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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
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Investitionen in erneuerbare Energien Bankfähige windprojekte in polen finden – erwerb bestehender projekte, greenfield – entwicklung, repowering und joint ventures

Der polnische Onshore-Windenergiemarkt bietet Investoren verschiedene Möglichkeiten, Windenergieprojekte zu erwerben: den Kauf eines Projekts in einer bestimmten Entwicklungsphase, die eigenständige Entwicklung eines Greenfield-Projekts, das Repowering eines bestehenden Windparks oder ein Joint Venture mit einem lokalen Projektentwickler. Entscheidend ist dabei, ob sich für das Projekt eine Finanzierung auf Basis eines schlüssigen Gesamtpakets aus Grundstücksrechten, behördlichen Genehmigungen, Netzanschluss und beherrschbaren Bau- und Umsetzungsrisiken sichern lässt.

Erwerb eines bestehenden Projekts: schneller vorankommen, aber mit umfassender Due Diligence

Der Erwerb von Anteilen an einer Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) oder eines Pakets von Projektrechten kann den Weg bis zur Bauphase verkürzen. Voraussetzung ist jedoch eine umfassende Due Diligence auf mehreren Ebenen. Zu prüfen sind die Rechtstitel an den Grundstücken, die Laufzeit und Übertragbarkeit von Pachtverträgen, Belastungen der Grundbücher, der Status des Umweltbescheids, die Übereinstimmung des Projekts mit dem örtlichen Bebauungsplan, die Baugenehmigung sowie die Parameter und Gültigkeit der Netzanschlussbedingungen.

Im Windenergiesektor kommt dem örtlichen Bebauungsplan eine besondere Bedeutung zu. Das polnische Gesetz über Investitionen in Windkraftanlagen regelt die Standortwahl, den Bau und den Umbau von Windkraftanlagen, die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Grundsätze, nach denen Anwohner an den Vorteilen einer Investition beteiligt werden können. Der Bebauungsplan sollte unter anderem die maximale Anlagenhöhe, den Rotordurchmesser und die Anzahl der Windkraftanlagen festlegen. Aus Sicht einer finanzierenden Bank reicht es daher nicht aus, dass ein Bebauungsplan vorliegt. Vielmehr muss bestätigt werden, dass die Parameter der ausgewählten Technologie innerhalb der darin festgelegten Grenzen liegen.

Entscheidend für die Umsetzung eines Projekts kann die Möglichkeit des Anschlusses an das Stromnetz sein. Netzanschlussbedingungen sind grundsätzlich ein Jahr ab dem Tag ihrer Zustellung gültig. Während dieses Zeitraums bilden sie zusammen mit dem Entwurf des Netzanschlussvertrags eine bedingte Verpflichtung des Netzbetreibers, den Vertrag zu den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen abzuschließen. Im Rahmen der Due Diligence sind die Gültigkeitsdauer der Anschlussbedingungen, der Status des Netzanschlussvertrags, erforderliche Sicherheiten und Vorauszahlungen, der Zeitplan für die Herstellung des Netzanschlusses sowie die Zuständigkeit für die Anschlussinfrastruktur zu überprüfen. Das Finanzmodell sollte außerdem das Risiko von Verzögerungen, Einspeisebeschränkungen und notwendigen Anpassungen der technischen Projektparameter berücksichtigen.

Greenfield-Entwicklung: mehr Gestaltungsspielraum, höhere Entwicklungsrisiken

Ein Greenfield-Projekt gibt dem Investor weitreichende Kontrolle über den Standort, die Technologie, die Grundstücksstruktur und die Strategie für den Stromverkauf. Gleichzeitig muss jedoch ein mehrjähriger Entwicklungsprozess finanziert werden, bevor das Projekt einen für Kreditgeber akzeptablen Reifegrad erreicht. Zu den wichtigsten Phasen gehören die Sicherung der Grundstücksrechte, die Analyse des Windpotenzials am Standort, die Raumordnungs- und Umweltverfahren sowie die baurechtlichen Verfahren. Anschließend müssen der Netzanschluss und die erforderlichen Verträge für die Umsetzung des Projekts gesichert werden.

