Sofortkontakt zur Kanzlei
Berlin +49 30 88 03 59 0
Poznań / Warszawa +48 61 85 82 55 0
Berlin berlin@vonzanthier.com
Poznań / Warszawa poznan@vonzanthier.com
VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Wirtschaftsrecht Was bedeutet „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung”?

Was bedeutet „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung”?

Die „GmbH in Gründung“ (spółka z o.o. w organizacji) ist einfach die erste Phase im Leben einer neuen Gesellschaft – die Zeitspanne zwischen der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags und der offiziellen Eintragung ins Handelsregister (KRS). Bereits ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung kann eine solche Gesellschaft am Markt tätig werden: Verträge abschließen, Waren kaufen, Verpflichtungen eingehen oder am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Nach der Eintragung ins Handelsregister gehen alle Rechte und Pflichten „automatisch“ auf die eingetragene GmbH über. Bis zu diesem Zeitpunkt muss in der Firmenbezeichnung immer der Zusatz „in Gründung“ geführt werden.

Wann entsteht eine GmbH in Gründung?

Die GmbH in Gründung entsteht mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags (traditionell beim Notar oder online über das S24-System). Ab diesem Moment kann die GmbH in Gründung eigenständig Verträge abschließen und im eigenen Namen am Rechtsverkehr teilnehmen. Die Eintragung ins Handelsregister (KRS) schließt die Gründungsphase ab, verleiht der Gesellschaft Rechtspersönlichkeit und führt dazu, dass alle Rechte und Pflichten der GmbH in Gründung automatisch auf die eingetragene GmbH übergehen.

„Ohne Nummern“ (KRS, NIP, REGON) – Existiert die GmbH in Gründung tatsächlich?

Bis zur Eintragung besitzt die GmbH in Gründung keine KRS-Nummer, tritt aber bereits als unabhängiges Rechtssubjekt auf und kann im eigenen Namen Verträge abschließen. Nach der Eintragung ins Handelsregister werden die Steuer- (NIP) und Statistikenummer (REGON) automatisch vergeben. Dennoch kann es ohne diese Identifikationsnummern schwierig sein, bestimmte Geschäftsvorgänge vorzunehmen. Deshalb entscheiden sich manche Mandanten dafür, bereits vor der Eintragung in das Handelsregister Anträge auf Vergabe von NIP und REGON zu stellen. Dies ist rechtlich zulässig und im Bedarfsfall möglich.

Es ist jedoch zu beachten, dass dank der elektronischen Registriersysteme (S24 und das Portal für Gerichtsregister) der Eintrag in das Handelsregister heutzutage in der Regel nur wenige Tage dauert (bei Gründungen über S24) oder wenige Wochen (bei notarieller Gründung). Gibt es keine dringende Notwendigkeit für Geschäfte oder Buchhaltung vor der Eintragung, empfiehlt es sich, auf die KRS-Nummer und die automatische Vergabe von NIP und REGON zu warten. Die gesonderte Beantragung dieser Nummern in der Gründungsphase beschleunigt den Start der Geschäftstätigkeit nicht wirklich und führt lediglich zu mehr Formalitäten.

Wie ist die GmbH in Gründung zu kennzeichnen und wer vertritt sie?

Bis zum Eintrag ins Handelsregister sollte die Firma auf Verträgen, Korrespondenz, Angeboten und Rechnungen stets den Zusatz „in Gründung“ führen. Nach der Eintragung entfällt dieser Zusatz und es bleibt die festgelegte Gesellschaftsbezeichnung mit dem Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.

In der Gründungsphase wird die Gesellschaft vom bestellten Geschäftsführer oder einem bevollmächtigten Vertreter geleitet. Ihre Rechte und Pflichten entsprechen dabei denen nach erfolgter Eintragung im Handelsregister.

Zusammenfassung

Spricht man von einer GmbH in Gründung, passt das Sprichwort: „Nicht so schlimm, wie es aussieht“. Auch wenn die Fülle der Informationen zum Start überwältigend wirken kann, sollte man nicht vergessen, dass das Verfahren selbst nicht besonders kompliziert ist. Mit professioneller Unterstützung kann der gesamte Prozess sogar einfach und problemlos verlaufen.

Die Grundlage für eine reibungslose Gründung ist eine sorgfältige Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen – sowohl der Dokumente der Gesellschafter als auch der neuen Gesellschaft. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Eintragung in das Handelsregister ihre Zeit braucht. Dennoch kann die Gesellschaft dank ihrer Form als „in Gründung“ bereits wirtschaftlich tätig sein.

Unser Team begleitet Sie gerne im gesamten Gründungsprozess Ihrer neuen Gesellschaft. Kontaktieren Sie uns gerne!

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Aktuelles, Investitionen in erneuerbare Energien
28.01.2026

2026 - Drei Gesetzesprojekte mit erheblicher Bedeutung für Windenergieinvestitionen in Polen.

Das Jahr 2026 bringt wesentliche gesetzliche Änderungen für Investitionen in die Onshore-Windenergie in Polen. Drei parallel verfolgte Gesetzesprojekte könnten Planung, Netzanschluss und Umsetzung von Windenergieprojekten maßgeblich beeinflussen.

Beitrag lesen
Aktuelles, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen
27.01.2026

Gesellschaftsgründung in Polen: Anmelden vs. Eröffnen – rechtlicher Unterschied und Praxis

Was ist der Unterschied zwischen einer Gesellschaftsanmeldung und einer Gesellschaftseröffnung in Polen? Erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte bei der Gründung wichtig sind.

Beitrag lesen
Aktuelles, Investitions- und Wirtschaftsrecht , Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen
22.01.2026

Ausländer als Gesellschafter oder Vorstandsmitglied in einer polnischen Gesellschaft - Was sollte man wissen?

Polen zählt zu den attraktivsten Märkten der Region für ausländische Investoren, jedoch erfordert die Gründung einer Gesellschaft eine sorgfältige Planung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht; im Folgenden stellen wir die wichtigsten Punkte dar, die zu beachten sind, wenn ein Ausländer Gesellschafter oder Mitglied der Geschäftsführung/des Vorstands einer polnischen Gesellschaft wird.

Beitrag lesen