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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Immobilien und Bauwesen Lärm als Bedrohung für Ihr Geschäft

Ursachen des Problems

Lärm wird zunehmend zu einem zentralen Konfliktfaktor zwischen Investoren, deren Projekten und den Anwohnern. Dies ist weitgehend auf urbanistisches Chaos zurückzuführen, das sowohl von Behörden in Ballungsräumen als auch in kleineren Städten oder ländlichen Gemeinden verursacht wird.

Trennung von Funktionen

Das Hauptproblem liegt in der unzureichenden Trennung von Funktionen wie Wohnen, Produktion, Logistik, Infrastruktur und Natur. Fehlende präzise Planung führt zu intensiven gegenseitigen Beeinflussungen dieser Bereiche. Ein typisches Beispiel ist ein am Stadtrand gelegenes Wohngebiet, in dessen Nähe eine Schnellstraße sowie Industrie- oder Logistikbauten errichtet werden. Umgekehrt entstehen in der Nähe bereits bestehender Gewerbegebiete neue Wohnsiedlungen. Solche Situationen verstärken Konflikte aufgrund unpassender Standortwahl unterschiedlicher Nutzungen. Dies führt zu „belastender Nachbarschaft“.

Kumulierung von Lärmquellen

Zusätzlich zur schlechten Funktionstrennung kommt die Kumulierung verschiedener Lärmquellen. Schnellstraßen, Bahnstrecken sowie Produktions- und Logistikzentren in räumlicher Nähe erschweren die Bestimmung des akustischen Hintergrunds für Lärmmessungen erheblich und machen dies manchmal sogar unmöglich.

Auswirkungen auf Unternehmen

Lärmbelästigungen führen immer häufiger zu Verwaltungs- und Zivilverfahren. Verwaltungsbehörden verfügen über eine breite Palette von Instrumenten, um das Lärmproblem effektiv zu bewältigen. Sie können nicht nur zulässige Lärmgrenzen festlegen, sondern auch Entscheidungen treffen, die direkt die Tätigkeit von Unternehmen beeinflussen, wie z. B. die Einführung von Änderungen in der Organisation von Lärmquellen während des Tages. Solche Regelungen können erhebliche Kosten und Verluste für Unternehmen verursachen.

Weg zum Schadensersatz

Neben dem Verwaltungsweg gibt es den Zivilrechtsweg, der Nachbarn erlaubt, ihre Rechte bei akustischen Belästigungen geltend zu machen. Das Verbot störender Immissionen schützt Nachbarn vor übermäßigen Eingriffen in die Nutzung ihres Eigentums. Verwaltungsentscheidungen, die solche Verstöße feststellen, dienen oft als Grundlage für zivilrechtliche Urteile. Nachbarn können eine Vielzahl von Ansprüchen erheben: Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands, Schadensersatz (einschließlich Wertminderung von Immobilien), oder Ansprüche wegen Verletzung persönlicher Rechte.

Erfolgreiche Maßnahmen von Nachbarn können zur Schließung oder Einschränkung des Betriebs eines Unternehmens und zu hohen Schadensersatzzahlungen führen. Daher sollten akustische Belastungen nicht unterschätzt werden.

Wie können wir helfen?

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung zu solchen Verfahren.

Wir empfehlen zunächst Vorsicht: die sorgfältige Auswahl von Standorten in Bezug auf potenzielle Nachbarschaftskonflikte. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Immobilien durch die Analyse strategischer Dokumente zu Lärm, allgemeiner und örtlicher Entwicklungspläne sowie Entscheidungsregister der Gemeinde. Im Rahmen einer laufenden Rechtsbetreuung helfen wir Ihnen, Planungsdokumente in ihrer Entstehungsphase zu überwachen, Anträge und Stellungnahmen zu formulieren und gegebenenfalls Gemeinderatsbeschlüsse vor Verwaltungsgerichten anzufechten. Bei bestehenden Konflikten arbeiten wir mit Planern und Bauunternehmen zusammen, um sichere Lösungen zur Lärmminderung zu entwickeln, die die Einhaltung von Normen wiederherstellen. Wir haben auch Erfahrung in der Lösung von Lärmproblemen innerhalb von Gebäuden.

Da die meisten Gemeinden derzeit an allgemeinen Entwicklungsplänen arbeiten, die das bestehende System ersetzen werden, entscheiden diese Dokumente über die Nachbarschaft Ihrer bestehenden oder geplanten Betriebe. Für Ihre Sicherheit lohnt es sich, an diesem Prozess teilzunehmen und eine störungsfreie Geschäftstätigkeit in der Zukunft zu gewährleisten. Wir stehen Ihnen in jeder Phase dieses Prozesses zur Seite!

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