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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
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Investitionen in Erneuerbare Energiequellen REDISPATCH-MASSNAHMEN – STABILISIERUNGSMECHANISMUS ODER NÄHRBODEN FÜR MISSBRÄUCHE?

In letzter Zeit ist das Thema des Redispatchings von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (EE) zu einer der größten Herausforderungen für den polnischen Energiesektor geworden. Dieses Problem wirkt sich negativ auf die Rentabilität und Entwicklung des EE-Sektors aus und verursacht erhebliche finanzielle Verluste für die Energieerzeuger.

Charakteristik des Redispatchings

Nicht-marktwirtschaftliches Redispatching bezeichnet das Eingreifen des Übertragungsnetzbetreibers – in Polen die Polskie Sieci Elektroenergetyczne S.A. (PSE) – durch Änderung der Einsatzpläne von Erzeugungseinheiten außerhalb der Mechanismen des Strommarktes, um die Betriebssicherheit des Stromsystems zu gewährleisten. Einfach ausgedrückt: PSE ordnet beispielsweise eine Begrenzung der Stromproduktion an – nicht weil der Markt es verlangt, sondern weil das Stromnetz die erzeugte Energie nicht sicher aufnehmen kann.

In der Praxis erfolgen solche Eingriffe jedoch oft ohne klar definierte Kriterien, die eine Gleichbehandlung der Energieerzeuger und Diskriminierungsfreiheit garantieren würden.

Rechtliche Situation

Die rechtlichen Grundlagen für die Abschaltung von EE-Anlagen werfen erhebliche Zweifel auf.

Im polnischen Rechtssystem haben Erzeugungsanlagen faktisch keine Möglichkeit, über die Bedingungen der Versorgungssicherheit zu verhandeln – entsprechende Klauseln werden einseitig in Netzanschlussverträgen vorgegeben. Dies steht im Widerspruch zur Intention der EU-Vorschriften, die von einer Freiwilligkeit solcher Bestimmungen ausgehen. Infolgedessen verlieren EE-Erzeuger das Recht auf Entschädigung für die zwangsweise Drosselung ihrer Anlagen.

Zudem ist die Auswahl der vom Redispatching betroffenen Einheiten umstritten – insbesondere große Photovoltaikanlagen werden weitaus häufiger als andere Anlagen reduziert.

Es wird darauf hingewiesen, dass relativ einfache und kostengünstige Änderungen die Situation der Erzeuger erneuerbarer Energie deutlich verbessern könnten. Vor allem müssten die Vorschriften geändert werden, die es derzeit unmöglich machen, im Netzanschlussvertrag ein Mindestmaß an Versorgungssicherheit zu garantieren – ein Mangel, der hauptsächlich Betreiber von Wind- und Solaranlagen trifft, die am häufigsten abgeschaltet werden.

Ebenso wichtig ist die Vereinfachung der Verfahren und der Berechnungsmethoden für Entschädigungen, da die bestehenden Mechanismen komplex und oft intransparent sind.

Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatz

In jedem Einzelfall sollte ein EE-Erzeuger rechtliche Schritte prüfen, um eine möglichst umfassende Wiedergutmachung des Schadens zu erzielen.

Im Zusammenhang mit Redispatching lohnt es sich unter anderem zu prüfen:

• War die Abschaltung der Anlage im konkreten Fall wirklich notwendig? Nach EU-Recht darf Redispatching nur unter genau definierten Voraussetzungen, als letztes Mittel und verhältnismäßig eingesetzt werden. In der Praxis ist es jedoch nahezu zur Routine geworden.

• Wurde das Diskriminierungsverbot beachtet? Photovoltaikanlagen werden weitaus häufiger als Windkraftanlagen reduziert – dies wirft Fragen zur Transparenz und Objektivität der angewandten Kriterien auf.

• Hat PSE die Entschädigung korrekt gemäß EU-Recht berechnet?

• Hat der Erzeuger den Netzanschlussvertrag ohne Garantie einer gesicherten Versorgung freiwillig unterzeichnet?

Eine negative Antwort auf nur eine dieser Fragen sollte zur Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche führen.

Fazit

Um den Herausforderungen des Redispatchings wirksam begegnen zu können, müssen Energieerzeuger ihre rechtliche Lage verstehen und ihre Interessen aktiv verteidigen.

Die oben beschriebenen Probleme zeigen ein Bild, in dem die Kosten des Redispatchings vollständig auf EE-Erzeuger abgewälzt werden. Immer mehr spricht dafür, dass es eine rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche bei unbegründeten Abschaltungen gibt. Es geht dabei nicht nur um individuelle Klagen, sondern auch um einen Teil eines umfassenderen Wandels, der zu einer stärkeren Berücksichtigung der Interessen aller Marktteilnehmer führen sollte.

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