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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
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Investitionen in erneuerbare Energien Netzanschluss erneuerbarer Energieanlagen nach der Novellierung des Energierechts – wie die neuen Vorschriften Netzanschlusskapazitäten freisetzen sollen

Die Novelle des Energierechts ändert die Regeln für den Anschluss von Anlagen aus erneuerbaren Energien an das Stromnetz und erhöht die Verantwortung der Investoren für den tatsächlichen Projektfortschritt. Kürzere Fristen, verpflichtende Sicherheiten und flexible Anschlussmodelle sollen verhindern, dass Anschlusskapazitäten durch sogenannte „Zombie-Projekte“ blockiert werden, und die Nutzung der bestehenden Infrastruktur verbessern.

Netzanschluss von EE-Anlagen nach der Novelle des Energierechts – wie die neuen Vorschriften Netzanschlusskapazitäten freisetzen sollen.

Der Zugang zum Stromnetz ist heute eine der größten Einschränkungen für die Entwicklung neuer EE-Projekte in Polen. Selbst ein geeigneter Standort, gesicherte Grundstücksrechte und fortgeschrittene Verwaltungsentscheidungen reichen nicht aus, wenn das Projekt nicht die erforderliche Netzanschlusskapazität erhält.

Das Ausmaß des Problems ist erheblich. Nach Angaben des Präsidenten der polnischen Energieregulierungsbehörde URE erteilten die Netzbetreiber im Jahr 2025 insgesamt 4.897 Ablehnungen von Netzanschlüssen an das Stromnetz. Diese betrafen zusammen rund 107 GW Leistung. Gleichzeitig blieben Teile der verfügbaren Netzkapazität über Jahre für Projekte reserviert, die keine weiteren Umsetzungsschritte erreichten. Solche Investitionen werden als „Zombie-Projekte“ bezeichnet.

Die Novelle des Energierechts, die grundsätzlich am 30. April 2026 in Kraft getreten ist, soll dieses Phänomen begrenzen. Einerseits erhöht sie die Anforderungen an die Investoren, andererseits führt sie Lösungen ein, die eine flexiblere Nutzung der bestehenden Infrastruktur ermöglichen.

Netzanschlussbedingungen sollten nicht der erste Schritt sein

Ein Antrag auf Erteilung von Netzanschlussbedingungen sollte nicht bereits in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung gestellt werden. Vor Einleitung des Verfahrens sollte der Investor zumindest die Rechte am Grundstück gesichert, die planungs- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen geprüft sowie die Technologie und die geplante Leistung der Anlage festgelegt haben.

Die neuen Vorschriften erhöhen nämlich die Kosten für den Einstieg in das Verfahren. Bei einem Anschluss an ein Netz mit einer Spannung von mehr als 1 kV muss der Investor eine Gebühr von 1 PLN je kW Netzanschlusskapazität entrichten, höchstens jedoch 100.000 PLN. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Zusätzlich ist ein Vorschuss auf die Anschlussgebühr in Höhe von 60 PLN/kW zu leisten, höchstens jedoch 6 Mio. PLN.

Für ein Projekt mit einer Leistung von 50 MW bedeutet dies bereits bei Antragstellung eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 50.000 PLN sowie einen Vorschuss von 3 Mio. PLN. Die Antragstellung sollte daher eine Investitionsentscheidung sein und nicht lediglich dazu dienen, vorläufig zu prüfen, ob an einem bestimmten Standort Kapazität reserviert werden kann.

Die erste Uhr: ein Jahr für den Abschluss des Vertrags

Neue Netzanschlussbedingungen sind grundsätzlich zwölf Monate ab ihrer Zustellung gültig. Innerhalb dieses Zeitraums sollte der Investor einen Netzanschlussvertrag abschließen. Netzanschlussbedingungen, die vor dem 30. April 2026 erteilt wurden, behalten dagegen die in ihnen angegebene zweijährige Gültigkeitsdauer.

Ein Jahr kann sich als kurzer Zeitraum erweisen, insbesondere wenn die Anlage nach Erteilung der Netzanschlussbedingungen neu geplant, ihre Parameter geändert oder technische und wirtschaftliche Einzelheiten mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden müssen.

Das Netzanschlussverfahren sollte daher mit den planungsrechtlichen, umweltrechtlichen und technischen Projektierungsprozessen koordiniert werden. Die Erteilung der Netzanschlussbedingungen sollte nicht erst den Beginn der Arbeiten an den übrigen Elementen der Investition auslösen.

Die zweite Uhr: die Baugenehmigung

Der Abschluss eines Netzanschlussvertrags beseitigt nicht das Risiko, den Zugang zum Netz zu verlieren. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine weitere Frist zu laufen.

Für die meisten EE-Anlagen, die an ein Netz mit einer Spannung von mehr als 1 kV angeschlossen werden, hat der Investor grundsätzlich 24 Monate ab Abschluss des Vertrags Zeit, um eine bestandskräftige Baugenehmigung in dem gesetzlich erforderlichen Umfang zu erlangen. Dies betrifft unter anderem Photovoltaikanlagen und Energiespeicher. Für Onshore-Windparks und Anlagen, die Biogas nutzen, beträgt die Frist 36 Monate. Bei Photovoltaikanlagen und Windparks beziehen sich die Vorschriften grundsätzlich auf die Möglichkeit, mindestens 80 % der im Vertrag vorgesehenen Leistung zu realisieren.

