Investitions- und Wirtschaftsrecht SP. Z O.O. ERKLÄRT – BEDEUTUNG, RECHTSFORM, UNTERSCHIEDE ZUR GMBH

SP. Z O.O. ERKLÄRT – BEDEUTUNG, RECHTSFORM, UNTERSCHIEDE ZUR GMBH
Was ist eine Sp. z o.o.?
„Sp. z o.o.“ steht als Abkürzung für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – eine der wichtigsten und am häufigsten gewählten Unternehmensformen in Polen. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Konstruktion in vielerlei Hinsicht der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ähnelt. Die hohe Beliebtheit dieser Gesellschaftsform resultiert vor allem aus der beschränkten Haftung der Gesellschafter sowie den vergleichsweise geringen Kapitalanforderungen.
Rechtliche Grundlagen und Merkmale der Sp. z o.o.
Die Sp. z o.o. ist im polnischen Handelsgesellschaftengesetz (KSH) geregelt. Zu ihren wichtigsten Merkmalen gehören:
• Rechtspersönlichkeit – die Sp. z o.o. ist eine eigenständige Rechtsperson. Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
• Gesellschafter – die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Eine Ausnahme besteht für das Verbot, dass eine Einpersonengesellschaft von einer anderen Einpersonengesellschaft gegründet wird.
• Stammkapital – das Mindestkapital beträgt 5.000 PLN, der Nennwert eines Anteils darf nicht unter 50 PLN liegen.
• Haftung – die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; sie riskieren nur ihre Einlage.
• Organe – Hauptorgane sind die Gesellschafterversammlung sowie der Vorstand. In größeren Gesellschaften, die gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, ist die Bestellung eines Aufsichtsrates oder einer Revisionskommission verpflichtend.
• Gründung – die Gesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung ins polnische Handelsregister (KRS).
Wie gründet man eine Sp. z o.o.?
Der Gründungsprozess einer Sp. z o.o. in Polen ist relativ einfach und kann sowohl traditionell (bei einem Notar) als auch elektronisch über das S24-System durchgeführt werden. Die grundlegenden Schritte sind:
1. Abschluss des Gesellschaftsvertrags – in Form einer notariellen Urkunde (oder elektronisch im S24-System)
2. Einbringung der Einlagen zur vollständigen Deckung des Stammkapitals durch die Gesellschafter
3. Bestellung des Vorstands
4. Einrichtung eines Aufsichtsrates oder einer Revisionskommission, wenn dies gesetzlich oder durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist
5. Eintragung ins Handelsregister (KRS)
Unterschiede zwischen Sp. z o.o. und deutscher GmbH
Obwohl beide Gesellschaftsformen sehr ähnlich sind, bestehen wesentliche Unterschiede.

Der größte Unterschied betrifft das Stammkapital – in Polen ist die Einstiegshürde deutlich niedriger.
Sp. z o.o. in der internationalen Praxis
Für ausländische Unternehmer, darunter viele Deutsche, ist die Sp. z o.o. die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform in Polen. Ihre Struktur ist aufgrund der Ähnlichkeit zur GmbH vertraut und zugleich deutlich flexibler und kostengünstiger in der Gründung.
Zusammenfassung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Sp. z o.o. ) ist die beliebteste Kapitalgesellschaftsform in Polen. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen die Haftungsbeschränkung für Gesellschafter, geringe Kapitalanforderungen und ein relativ einfaches Gründungsverfahren. Unterschiedliche Details zur deutschen GmbH bestehen, aber das Grundprinzip bleibt gleich – Geschäftstätigkeit bei gleichzeitiger Vermögenssicherung der Gesellschafter. Der größte Unterschied betrifft das Stammkapital – in Polen ist die Einstiegshürde viel niedriger.