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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
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Sonstiges Zwei Wege zum gleichen Ziel – wie wir ausländische Mandanten dabei unterstützt haben, schnell in Polen geschäftlich tätig zu werden

Zwei Wege zum gleichen Ziel – wie wir ausländische Mandanten dabei unterstützt haben, schnell in Polen geschäftlich tätig zu werden

Zwei Gesellschaften, zwei verschiedene Länder und ein Ziel – die schnelle Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Polen. Unser Team hat effektive Lösungen gefunden, die auf die Bedürfnisse jeder einzelnen Gesellschaft zugeschnitten sind, sodass beide Gesellschaften innerhalb kurzer Zeit ihre operative Tätigkeit aufnehmen konnten.

In den letzten Wochen hat unser Team zwei unabhängige Projekte zur Registrierung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Polen für ausländische Mandanten durchgeführt.

Es war nicht das erste Mal, dass wir solche Projekte durchgeführt haben – schließlich registrieren wir regelmäßig Gesellschaften –, jedoch stellte in diesen Fällen die Zeit eine Herausforderung dar. Beide Mandanten legten Wert darauf, dass ihre polnischen Gesellschaften so schnell wie möglich gegründet wurden.

Wir wurden von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung kontaktiert – eine nach österreichischem Recht, die andere nach britischem Recht –,beide dasselbe Ziel verfolgten: in Rekordzeit eine Gesellschaft zu gründen und tatsächlich ihre Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen zu können. Daher ist die Gründung einer Gesellschaft einer von mehreren Punkten, die effizient organisiert werden müssen.

Jedes der Unternehmen wählte einen anderen Weg – und beide erreichten ihr Ziel schneller als erwartet.

Der Mandant aus Österreich entschied sich für eine Reise nach Polen und einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag.

Das britische Unternehmen hingegen führte das gesamte Verfahren aus der Ferne durch und entschied, dass der Standardwortlaut des Gesellschaftsvertrags für es ausreichend sei.

In beiden Fällen haben wir innerhalb weniger Tage Folgendes koordiniert:

  • Notar und vereidigter Übersetzer,
  • Einholung der sogenannten Apostille für ausländische Dokumente bei einem Notar in Großbritannien,
  • Einholung der PESEL-Nummern und elektronischen Signaturen für die Vorstandsmitglieder,
  • Eröffnung eines Bankkontos.

Wir behaupten nicht, dass die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen eine juristische Herausforderung darstellt. Dies ist unsere tägliche Arbeit. Allerdings kommt es selten vor, dass ein Mandant so viel Wert auf Zeit legt.

Dank unserer langjährigen Erfahrung, unserer Projektarbeit und unserer effizienten, zielorientierten Kommunikation konnten beide Mandanten innerhalb kurzer Zeit ihre Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen.

In unserer Kanzlei gibt es keinen einheitlichen Weg. Wir passen unsere Vorgehensweise stets an die tatsächlichen Bedürfnisse des Mandanten an – wir zeigen Lösungen auf, die sich in unserer Praxis als am effektivsten erwiesen haben, bleiben aber flexibel und offen.

Denn wenn Zeit eine Rolle spielt, sind auch Erfahrung und gute Organisation von Bedeutung.

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