Wird die Frist nicht eingehalten, erlischt der Vertrag kraft Gesetzes. Dieser Mechanismus soll die Aufrechterhaltung von „Zombie-Projekten“ begrenzen – der Vertrag soll nicht mehr über viele Jahre Netzkapazität für ein Projekt blockieren können, das sich noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

Die Frist kann einmalig um höchstens 24 Monate verlängert werden, sofern der Investor den Antrag vor Ablauf der Frist stellt und eine zusätzliche Sicherheit leistet. Die Berufung auf besondere, vom Investor unabhängige Umstände sollte als Ausnahme und nicht als Bestandteil des regulären Projektzeitplans behandelt werden.

Finanzielle Sicherheit

Ein weiteres Instrument zur Begrenzung der Reservierung von Netzkapazität durch nicht weiterentwickelte Projekte ist die Pflicht, eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zu stellen.

Bei Anschlüssen an ein Netz mit einer Spannung von mehr als 1 kV beträgt die Sicherheit 30 PLN/kW für die ersten 100 MW und 60 PLN/kW für die darüber hinausgehende Leistung, höchstens jedoch 12 Mio. PLN. Sie sollte grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags gestellt werden. Zulässig sind unter anderem eine Kaution, eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft sowie – bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen – eine Bürgschaft der Muttergesellschaft.

Für den Entwickler bedeutet dies, dass nicht nur die Kosten der Herstellung des Netzanschlusses, sondern auch die Bindung von Mitteln oder die Inanspruchnahme von Bürgschaftslinien in einer frühen Projektphase berücksichtigt werden müssen. Dies ist auch beim Verkauf von RTB-Projekten relevant. Der Wert des Netzanschlussvertrags ist zusammen mit der verbleibenden Frist für die Erlangung der Baugenehmigung, der Form der Sicherheit und den Folgen eines möglichen Investorenwechsels zu bewerten.

Mehr Informationen und flexible Anschlussmodelle

Die Novelle soll die Transparenz der Informationen über verfügbare Netzkapazitäten, eingereichte Anträge, erteilte Netzanschlussbedingungen und Ablehnungen erhöhen. Daher sollte die Netzanalyse bereits bei der Standortwahl durchgeführt werden – parallel zur Prüfung der Grundstücke, der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und des Energieerzeugungspotenzials.

Die Reform beschränkt sich jedoch nicht auf strengere Anforderungen. Neue Vertragsmodelle sollen eine frühere Nutzung des Netzes ermöglichen, auch wenn dieses ausgebaut werden muss. Bei einem flexiblen Netzanschlussvertrag kann die Anlage ihren Betrieb aufnehmen, bevor die Netzausbaumaßnahme abgeschlossen ist. Sie muss jedoch vorübergehende Einschränkungen bei der Einspeisung oder beim Strombezug akzeptieren.

Ein konfigurierbarer Netzanschlussvertrag kann dort eingesetzt werden, wo ein vollständiger Anschluss auch nach dem Ausbau des Netzes nicht möglich sein wird. Die Einschränkungen können von bestimmten Uhrzeiten, den Betriebsparametern des Netzes oder dem Betrieb anderer Anlagen abhängen und dauerhaft gelten.

Für den Investor kann eine solche Lösung besser sein als eine Ablehnung, sie erfordert jedoch eine genaue wirtschaftliche Analyse. Die Einschränkungen müssen auf das Erzeugungsprofil, die Anzahl der Abregelungsstunden, die Erlöse, die Annahmen des PPA-Vertrags und die Anforderungen der Finanzierer übertragen werden. Die Möglichkeit eines Netzanschlusses bedeutet daher nicht automatisch, dass das Projekt bankfähig ist.

Was bedeutet das für Entwickler?

Das Netzanschlussverfahren sollte als integraler Bestandteil des Investitionszeitplans behandelt werden. In der Praxis empfiehlt es sich:

1. mit einer Netz- und Standortanalyse zu beginnen;

2. die Grundstücksrechte zu sichern und die planungs- und umweltrechtlichen Fragen zu prüfen;

3. erst danach den Antrag auf Erteilung von Netzanschlussbedingungen einzureichen;

4. nach deren Erteilung die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Projekts unverzüglich zu bewerten;

5. vor Abschluss des Vertrags zu bestätigen, dass der Zeitplan für die Erlangung der Baugenehmigung realistisch ist;

6. nach Abschluss des Vertrags das Verwaltungsverfahren und die Arbeiten des Netzbetreibers parallel zu überwachen.

Die neuen Vorschriften werden keine neuen Leitungen oder Transformatoren schaffen. Sie können jedoch dazu führen, dass die begrenzte Netzkapazität in größerem Umfang für Projekte reserviert wird, die tatsächlich umsetzungsbereit sind. Aus Sicht des Investors bedeutet dies eine grundlegende Veränderung: Netzanschlusskapazität ist kein Gut mehr, das lediglich gesichert werden muss. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass das Projekt bereit ist, diese Kapazität tatsächlich zu nutzen.

Beitrag veröffentlicht am
23. September 2026

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