VAT Compliance Effektive Umsatzsteuerabrechnung für deutsche E-Commerce-Unternehmen, die ihre Lager nach Polen verlagern
In den letzten Jahren entscheiden sich immer mehr deutsche E-Commerce-Unternehmen dafür, ihre Logistikzentren nach Polen zu verlagern. Niedrigere Betriebskosten, eine günstige geografische Lage und eine gut entwickelte Lagerinfrastruktur machen diesen Schritt zu einer natürlichen Etappe in der Entwicklung von Online-Handelsunternehmen. Mit dieser Veränderung entstehen jedoch neue Pflichten im Bereich der Umsatzsteuerabrechnung – sowohl in Polen als auch im grenzüberschreitenden Verhältnis zu Deutschland.
Unsere Erfahrung – Unterstützung für deutsche E-Commerce-Unternehmen
Das Umsatzsteuer-Team unserer Kanzlei unterstützt seit vielen Jahren ausländische Unternehmer, die in Polen tätig sind. In jüngster Zeit haben wir mehrere große E-Commerce-Plattformen aus den Bereichen Kosmetik und Haushaltswaren dabei begleitet, ihre steuerlichen Pflichten nach der Verlagerung ihrer Lager von Deutschland nach Polen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Die größte Herausforderung für unsere Mandanten betraf die Umsatzsteuerabrechnung im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbungen (IGL und IGE) sowie die korrekte Erfassung sogenannter Verbringungen eigener Waren zwischen Lagern. Die zuvor eingesetzten automatisierten Buchungssysteme verursachten häufig Fehler – unter anderem wurde der Zeitpunkt der Steuerentstehung falsch erfasst, nicht alle Transaktionen wurden gemeldet oder es fehlte an Transportdokumentation. Dadurch konnte der 0%-Umsatzsteuersatz nicht angewendet werden, was steuerliche Risiken zur Folge hatte.
Wie wir unseren Mandanten geholfen haben
Unser Kanzleiteam führte eine detaillierte Analyse der Buchhaltungs- und Logistikprozesse durch, erarbeitete individuelle Verfahren zur Datenmeldung für die Umsatzsteuerabrechnung und reichte die erforderlichen Nachmeldungen bei den polnischen Steuerbehörden fristgerecht ein. Im Rahmen der umfassenden Betreuung vertraten wir unsere Mandanten zudem vor den Finanzämtern, um vollständige Rechtssicherheit und Konsistenz der Dokumentation zu gewährleisten.
Dank unserer Unterstützung konnten die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Umsatzsteuerabrechnungen korrekt geführt werden und ihre Tätigkeit in Polen im Einklang mit den geltenden Vorschriften und ohne Risiko steuerlicher Sanktionen erfolgt.
Zusätzliche Pflichten – Umsatzsteuer-OSS und INTRASTAT-Meldungen
Es ist wichtig zu betonen, dass auch dann, wenn Unternehmer ihre Verkäufe an Endverbraucher im Rahmen des VAT-OSS-Systems abrechnen, in bestimmten Fällen weiterhin Pflichten in Polen bestehen können – insbesondere im Zusammenhang mit INTRASTAT-Meldungen. Diese Verpflichtung betrifft vor allem Unternehmen, die innergemeinschaftliche Verbringungen von Waren zwischen Lagern in verschiedenen EU-Ländern durchführen. Unser Team unterstützt Mandanten auch in diesem Bereich – von der Beurteilung, ob eine INTRASTAT-Pflicht besteht, bis hin zur Erstellung und Einreichung der entsprechenden Meldungen.
Spezialisierung des Umsatzsteuer-Teams
Seit vielen Jahren sind wir auf die umsatzsteuerliche Beratung ausländischer Unternehmer spezialisiert, insbesondere solcher, die ihre Tätigkeit in Polen registrieren, um ihr Vertriebsnetz auszubauen oder ihre Lageraktivitäten zu verlagern. Wir verbinden steuerliches Fachwissen mit einem praktischen Verständnis von E-Commerce-Prozessen, wodurch wir die Interessen unserer Mandanten wirksam schützen und ihnen volle Rechtssicherheit gewährleisten können.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Ihr Unternehmen plant, seine Lageraktivitäten nach Polen zu verlagern oder Unterstützung bei der Umsatzsteuerabrechnung im internationalen Kontext benötigt, steht Ihnen unser Umsatzsteuer-Team gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, steuerliche Sicherheit zu gewährleisten und Ihr Geschäft in Ruhe und rechtskonform zu führen.

