Investitions- und Wirtschaftsrecht Die Rolle des Vergleichs im Inkassoverfahren – lohnt es sich immer zu verhandeln?
Die Rolle des Vergleichs im Inkassoverfahren – lohnt es sich immer zu verhandeln?
Was beinhaltet die Vereinbarung?
Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine freiwillige Vereinbarung, in der die Parteien die Bedingungen für die Rückzahlung der Schulden festlegen – dies kann eine Ratenzahlung, ein Teilerlass der Schulden, die Festlegung eines neuen Zahlungstermins oder auch eine Mischlösung sein. In den meisten Fällen wird eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung schriftlich geschlossen, um die Interessen beider Parteien zu wahren.
Vorteile des Abschlusses einer Vergleichsvereinbarung
• Zeit- und Kostenersparnis bei Gerichts-/Vollstreckungsverfahren
Außergerichtliche Eintreibung, die mit einem Vergleich mit dem Schuldner endet, ermöglicht es, Gerichtskosten, Gebühren im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung und monatelange Streitigkeiten zu vermeiden.
• Flexible Lösungen und schnellere Bearbeitung von Ansprüchen
Die Parteien haben die Möglichkeit, die Rückzahlungsbedingungen individuell festzulegen – Zeitplan, Höhe der Raten, Zinsen oder teilweise Schuldenerlass. Eine Einigung erhöht die Wahrscheinlichkeit der Beitreibung der Forderungen und der freiwilligen Rückzahlung der Verbindlichkeiten durch den Schuldner.
• Wiederherstellung der Geschäftsbeziehungen
Eine gütliche Einigung trägt zur Aufrechterhaltung guter Geschäftsbeziehungen und zum Image beider Seiten bei.
• Unterbrechung der Verjährungsfrist
Der Abschluss eines Vergleichs (wenn daraus eine Anerkennung der Schuld durch den Schuldner hervorgeht) unterbricht die Verjährung der Forderung. Ab dem Tag des Abschlusses des Vergleichs beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.
Wann ist ein Vergleich keine gute Lösung?
Ein außergerichtlicher Vergleich ist nicht immer möglich oder vorteilhaft. Die wichtigsten Risiken und Nachteile sind:
• Mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens des Schuldners, Vermeidung von Kontaktaufnahme oder beharrliche Zahlungsverweigerung.
• Die Gefahr, dass die Forderung aufgrund zu langer Verhandlungen verjährt.
• Abschluss einer Vereinbarung zu ungünstigen Bedingungen, die beispielsweise zu einem zu hohen Schuldenerlass führt.
Praktische Hinweise zur Vorbereitung eines Vergleichs
1. Definieren Sie die Parteien des Vergleichs genau
Geben Sie die genauen Daten der Parteien an (Vornamen, Nachnamen, Firmennamen, PESEL, KRS, Adressen).
2. Legen Sie die Einzelheiten der Verpflichtung fest
Die Vereinbarung sollte klar festlegen, worauf sie sich bezieht (z. B. welche Rechnung oder welches andere Finanzdokument), welchen Betrag es zu zahlen gilt und wann die Verpflichtung entstanden ist.
3. Legen Sie einen Zeitplan für die Rückzahlung der Schulden fest
Die Vereinbarung sollte einen konkreten Rückzahlungsplan enthalten – Höhe der Raten, Zahlungstermine und die Kontonummer, auf die die Zahlungen zu leisten sind.
4. Vereinbaren Sie zusätzliche Bedingungen
Die Parteien können beispielsweise eine teilweise Schuldenerlassung, Zinsen, einen Zahlungsaufschub oder die Reduzierung/Hinzufügung bestimmter Vertragsstrafen vereinbaren.
5. Fügen Sie Bestimmungen über die Nichteinhaltung des Vergleichs durch den Schuldner hinzu
Es ist wichtig, dass die Vereinbarung eine Bestimmung enthält, was im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen durch den Schuldner geschieht (z. B. die Möglichkeit der sofortigen Geltendmachung der gesamten Forderung, Berechnung von Zinsen).
6. Erwägen Sie eine schriftliche oder notarielle Form des Vergleichsabschlusses
Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, den Vergleich schriftlich festzuhalten. In besonderen Fällen (z. B. bei höheren Beträgen) kann zur Erhöhung der Vollstreckbarkeit beispielsweise eine notarielle Urkunde zusammen mit einer Erklärung des Schuldners über die freiwillige Unterwerfung unter die Vollstreckung (Art. 777 KPC) in Betracht gezogen werden, was die Beitreibung der Forderung im Falle der Nichtumsetzung der Vereinbarung verkürzt, da Sie nach Erhalt der Vollstreckungsklausel sofort zum Gerichtsvollzieher gehen können.
7. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei
Es empfiehlt sich, der Vereinbarung Anhänge beizufügen, die die Existenz der Verpflichtung belegen (z. B. Hauptvertrag, Rechnungen).
8. Achten Sie auf korrekte Unterschriften
Die Vereinbarung sollte von allen berechtigten Personen unterzeichnet werden (vorzugsweise eigenhändig oder mit qualifizierten elektronischen Signaturen) und anschließend sollte jede Partei ein eigenes, unterzeichnetes Exemplar des Dokuments erhalten.
9. Nehmen Sie die Hilfe von Fachleuten in Anspruch
Ziehen Sie in Betracht, bei der Ausarbeitung einer Einigung einen Rechtsberater zu konsultieren, um Ihre Interessen zu wahren und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Vergleich bei der Inkassotätigkeit
Eine Vergleichsvereinbarung kann auch mündlich oder per E-Mail geschlossen werden,
jedoch wird aus Gründen der Beweisführung und der Sicherheit beider Parteien dringend die schriftliche Form empfohlen. Eine schriftliche Vergleichsvereinbarung legt die Bedingungen klar fest und erleichtert die Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Rechtsstreits.
Es besteht keine Verpflichtung, bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen. Die Parteien können die Vereinbarung selbst ausarbeiten. In komplexeren Fällen oder bei höheren Beträgen ist es jedoch ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und gegebenenfalls eine notariell beglaubigte Vereinbarung mit einer Erklärung des Schuldners über die freiwillige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung zu erstellen.
Ja, die Parteien haben völlige Freiheit bei der Festlegung der Vergleichsbedingungen, einschließlich der Höhe der Zinsen (sowie der Teilabschreibung der Schulden, der Festlegung eines Rückzahlungsplans usw.).
Die Parteien des Vergleichsvertrags können die Zinsen reduzieren, auf deren Berechnung verzichten oder einen anderen, für beide Seiten günstigen Zinssatz vereinbaren.
Eine gemäß den Vereinbarungen geschlossene und durchgeführte Vereinbarung ermöglicht es in der Regel, Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren zu vermeiden. Wenn der Schuldner jedoch die Bedingungen der Vereinbarung nicht erfüllt, hat der Gläubiger das Recht, die Angelegenheit vor Gericht oder an einen Gerichtsvollzieher zu bringen (sofern die Vereinbarung in Form einer notariellen Urkunde zusammen mit einer Erklärung des Schuldners über die freiwillige Unterwerfung unter die Vollstreckung erstellt wurde).

