Sofortkontakt zur Kanzlei
Berlin +49 30 88 03 59 0
Poznań / Warszawa +48 61 85 82 55 0
Berlin berlin@vonzanthier.com
Poznań / Warszawa poznan@vonzanthier.com
VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen Wie viel kostet die Gründung einer GmbH in Polen wirklich? – Detaillierte Analyse der Kosten und des Zeitaufwands

Wie viel kostet die Gründung einer GmbH in Polen wirklich? – Detaillierte Analyse der Kosten und des Zeitaufwands

Die Gründung eines Unternehmens in Polen ist ein Thema, das sowohl bei polnischen als auch bei ausländischen Unternehmern großes Interesse weckt. Eine der beliebtesten und am häufigsten gewählten Rechtsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.). Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufstellung der Kosten und der Zeit, die mit ihrer Registrierung verbunden sind.

Warum eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfreut sich der größten Beliebtheit, weil:

  • ist in formalrechtlicher Hinsicht transparent,
  • beschränkt die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer Einlagen,
  • erfordert relativ wenig Startkapital,
  • ist sowohl für kleine und mittlere als auch für größere Unternehmen geeignet,
  • ist auch bei ausländischen Investoren akzeptiert und beliebt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z o.o.) ist die optimale Lösung für Personen, die ihre Geschäftstätigkeit in einer modernen, flexiblen Form ausüben und ihr Risiko begrenzen möchten – sowohl für polnische als auch für ausländische Investoren.


Detaillierte Tabelle – Kosten für die Gründung einer GmbH im Jahr 2025

Stammkapital (Mindestbetrag)

  • S24 (Online-Registrierung) - 5000 PLN (ca. 1250 EUR)
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - 5000 PLN (ca. 1250 EUR)

Gerichtsgebühr (KRS)*

  • S24 (Online-Registrierung) - 250 PLN
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - 500 PLN

Notargebühren

  • S24 (Online-Registrierung) - 0 PLN
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - ab 500 PLN (abhängig von der Höhe des Stammkapitals)

Kosten für die Übersetzung von Dokumenten (falls zutreffend)

  • S24 (Online-Registrierung) - ab 300 PLN
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - ab 300 PLN

Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC)

  • S24 (Online-Registrierung) - 0,5 % des Stammkapitals – 25 PLN (Bei einem Mindeststammkapital von 5.000 PLN
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - 0,5 % des Stammkapitals – 25 PLN (Bei einem Mindeststammkapital von 5.000 PLN

Anmeldezeit

  • S24 (Online-Registrierung) - 2–7 Tage
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - ca. 1 Monat

Gebühr für die Eröffnung und Führung eines Bankkontos/einer Karte

  • S24 (Online-Registrierung) - 0–200 PLN
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - 0–200 PLN

Beratungsleistungen: Buchhaltung / Rechtsanwälte (falls zutreffend)

  • S24 (Online-Registrierung) - Die Beratungskosten können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Zloty pro Monat betragen, je nach Umfang der Beratungstätigkeit.
  • Traditionelle Registrierung (notariell) - Die Beratungskosten können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Zloty pro Monat betragen, je nach Umfang der Tätigkeit und des Beratungsumfangs.


Praktischer Kommentar

1. S24 (Online-Registrierung):

  • Vorteile: Schnellste und günstigste Option, keine Notargebühren,
  • Nachteile: Der Gesellschaftsvertrag wird nach einem Muster abgeschlossen – die Möglichkeit, die Bestimmungen individuell anzupassen, ist begrenzt.
  • Empfohlen, wenn Sie Wert auf Zeit sparen möchten, bei einer einfachen Beteiligungsstruktur und Gesellschaftsvertrag

2. Traditionelle Registrierung (Notar):

  • Vorteile: Ermöglicht eine flexible Vertragsgestaltung,
  • Nachteile: teuer und zeitaufwendiger
  • empfohlen bei komplexeren Beteiligungsstrukturen oder nicht standardmäßigen Bestimmungen.

3. Nächste Schritte nach der Registrierung:

Nach der Eintragung in das Handelsregister erhält die Gesellschaft automatisch eine REGON- und NIP-Nummer. Es ist auch zu beachten, dass eine Anmeldung bei der Steuerbehörde (falls zutreffend) und der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) erforderlich ist.


Zusammenfassung

Die tatsächlichen Kosten für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen liegen in der Regel zwischen 5.000 PLN (ca. 1.500 EUR) und hängen vom gewählten Verfahren ab. Zu diesem Betrag kommen noch die Kosten für die Rechts- und Steuerberatung hinzu, die sich auf mehrere Tausend Zloty belaufen können. Bei einer effizienten Organisation kann der gesamte Prozess einige Tage bis zu einem Monat dauern.

Wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen, oder Fragen zum Verfahren, zu den Kosten oder zu den Fristen haben, zögern Sie nicht. Nutzen Sie unsere Erfahrung. Wir kümmern uns um die Formalitäten, damit Sie sich auf die Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Arbeitsrecht und Personalberatung , Aktuelles
08.12.2025

5. Ausgabe der Konferenz „Zeit für Entgeltgleichheit!“ – Recht, Praxis und Verantwortung

Hinter uns liegt die fünfte Ausgabe der Konferenz „Zeit für Entgeltgleichheit!“ – eine Veranstaltung, die sich fest im Kalender der Debatten zu Arbeitsrecht, HR und Entgeltgleichheit in Polen etabliert hat.

Beitrag lesen
Investitions- und Wirtschaftsrecht
08.12.2025

Kauf einer fertigen Gesellschaft oder Gründung einer neuen? Was lohnt sich? Hier ist ein Vergleich.

Sie planen, ein Unternehmen zu gründen und fragen sich, ob es besser ist, eine Vorratsgesellschaft zu kaufen oder eine neue Gesellschaft von Grund auf neu zu gründen? In unserem Artikel finden Sie einen praktischen Vergleich beider Lösungen, ihre Vor- und Nachteile sowie Tipps, die Ihnen helfen, die beste Option für Ihr Unternehmen zu wählen.

Beitrag lesen
Aktuelles, Arbeitsrecht und Personalberatung
05.12.2025

PIP mit der Befugnis zur Feststellung eines Arbeitsverhältnisses? Ein Gesetzesprojekt, das man genau beobachten sollte – Inkrafttreten bereits ab Januar geplant

Derzeit laufen die Arbeiten an einem Gesetzesprojekt, das der polnischen Staatlichen Arbeitsinspektion (Państwowa Inspekcja Pracy – PIP) sehr weitreichende neue Kompetenzen verleihen soll – darunter die Möglichkeit, eigenständig das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festzustellen.

Beitrag lesen