Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen Sp. z o.o. in Polen: Chancen, Risiken und rechtliche Anforderungen

GmbH in Polen gründen: So sichern Sie sich rechtlich ab
Sp. z o.o. statt GmbH – Was unterscheidet die Gründung in Polen?
Auch wenn die polnische Sp. z o.o. viele Gemeinsamkeiten mit der deutschen GmbH aufweist, gibt es rechtlich bedeutsame Unterschiede:
• Mindeststammkapital: Nur 5.000 PLN (ca. 1.150 EUR), mit einem Mindestanteil von 50 PLN je Gesellschafter. Gründungsdokumente: Der Gesellschaftsvertrag muss auf Polnisch verfasst oder in zweisprachiger Fassung eingereicht werden.
• Eintragungspflicht: Die Gesellschaft muss ins polnische Handelsregister (KRS) eingetragen werden.
• Gründungspersonen: Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein; Geschäftsführer dürfen nur natürliche Personen sein.
• Ein Wohnsitz in Polen ist für Geschäftsführer nicht erforderlich.
Polen erlaubt die Gründung entweder notariell vor Ort oder über das Online-Registersystem S24 – letzteres allerdings nurmit Standardverträgen und elektronischer Signatur (z. B. ePUAP oder qualifizierte Zertifikate).
So läuft die GmbH-Gründung in Polen konkret ab
Ein strukturierter Ablauf spart Zeit, Kosten und vermeidbare Rückfragen durch Behörden:

Die vollständige Abwicklung dauert bei guter Vorbereitung meist 2 bis 6 Wochen.
Steuerliche Rahmenbedingungen für deutsche Gründer
Die Sp. z o.o. unterliegt der polnischen Körperschaftsteuer (CIT) – aktuell 19 % bzw. 9 % für Kleinunternehmen. Hinzu kommen ggf. Dividendenbesteuerung und Quellensteuern. Besonders zu beachten:
• Umsatzsteuer (VAT): Anwendbar ab bestimmten Schwellenwerten – oder auf freiwilliger Basis.
• Doppelbesteuerung vermeiden: Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Polen lassen sich viele steuerliche Konflikte vermeiden.
• Verrechnungspreise & Geschäftsführergehälter: Bei engen wirtschaftlichen Verbindungen (z. B. Holdingstrukturen) sind steuerliche Gutachten empfehlenswert.
Eine enge Abstimmung mit einem deutschen Steuerberater ist in vielen Fällen sinnvoll – ebenso wie eine lokale Buchhaltung in Polen, idealerweise mit deutscher Sprache.
Häufige Fehler deutscher Unternehmer – und wie Sie diese vermeiden
Trotz EU-Mitgliedschaft und scheinbarer Nähe zwischen beiden Rechtsordnungen gibt es einige Stolperfallen:
• Unzureichende Geschäftsführerbestellung – etwa ohne klare Vertretungsregelung
• Fehlende Handelsregister- oder Steueranmeldung, etwa bei der Einfuhr von Waren
• Unkenntnis polnischer Formalismen – z. B. bei Dokumentenbeglaubigungen oder Vollmachten.
Eine anwaltliche Begleitung sorgt hier nicht nur für rechtliche Korrektheit, sondern auch für organisatorische Effizienz – besonders bei digitalen Gründungen oder Beteiligung mehrerer Gesellschafter.
So sichern Sie Ihre Gründung rechtlich ab
Eine professionelle Gründung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert spätere Risiken bei Haftung, Geschäftsführung oder steuerlicher Gestaltung. Eine spezialisierte Rechtsberatung unterstützt Sie u. a. bei:
• Prüfung und Gestaltung des Gesellschaftsvertrags (inkl. deutscher Version)
• Kommunikation mit Notaren, Ämtern und Banken
• Vorbereitung aller Anmeldungen im KRS und bei Behörden
• Begleitung bei Remote-Gründungen oder Online-Registrierung
Wenn Sie sich über Möglichkeiten zur Strukturierung Ihres Unternehmens – z. B. über eine Holding in Polen oder eine deutsch-polnische GmbH-Struktur – beraten lassen möchten, empfiehlt sich ein Gespräch mit unserer Kanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht.
Fazit: Erfolgreich in Polen gründen – mit der richtigen Struktur
Die Gründung einer GmbH in Polen bietet Unternehmern viele Chancen – steuerlich, wirtschaftlich und strategisch. Entscheidend ist jedoch, den Gründungsprozess rechtlich sauber und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.
Wer frühzeitig die Unterschiede zum deutschen GmbH-Recht kennt und typische Fehler vermeidet, legt den Grundstein für einen erfolgreichen Markteintritt.