Investitions- und Wirtschaftsrecht GmbH in Polen gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für deutsche Investoren
GmbH in Polen gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für deutsche Investoren
Polen – ein attraktives Investitionsziel in Mittel- und Osteuropa
Der polnische Markt bleibt seit Jahren eines der attraktivsten Ziele für ausländische, insbesondere deutsche Investoren in Mittel- und Osteuropa. Eine dynamische Wirtschaft, die wachsende Kaufkraft der Gesellschaft sowie ein stabiles rechtliches und politisches Umfeld sorgen dafür, dass sich Polen in der Region hervorhebt. Angesichts dieser günstigen Rahmenbedingungen entscheiden sich viele ausländische – insbesondere deutsche – Unternehmer dafür, ihre Geschäftstätigkeit in Polen aufzunehmen und stehen dabei vor der Wahl der passenden Rechtsform für ihre Investition.
Wahl der Rechtsform für unternehmerische Tätigkeit
Die am häufigsten gewählte Rechtsform von ausländischen Investoren ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.). Sie begrenzt das finanzielle Risiko auf die eingebrachten Einlagen und bietet relativ einfache Registrierungsverfahren.
Schritt-für-Schritt-Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.)
Die Gründung einer Sp. z o.o. in Polen ist ein gut organisierter Prozess und kann sowohl vollständig elektronisch als auch traditionell mit Notar durchgeführt werden. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Schritte dieses Prozesses vor und weisen auf die notwendigen Dokumente hin:
a) Abschluss des Gesellschaftsvertrages
Der Prozess beginnt mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Die schnellste und einfachste Option ist die Nutzung des S24-Systems, das eine kostenlose Mustervorlage bereitstellt und die gesamte Registrierung online ermöglicht. Für Unternehmer, die den Vertrag individuell gestalten möchten, gibt es die Möglichkeit, diesen notariell zu beurkunden.
b) Einzahlung des Stammkapitals
Eine Sp. z o.o. muss über ein Mindeststammkapital von 5.000 PLN verfügen. Das Kapital kann sowohl bar als auch als Sacheinlage (z.B. Immobilien, Vermögensrechte) eingebracht werden.
c) Bestellung des Vorstands
Notwendig ist auch die Bestellung eines Vorstands, der die Gesellschaft vertritt. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, je nach Wunsch der Gesellschafter.
d) Anmeldung zum Landesgerichtsregister (KRS)
Der nächste Schritt ist die Eintragung der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister (KRS). Bei einer mittels S24-Mustervertrag abgeschlossenen Satzung wird der Antrag elektronisch über dieses System eingereicht. Die Registrierung im KRS über das S24-System kostet 350 PLN. Wurde der Gesellschaftsvertrag beim Notar abgeschlossen, erfolgt die Anmeldung über das Portal für Gerichtsregister (PRS). Die Registrierung einer beim Notar gegründeten Gesellschaft kostet 600 PLN. Hinzu kommen die Notarkosten sowie eine Vollmachtgebühr (17 PLN), falls eine Vollmacht verwendet wird.
e) Meldung der wirtschaftlich Berechtigten
Nach der Eintragung im KRS ist die neue Gesellschaft verpflichtet, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten im Zentralregister einzutragen (CRBR).
Dieser Prozess wurde so gestaltet, dass er Effizienz und Transparenz garantiert und es ausländischen Investoren ermöglicht, schnell ihre Tätigkeit auf dem polnischen Markt aufzunehmen.
Unterstützung durch die Kanzlei VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Das Team der Kanzlei VON ZANTHIER & DACHOWSKI unterstützt deutsche Investoren beim Gründungsprozess und der laufenden Betreuung von Unternehmen in Polen – von der Analyse der passenden Rechtsform über die Erstellung der Registrierungsunterlagen bis hin zur steuerlichen und buchhalterischen Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne!
