Sofortkontakt zur Kanzlei
Berlin +49 30 88 03 59 0
Poznań / Warszawa +48 61 85 82 55 0
Berlin berlin@vonzanthier.com
Poznań / Warszawa poznan@vonzanthier.com
VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

VAT Compliance Einfuhr von Waren über 150 EUR direkt nach Polen – Pflichten für deutsche Unternehmen

Immer mehr deutsche Firmen verkaufen in Polen

In den letzten Jahren entscheiden sich zunehmend deutsche E-Commerce-Unternehmen dafür, Waren an polnische Verbraucher zu verkaufen. Polen ist ein dynamisch wachsender Markt, und kürzere Lieferzeiten sowie geringere Logistikkosten fördern den Aufbau einer direkten Vertriebsstruktur aus Polen.

Viele Unternehmen importieren daher Waren aus China oder anderen Nicht-EU-Ländern direkt nach Polen und verkaufen sie anschließend auf dem polnischen Einzelhandelsmarkt.

Diese Lösung hat klare Vorteile, bringt jedoch auch bestimmte steuerliche Pflichten mit sich.

Beim Import von Waren mit einem Wert von über 150 Euro kann das vereinfachte IOSS-System (Import One Stop Shop) nicht genutzt werden. Daher müssen die Standardverfahren für den Import angewendet und die Umsatzsteuer gemäß den polnischen Vorschriften abgerechnet werden.

Polen als Einfuhrland

Wenn ein deutsches Unternehmen Waren aus China importiert und die Zollabfertigung in Polen erfolgt, wird Polen zum Einfuhrland.

In der Praxis bedeutet dies, dass beim Verbringen der Waren in das Gebiet der Europäischen Union die Verpflichtung zur Zahlung der polnischen Einfuhrumsatzsteuer entsteht.

Die Zollformalitäten werden in der Regel von einem Zollagenten oder Spediteur erledigt, doch das deutsche Unternehmen trägt als Importeur die volle steuerliche Verantwortung.

Um die Steuer korrekt abzurechnen, muss sich das Unternehmen in Polen für die Umsatzsteuer registrieren. Nach Erhalt der polnischen USt-IdNr. kann es die fällige Steuer abrechnen und die bei der Einfuhr gezahlte Umsatzsteuer abziehen.

Inländischer Verkauf an polnische Verbraucher

Nach der Zollabfertigung und der Freigabe der Waren zum Verkehr in Polen wird der Verkauf an Endkunden als inländischer Verkauf behandelt.

In diesem Fall agiert das deutsche Unternehmen als polnischer Umsatzsteuerpflichtiger und muss die polnischen Umsatzsteuersätze anwenden. Wichtig ist, dass das OSS-System (One Stop Shop) hier nicht genutzt werden kann.

OSS gilt für innergemeinschaftliche Fernverkäufe, während beim direkten Import nach Polen der Verkauf bereits auf polnischem Hoheitsgebiet erfolgt – somit gilt das lokale Umsatzsteuerrecht.

Deutsches Unternehmen als polnischer Umsatzsteuerpflichtiger

All diese Pflichten bedeuten, dass ein deutsches Unternehmen, das nach dem Import Waren in Polen verkauft, aus umsatzsteuerlicher Sicht wie ein polnischer Unternehmer behandelt wird.

Es muss eine polnische USt-IdNr. besitzen, Verkaufsaufzeichnungen führen, monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben und die polnische Umsatzsteuer auf seine Verkäufe abführen. Nur so kann der Handel legal erfolgen und das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten bleiben.

Zusammenfassung

Für deutsche Unternehmen, die Waren mit einem Wert von über 150 Euro direkt nach Polen importieren, ist es entscheidend zu verstehen, dass alle Verkäufe auf polnischem Gebiet den polnischen Steuervorschriften unterliegen.

Eine Registrierung für die Umsatzsteuer in Polen, die korrekte Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer und die Anwendung der polnischen Steuersätze beim Verkauf an Verbraucher sind zwingend erforderlich.

Das Fehlen einer Registrierung oder fehlerhafte Abrechnungen können zu Steuersanktionen und dem Verlust des Vorsteuerabzugsrechts führen.

Kontaktieren Sie uns – Wir helfen Ihrem Unternehmen, gesetzeskonform in Polen zu handeln

Wenn Ihr deutsches Unternehmen Waren aus China oder anderen Nicht-EU-Ländern direkt nach Polen importiert und an polnische Verbraucher verkauft, sollten Sie auf eine korrekte Umsatzsteuerabrechnung und Gesetzeskonformität achten.

Unser Steuerteam unterstützt Sie bei der Registrierung für die polnische Umsatzsteuer und bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärungen. Kontaktieren Sie uns, damit Ihre Geschäftstätigkeit in Polen vollständig rechtskonform und steuerlich sicher ist.

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Aktuelles, VAT Compliance
24.06.2026

OSS und lokale Mehrwertsteuerregistrierung in Polen – wann reicht ein System nicht aus?

Das Mehrwertsteuer-OSS-System (One Stop Shop) wurde eingeführt, um die Mehrwertsteuerabrechnung innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen, und erfüllt diese Funktion in vielen Fällen auch tatsächlich. Für Unternehmer mit grenzüberschreitenden Verkäufen, insbesondere im E-Commerce, stellt OSS oft eine erhebliche Erleichterung dar.

Beitrag lesen
Wirtschaftsrecht, Aktuelles
23.06.2026

Prüfung polnischer Unternehmen: zuverlässige Firmensuche und Partnerverifizierung

Bevor Sie eine Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner eingehen, investieren oder ein Unternehmen in Polen übernehmen, sollte das Zielunternehmen sorgfältig geprüft werden. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Informationen in amtlichen und kommerziellen Registern verfügbar sind und wie sie im Rahmen eines Due-Diligence-Prozesses sinnvoll genutzt werden können.

Beitrag lesen
Aktuelles, VAT Compliance
22.06.2026

Feste Niederlassung (FE) in Polen und Mehrwertsteuer – Praktischer Leitfaden für ausländische Unternehmen

Erfahren Sie, was eine feste Niederlassung (FE) in Polen ist und welche Mehrwertsteuerpflichten ausländische Unternehmen haben. Ein praxisnaher Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

Beitrag lesen