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Team
 

Maria Aleksiejak

Maria Aleksiejak, Referendarin im dritten Jahr bei der Bezirkskammer in Posen, hat ihre Erfahrung in internationalen Konzernen, Behörden und einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei gesammelt. Ihre Leidenschaft für Arbeitsrecht und HR, kombiniert mit praktischer Erfahrung, ermöglicht es ihr, effektive, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und Mandanten in Gerichtsverfahren erfolgreich zu vertreten.

Neben ihrer Spezialisierung im Arbeitsrecht hat Maria Erfahrung in der Analyse und Beratung zu zivil- und handelsrechtlichen Verträgen, Datenschutz sowie in der Durchführung von Gerichtsverfahren und der Vertretung von Mandanten vor Aufsichtsbehörden gesammelt. Ihre Interessen umfassen auch Compliance, Gesellschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht.

Maria hat Rechtswissenschaften an der Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften sowie Germanistik an der Fakultät für Neophilologie der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen studiert. Darüber hinaus hat sie an derselben Universität den Fortbildungskurs "Schule des deutschen Rechts" abgeschlossen und im Jahr 2024 ihr Postgraduiertenstudium im Bereich Datenschutz an der Universität Łódź mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen.

Mitgliedschaften

  • Bezirkskammer in Posen

Publikationen

  • Lesen Sie Marias Veröffentlichungen auf unserem Blog und erfahren Sie mehr über die neuesten Trends und Analysen im Bereich Arbeitsrecht und HR.

Maria Aleksiejak 

Maria Aleksiejak

Expertise
Arbeitsrecht und Personalberatung , Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen, Wirtschaftsvertragsrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch, Polnisch

+48 61 8582550
aleksiejak@vonzanthier.pl
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Aktuelle Beiträge von Maria Aleksiejak

Arbeitsrecht und Personalberatung
03.12.2024

Wichtige Pflichten des Arbeitgebers gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen

Das polnische Arbeitsgesetzbuch sieht besondere Rechte für schwangere Frauen vor. Für viele Arbeitgeber ist das Verständnis der Pflichten gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen entscheidend, da es einerseits rechtliche Sicherheit gewährleistet und andererseits das positive Image und die Kultur ihrer Organisation stärkt.

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Arbeitsrecht und Personalberatung
03.12.2024

Ärztliche gutachten unter der Lupe: was Arbeitgeber beachten sollten

Ein Arbeitgeber darf keinen Arbeitnehmer ohne aktuelles ärztliches Gutachten, das die Eignung für eine bestimmte Position bestätigt, zur Arbeit zulassen. Das ärztliche Gutachten ist somit eines der wichtigsten Dokumente, über das der Arbeitgeber verfügen sollte, bevor er den Arbeitnehmer zur Arbeit zulässt. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Arbeitgeber besondere Sorgfalt walten lassen muss, zum Beispiel wenn es notwendig ist, gegen das ärztliche Gutachten Einspruch zu erheben oder wenn zusätzliche (überplanmäßige) Untersuchungen zur präventiven Gesundheitsvorsorge des Arbeitnehmers erforderlich sind. Zusätzlich möchten wir daran erinnern, dass der Termin für die Durchführung überfälliger ärztlicher Untersuchungen näher rückt, deren Gültigkeit aufgrund der sogenannten COVID-Vorschriften verlängert wurde.

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Arbeitsrecht und Personalberatung
03.12.2024

Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer

Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist eine Möglichkeit, die nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Diese sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann unter anderem dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber seine grundlegenden Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer grob verletzt. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Anspruch auf eine Entschädigung hat.

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