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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Immobilien und Bauwesen Sicherheit und Legalität – Schlüsselaspekte der Nutzungsänderung eines Bauwerks

Städtebauliche Entwicklung, wachsender Bedarf an wirtschaftlicher Raumnutzung oder die Änderung des Unternehmensprofils führen häufig zur Notwendigkeit der Änderung der Nutzungsart von Bauwerken wie Produktionshallen, Lagerhäusern oder Büros. Die Änderung der Nutzungsart stellt eine wesentliche Investition dar, die nicht nur eine technische Herausforderung ist. Dieser Prozess erfordert vom Investor die Erfüllung zahlreicher rechtlicher Formalitäten – und das bereits vor der eigentlichen Nutzungsänderung.

Verfahren zur Änderung der Nutzungsart – was ist erforderlich?

Die Änderung der Nutzungsart eines Bauwerks umfasst gemäß Art. 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches Maßnahmen, die die Sicherheits-, Hygiene- oder Umweltbedingungen verändern oder sich auf die Gebäudestruktur auswirken. Um eine solche Änderung vorzunehmen, muss die Absicht zur neuen Nutzung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden – zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie einem Lageplan und einer Bescheinigung über die Übereinstimmung mit dem örtlichen Bebauungsplan.

Wann ist eine Baugenehmigung bei der Nutzungsänderung erforderlich?

Das Baugesetz verlangt eine Baugenehmigung, wenn die Nutzungsänderung mit Bauarbeiten verbunden ist, die genehmigungspflichtig sind. Wenn die geplanten Bauarbeiten lediglich anzeigepflichtig sind, erfolgt die Nutzungsänderung gemäß Artikel 30 des Gesetzes.

Wann darf die neue Nutzung aufgenommen werden?

Nach Einreichung der Anzeige bei der zuständigen Behörde und sofern innerhalb von 30 Tagen kein Widerspruch erhoben wird, kann das Bauwerk gemäß der neuen Nutzung in Betrieb genommen werden. Dies ist auch dann möglich, wenn eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Einwänden erteilt wurde – was den Prozess erheblich beschleunigt.

Folgen einer unrechtmäßigen Nutzungsänderung

Eine Änderung der Nutzungsart ohne Einhaltung der erforderlichen Verfahren gilt als Schwarzbau. Die Reaktion der Bauaufsichtsbehörde besteht in der Einleitung eines Legaliserungsverfahrens. Der erste Schritt ist ein Bescheid über die Nutzungsuntersagung des gesamten Bauwerks oder eines Teils davon. Anschließend wird der Investor verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist die erforderlichen Legaliserungsunterlagen vorzulegen – wie z. B. eine Bestätigung über die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan oder technische Gutachten.

Wenn die formellen Anforderungen erfüllt sind, kann die Behörde eine Legaliserungsgebühr auferlegen, die auf Grundlage eines zehnfach erhöhten Satzes berechnet wird. Die Nichterfüllung dieser Pflichten, die Fortsetzung der Nutzung trotz Untersagung oder eine weitere Nutzungsänderung ohne Anzeige führen zur Anordnung, das Bauwerk in seinen früheren Nutzungszustand zurückzuversetzen.

Solche Handlungen können auch zu Geldstrafen sowie Verpflichtungen zur Wiederherstellung des technischen und rechtlichen Zustands des Bauwerks führen – was zusätzliche Kosten und unnötigen Stress für den Eigentümer bedeutet. In solchen Situationen ist eine rasche rechtliche Anpassung entscheidend – rechtliche Unterstützung ist nicht nur sinnvoll, sondern oft unerlässlich.

Fazit:

Ein effektives Management des Prozesses zur Änderung der Nutzungsart eines Bauwerks erfordert fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften und deren Anwendung in der Praxis. Die Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte der Kanzlei von Zanthier & Dachowski kann helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Interessen von Investoren durch eine effiziente Durchführung des Bauvorhabens abzusichern. Mit der richtigen Beratung lässt sich die Raumentwicklung sicher und rechtssicher umsetzen.

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