Umweltrisiken sollten bereits in einer frühen Entwicklungsphase bewertet werden. Windenergieanlagen mit einer installierten Nennleistung von insgesamt mindestens 100 MW zählen in Polen zu den Vorhaben, die erhebliche Umweltauswirkungen haben können und stets einer entsprechenden Umweltprüfung zu unterziehen sind. Auch kleinere Anlagen können einer umweltrechtlichen Einstufung unterliegen, abhängig vom Standort und weiteren gesetzlichen Kriterien. Zu prüfen sind insbesondere die Pflicht zur Einholung eines Umweltbescheids, der Umfang der erforderlichen Umweltprüfungen sowie die Übereinstimmung des geplanten Vorhabens mit den Auflagen der erteilten Bescheide. Änderungen bestehender Anlagen, einschließlich Repowering, bedürfen einer gesonderten Prüfung, da hierfür besondere Regelungen vorgesehen sind.

Repowering: den Wert bestehender Infrastruktur nutzen

Beim Repowering werden bestehende Windkraftanlagen ersetzt oder modernisiert, um die Energieproduktion effizienter zu gestalten, die technische Verfügbarkeit zu erhöhen oder die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Windparks zu verlängern. Vorteile können bereits gesicherte Grundstücksrechte, vorhandene Produktionsdaten und eine bestehende Netzanbindung sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass sämtliche bisherigen Genehmigungen und rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert bestehen bleiben. Änderungen der Anlagenhöhe, des Rotordurchmessers, der Leistung oder der Umweltauswirkungen können eine erneute Prüfung der raumordnungsrechtlichen, umweltrechtlichen und baurechtlichen Anforderungen erforderlich machen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob besondere umweltrechtliche Regelungen für Repowering angewendet werden können und welche Voraussetzungen sowie Anwendungsgrenzen dafür gelten.

Die Bewertung eines Repowering-Projekts sollte auch die langfristigen Betriebskosten umfassen. Bei Wartungsarbeiten und Inspektionen an technischen Komponenten von Windkraftanlagen, die unter das gesetzliche Zertifizierungssystem fallen, sind die Anforderungen an Dienstleister, die Qualifikation des Personals und die Sicherheitsverfahren zu überprüfen. Im Finanzmodell müssen Servicekosten, Verfügbarkeitsgarantien, der Verantwortungsumfang des Turbinenlieferanten sowie der Zeitplan für den Austausch wesentlicher Komponenten berücksichtigt werden.

Joint Venture: Kapital mit lokalem Know-how verbinden

Ein Joint Venture kann sinnvoll sein, wenn ein Finanzinvestor Kapital, Erfahrung in der Projektfinanzierung und Zugang zu Stromabnahmeverträgen einbringt, während der lokale Partner über eine Projektpipeline, Beziehungen zu Grundstückseigentümern und Entwicklungskompetenz verfügt. Der Gesellschaftervertrag sollte die Aufgaben und Beiträge der Partner, zustimmungspflichtige Entscheidungen, die Finanzierung zusätzlicher Kosten, Ausstiegsmechanismen sowie die Haftung für Mängel aus früheren Entwicklungsphasen präzise regeln.

Für die Finanzierbarkeit ist entscheidend, dass die Transaktionsdokumentation dem Investor eine angemessene Kontrolle über wesentliche Risiken ermöglicht, ohne die operative Geschäftsführung zu blockieren. Ein transparentes Erlösmodell – auf Basis des Strommarkts, eines Stromabnahmevertrags (Power Purchase Agreement, PPA) oder eines verfügbaren Fördermechanismus – sollte mit realistischen Prognosen zur Stromerzeugung und zu den Kosten kombiniert werden. In Polen hat das Auktionssystem zur Förderung erneuerbarer Energien den früheren Mechanismus der Herkunftsnachweise („grüne Zertifikate“) für neue Anlagen abgelöst. Größere Anlagen nehmen grundsätzlich weiterhin am Strommarkt teil.

In der Praxis ist nicht unbedingt das Projekt mit der höchsten angegebenen Leistung das Beste, sondern jenes, bei dem Grundstücksrechte, Genehmigungen, Netzanschluss, Verträge und Unternehmensstruktur ein schlüssiges und finanzierbares Gesamtpaket bilden.

Möchten Sie mehr über bankfähige Windenergieprojekte in Polen erfahren?

Dann besuchen Sie uns bei den Windenergietagen 2026. Am 11. November 2026 von 15:00 bis 18:00 Uhr stehen Ihnen Justyna Loretańska, Henning von Zanthier und Jakub Wysocki an unserem Thementisch für Gespräche und Fragen zur Verfügung:

„Polnische Windenergie: Recht, Steuern und Markteintritt für deutsche Investoren“

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über den Erwerb und die Entwicklung von Windenergieprojekten, Greenfield-Investitionen, Repowering, Joint Ventures sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Polen zu sprechen.

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