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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
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Investitions- und Wirtschaftsrecht Unternehmer - Es ist höchste Zeit - überprüfen Sie Ihre Rechnungen aus dem Jahr 2023, bevor sie verfallen.

Das Jahresende ist die Zeit wichtiger Zusammenfassungen – auch finanzieller Art. Nur bis Ende 2025 können Sie Geld aus vielen Rechnungen aus dem Jahr 2023 erfolgreich zurückfordern. Wenn Sie diese Frist verpassen, gewinnt Ihr Schuldner und Sie verlieren die Chance auf eine Rückerstattung!

Die Zahlungsrückstände nehmen nicht ab – lassen Sie Ihre Forderungen nicht in den Statistiken verschwinden! Laut dem Nationalen Schuldnerregister haben polnische Unternehmen bereits über 9 Milliarden Zloty an Zahlungsrückständen. Viele Schuldner warten nur darauf, dass die Verjährungsfrist abläuft. Deshalb erinnern wir Sie daran: Lassen Sie sie nicht auf Zeit spielen und handeln Sie jetzt!

Was sollte man also tun?

1. Analysieren Sie die Unterlagen und extrahieren Sie alle unbezahlten Rechnungen aus dem Jahr 2023.

2. Informieren Sie den Schuldner, dass Sie auf die Zahlung warten – aber zögern Sie nicht mit formellen Schritten!

3. Wenn die Zahlung nicht erfolgt, reichen Sie eine Klage beim Gericht ein.

4. Nutzen Sie professionelle Unterstützung – ein guter Anwalt erleichtert und beschleunigt die Durchsetzung Ihrer Forderungen.

PRO TIP : Richten Sie automatische Erinnerungen in Ihrem Buchhaltungssystem ein, um jedes Jahr (z. B. im November) die Rechnungen der letzten 2–3 Jahre zu überprüfen. So vermeiden Sie Stress und Hektik kurz vor Jahresende!

Warum ist das so wichtig?

Die Verjährung führt nicht dazu, dass die Schuld verschwindet, aber wenn die gesetzlich festgelegte Frist abgelaufen ist, dann

  • Ihr Schuldner kann Ihnen die Zahlung ohne Konsequenzen verweigern.
  • Das Gericht weist die Klage ab, wenn der Schuldner einen entsprechenden Einwand erhebt.
  • Du verlierst die Chance, das Geld zurückzubekommen, das dir zusteht.

Kurzer Leitfaden zur Verjährung:

Welche Rechnungen verjähren Ende 2025?

Ansprüche eines Unternehmers im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit verjähren in der Regel nach drei Jahren, jedoch: Ansprüche aus Verkäufen (z. B. Warenlieferungen zwischen Unternehmen) verjähren bereits nach zwei Jahren.

Und wie berechnet man die Verjährungsfrist?

Wenn die Verjährungsfrist zwei Jahre oder mehr beträgt (z. B. drei oder sechs Jahre), verjährt die Schuld unabhängig vom genauen Datum am Ende des Jahres, also am 31. Dezember.

Beispiel :

Stellen Sie sich vor, dass die Firma „ABC sp. z o.o.” am 05.05.2023 eine Rechnung für Möbel mit einem Zahlungsziel bis zum 06.06.2023 ausgestellt hat. Nach zahlreichen Mahnungen und Hoffnungen auf Zahlung ist die Angelegenheit ins Stocken geraten, und die Firma ABC hat keine formellen Schritte in dieser Angelegenheit unternommen.

In unserem Fall beginnt die Verjährungsfrist am 07.06.2023 und die Forderung aus der Rechnung verjährt am 31.12.2025. Das bedeutet, dass die Chancen der Firma „ABC sp. z o.o.”, ihr Geld zurückzubekommen, praktisch auf ein Minimum sinken, wenn sie bis Ende 2025 keine Klage vor Gericht einreicht.

Unterbrechung der Verjährung – die wichtigsten Methoden:

• Einreichung einer Klage beim Gericht;

• Anerkennung der Schuld durch den Schuldner – z. B. durch Unterzeichnung einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vereinbarung, in der der Schuldner seine Schuld anerkennt;

• Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens;

• Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

WICHTIG : Das Versenden von Zahlungsaufforderungen, Gespräche, E-Mails oder Telefonate – selbst wenn diese intensiv sind – unterbrechen die Verjährungsfrist nicht!

Eine Aufforderung zur Schlichtung oder Mediation unterbricht ab 2022 nicht mehr die Verjährungsfrist, sondern setzt sie lediglich aus. Was bedeutet das?

Die Uhr „stoppiert“ nur für die Dauer solcher Gespräche (in der Praxis einige Monate), und nach deren Beendigung läuft die Frist wieder weiter. Die Verjährungsfrist verlängert sich also nur um die Dauer der Aussetzung und beginnt nicht von vorne.

Zusammenfassung

Viele Schuldner handeln mit erstaunlicher Konsequenz: Sie zögern, veräußern ihr Vermögen, reorganisieren manchmal ihr Unternehmen oder melden Insolvenz an – alles, um es den Gläubigern zu erschweren, ihr Geld zurückzubekommen.

Das Ignorieren überfälliger Forderungen und das Ausbleiben einer schnellen Reaktion kann für Ihr Unternehmen einen hohen finanziellen Verlust bedeuten.

Haben Sie Fragen oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Rechnungen in diesem Jahr verjähren können? Kontaktieren Sie uns!

Wir unterstützen Unternehmer in allen Phasen der Forderungseinziehung. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich der Verjährungsfrist oder der Vorgehensweise haben oder einfach nur Ihre Chancen auf eine Rückzahlung erhöhen möchten, wenden Sie sich an uns. Lassen Sie Ihr Geld nicht unwiederbringlich verloren gehen. Handeln Sie gemeinsam mit uns!

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