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Investitions- und Wirtschaftsrecht Firma in Polen gründen - ein praktischer Leitfaden für deutsche Investoren

Firma in Polen gründen - ein praktischer Leitfaden für deutsche Investoren

Möchten Sie eine Firma in Polen gründen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen einfach und Schritt für Schritt, wie die Firmengründung abläuft, worauf Sie achten sollten und welche Formalitäten insbesondere Investoren aus Deutschland und anderen EU-Ländern erwarten.

Investoren und Unternehmer aus EU-Ländern, einschließlich Deutschland, können problemlos Unternehmen in Polen gründen. Es stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl – von Einzelunternehmen bis hin zu Handelsgesellschaften. Nachfolgend finden Sie einen kompakten Leitfaden, wie Sie Schritt für Schritt ein Unternehmen in Polen gründen – von der Wahl der Rechtsform bis zu den wichtigsten Formalitäten.

1. Wahl der Rechtsform

Zu Beginn sollte entschieden werden, in welcher Form das Unternehmen geführt wird. Die beliebtesten Optionen sind:

• Eingetragener Einzelunternehmer (PL- JDG) – die einfachste und am häufigsten von Einzelpersonen gewählte Form.

• Zivilrechtliche Gesellschaft (ähnlich wie die deutsche BGB-Gesellschaft)– setzt mindestens zwei Gesellschafter voraus und basiert auf den Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches.

• Personengesellschaften des Handelsrechts (offene Handelsgesellschaft, Partnerschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien) – hier haften die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen (Ausnahmen: Kommanditisten und Aktionäre).

• Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft) – geeignet für größere Vorhaben oder wenn die persönliche Haftung beschränkt werden soll.

Ausländische Unternehmen können auch Niederlassungen (für operative Tätigkeiten) oder Repräsentanzen (für Marketingzwecke) eröffnen. Welche Form gewählt wird, hängt von der geplanten Unternehmensgröße, dem Haftungsumfang und der Zahl der Gesellschafter ab. Die beliebteste Form bei ausländischen Investoren ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.).

Viele Gesellschaften, darunter auch die GmbH (sp. z o.o.), können online über das S24-System gegründet werden, was schneller und kostengünstiger ist. Alternativ ist die traditionelle Gründung beim Notar möglich, die die Erstellung des Gesellschaftsvertrags in Form einer notariellen Urkunde erfordert und höhere Kosten verursacht, jedoch eine individuellere Gestaltung des Vertragsinhalts erlaubt.

2. Unternehmensregistrierung

Jede Geschäftstätigkeit erfordert die Registrierung:

• Einzelunternehmen und Gesellschafter von zivilrechtlichen Gesellschaften werden im CEIDG (online unter www.ceidg.gov.pl) eingetragen.

• Handelsgesellschaften (inkl. GmbH/Sp. z o.o.) müssen im KRS eingetragen werden.

Je nach Tätigkeitsprofil kann ein Eintrag in spezielle Register regulierter Tätigkeiten oder das Erlangen von Genehmigungen bzw. Konzessionen (z.B. Transport, Bewachung) erforderlich sein. Gesellschaften im KRS müssen sich zudem innerhalb von 14 Tagen im Zentralen Register der wirtschaftlichen Eigentümer (CRBR) melden.

3. NIP- und REGON-Nummer sowie Anmeldung bei der Sozialversicherung (ZUS)

Bei der Registrierung erhält das neue Unternehmen automatisch eine NIP- und REGON-Nummer. Unternehmer, die sich im CEIDG eintragen, sowie Gesellschaften aus dem KRS, werden gleichzeitig als Beitragspflichtige bei der Sozialversicherung (ZUS) angemeldet – ausgenommen die zivilrechtliche Gesellschaft, die sich nur bei geplanten Einstellungen anmeldet.

4. Geschäftskonto und weitere Formalitäten

Ein Geschäftskonto ist für zivilrechtliche Gesellschaften und Handelsgesellschaften verpflichtend. Für Einzelunternehmen ist es zwar keine Pflicht, wird aber empfohlen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen.

Zusammenfassung

Die Unternehmensgründung in Polen wird immer einfacher – die meisten Schritte können online erledigt werden. Entscheidend ist die bewusste Wahl der Rechtsform sowie die sorgfältige Erledigung der Registrierungs- und Steuerformalitäten. Die Unterstützung von Rechts- und Steuerexperten hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden und sich auf die Unternehmensentwicklung zu konzentrieren.

Das Rechts- und Steuerteam der Kanzlei VON ZANTHIER & DACHOWSKI begleitet Sie gerne bei jedem Schritt der Gründung, Registrierung und Führung Ihres Unternehmens in Polen. Wir bieten umfassende Beratung, individuelle Betreuung und unterstützen Sie zuverlässig bei der Erledigung aller Formalitäten. Kontaktieren Sie uns – wir beantworten Ihre Fragen gerne und stellen Ihnen unser Angebot vor.

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