Beitrag unveränderlich ist.

Infolgedessen tragen Unternehmer über lange Zeit höhere Kosten, obwohl Gründe für deren Senkung bestehen. Besonders belastend ist dies vor allem für große Unternehmen mit vielen Beschäftigten.

Dokumentationsprüfung als Möglichkeit zur Senkung des Unfallversicherungsbeitrags

Die Durchführung einer Prüfung der Unterlagen – insbesondere der Unfallprotokolle, der Arbeitsschutzdokumentation sowie der ZUS-IWA-Meldungen – ermöglicht die Beurteilung, ob der Unfallversicherungsbeitrag korrekt festgesetzt wurde.

Wichtig ist, dass in vielen Fällen nicht nur eine Korrektur des Beitrags für die Zukunft möglich ist, sondern auch eine Überprüfung der Daten aus vergangenen Jahren. Die Vorschriften erlauben nämlich die Berichtigung von Meldungen auch mehrere Jahre rückwirkend, was eine reale Möglichkeit zur Rückerstattung überzahlter Beiträge bedeuten kann.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was der Unfallversicherungsbeitrag ist und auf welche Weise er gesenkt werden kann, laden wir Sie bereits jetzt herzlich zu unseren Webinaren aus der Reihe „ Akademie für die Produktion “ ein.

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