Sofortkontakt zur Kanzlei
Berlin +49 30 88 03 59 0
Poznań / Warszawa +48 61 85 82 55 0
Berlin berlin@vonzanthier.com
Poznań / Warszawa poznan@vonzanthier.com
VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Investitions- und Wirtschaftsrecht Unternehmer – Achten Sie auf die Verjährung von Ansprüchen in der Transportbranche

Wenn Sie Transportdienstleistungen in Anspruch nehmen oder ein Unternehmen in der Transportbranche führen, beachten Sie, dass die Verjährungsfristen für Ansprüche in dieser Branche deutlich kürzer sind als die allgemeinen Verjährungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen sind (3 oder 6 Jahre).

Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann Ihnen den Weg zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Forderungen versperren! Ist Ihr Anspruch verjährt, kann Ihr Vertragspartner vor Gericht wirksam die Einrede der Verjährung erheben, was in der Regel zur Abweisung der Klage und zum Verlust der tatsächlichen Möglichkeit führt, Ihre Forderung einzutreiben.

Deshalb sind in der Transportbranche besondere Wachsamkeit und schnelles Handeln besonders wichtig..

Die Behandlung der Verjährung von Ansprüchen im Transportwesen erfordert besondere Aufmerksamkeit für die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, die sich nach der jeweiligen Transportleistung richten. Die Regelungen in diesem Bereich gliedern sich in:

Nationale Vorschriften – auf die das polnische Gesetz über das Transportrecht (Prawo przewozowe) Anwendung findet,

Internationale Vorschriften – geregelt durch das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Aspekte zur Verjährung von Ansprüchen im nationalen und internationalen Transport.

Zusammenfassung :

• Angesichts der besonders kurzen Fristen zur Durchsetzung von Ansprüchen weisen wir darauf hin, wie wichtig es ist, unverzüglich Maßnahmen zur Beitreibung von Forderungen zu ergreifen;

• Der Beginn der Verjährungsfrist hängt von der jeweiligen Ereignisart ab;

• Die Einreichung einer Reklamation hemmt den Lauf der Verjährungsfrist, wobei die Bedingungen dafür im nationalen und internationalen Recht unterschiedlich sind;

• Wir empfehlen, potenzielle Ansprüche laufend zu überwachen und professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da nur rechtzeitig eingeleitete Maßnahmen das Verjährungsrisiko wirksam begrenzen.

Beitrag veröffentlicht am
26. Juni 2025

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Aktuelles, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen
01.04.2026

GmbH Gründung durch ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer

Polen ist ein attraktiver Standort für internationale Unternehmer. Die GmbH Gründung durch ausländische Gesellschaft oder die Bestellung ausländischer Geschäftsführer ist rechtlich zulässig und in der Praxis weit verbreitet. Dennoch gelten besondere formale und rechtliche Anforderungen, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.

Beitrag lesen
Aktuelles, Investitionen in erneuerbare Energien
30.03.2026

Redispatch erneuerbarer Energien in Polen - zwischen Systemsicherheit und den Rechten der Erzeuger

Der marktfremde Redispatch von Energie aus erneuerbaren Quellen ist zu einer der zentralen Herausforderungen des polnischen Energiesektors geworden, da er die Rentabilität von Investitionen mindert und auf Seiten der Erzeuger messbare Verluste verursacht. Das Phänomen – vergleichsweise neu und mit dem dynamischen Zubau von Erzeugungskapazitäten verbunden – hat den Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) dazu veranlasst, Maßnahmen zur Ordnung der Anwendungsgrundsätze zu unterstützen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, und erfordert parallel dazu die Modernisierung und Digitalisierung der Netze für ein verbessertes Energieflussmanagement.

Beitrag lesen
Aktuelles, Investitions- und Wirtschaftsrecht
30.03.2026

Ausländischer Geschäftsführer einer polnischen GmbH - Meldepflicht und Steuern ohne Mythen

Immer mehr polnische GmbHs mit ausländischem Kapital berufen ausländische Geschäftsführer. In der Praxis stellen sich dabei schnell Fragen zur Anmeldung in Polen, zur steuerlichen Ansässigkeit und zum Risiko der Doppelbesteuerung der Vergütung des Geschäftsführers – wir erläutern, worauf es zu achten ist.

Beitrag lesen