Wirtschaftsrecht Was bedeutet „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung”?
 
        Was bedeutet „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung”?
Wann entsteht eine GmbH in Gründung?
Die GmbH in Gründung entsteht mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags (traditionell beim Notar oder online über das S24-System). Ab diesem Moment kann die GmbH in Gründung eigenständig Verträge abschließen und im eigenen Namen am Rechtsverkehr teilnehmen. Die Eintragung ins Handelsregister (KRS) schließt die Gründungsphase ab, verleiht der Gesellschaft Rechtspersönlichkeit und führt dazu, dass alle Rechte und Pflichten der GmbH in Gründung automatisch auf die eingetragene GmbH übergehen.
„Ohne Nummern“ (KRS, NIP, REGON) – Existiert die GmbH in Gründung tatsächlich?
Bis zur Eintragung besitzt die GmbH in Gründung keine KRS-Nummer, tritt aber bereits als unabhängiges Rechtssubjekt auf und kann im eigenen Namen Verträge abschließen. Nach der Eintragung ins Handelsregister werden die Steuer- (NIP) und Statistikenummer (REGON) automatisch vergeben. Dennoch kann es ohne diese Identifikationsnummern schwierig sein, bestimmte Geschäftsvorgänge vorzunehmen. Deshalb entscheiden sich manche Mandanten dafür, bereits vor der Eintragung in das Handelsregister Anträge auf Vergabe von NIP und REGON zu stellen. Dies ist rechtlich zulässig und im Bedarfsfall möglich.
Es ist jedoch zu beachten, dass dank der elektronischen Registriersysteme (S24 und das Portal für Gerichtsregister) der Eintrag in das Handelsregister heutzutage in der Regel nur wenige Tage dauert (bei Gründungen über S24) oder wenige Wochen (bei notarieller Gründung). Gibt es keine dringende Notwendigkeit für Geschäfte oder Buchhaltung vor der Eintragung, empfiehlt es sich, auf die KRS-Nummer und die automatische Vergabe von NIP und REGON zu warten. Die gesonderte Beantragung dieser Nummern in der Gründungsphase beschleunigt den Start der Geschäftstätigkeit nicht wirklich und führt lediglich zu mehr Formalitäten.
Wie ist die GmbH in Gründung zu kennzeichnen und wer vertritt sie?
Bis zum Eintrag ins Handelsregister sollte die Firma auf Verträgen, Korrespondenz, Angeboten und Rechnungen stets den Zusatz „in Gründung“ führen. Nach der Eintragung entfällt dieser Zusatz und es bleibt die festgelegte Gesellschaftsbezeichnung mit dem Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
In der Gründungsphase wird die Gesellschaft vom bestellten Geschäftsführer oder einem bevollmächtigten Vertreter geleitet. Ihre Rechte und Pflichten entsprechen dabei denen nach erfolgter Eintragung im Handelsregister.
Zusammenfassung
Spricht man von einer GmbH in Gründung, passt das Sprichwort: „Nicht so schlimm, wie es aussieht“. Auch wenn die Fülle der Informationen zum Start überwältigend wirken kann, sollte man nicht vergessen, dass das Verfahren selbst nicht besonders kompliziert ist. Mit professioneller Unterstützung kann der gesamte Prozess sogar einfach und problemlos verlaufen.
Die Grundlage für eine reibungslose Gründung ist eine sorgfältige Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen – sowohl der Dokumente der Gesellschafter als auch der neuen Gesellschaft. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Eintragung in das Handelsregister ihre Zeit braucht. Dennoch kann die Gesellschaft dank ihrer Form als „in Gründung“ bereits wirtschaftlich tätig sein.
Unser Team begleitet Sie gerne im gesamten Gründungsprozess Ihrer neuen Gesellschaft. Kontaktieren Sie uns gerne!
 
      