Sofortkontakt zur Kanzlei
Berlin +49 30 88 03 59 0
Poznań / Warszawa +48 61 85 82 55 0
Berlin berlin@vonzanthier.com
Poznań / Warszawa poznan@vonzanthier.com
VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen GmbH Gründung durch ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer

Überblick: Ausländische Beteiligung an polnischen Gesellschaften

Polen ist ein attraktiver Standort für internationale Unternehmer. Die GmbH Gründung durch ausländische Gesellschaft oder die Bestellung ausländischer Geschäftsführer ist rechtlich zulässig und in der Praxis weit verbreitet.

Dennoch gelten besondere formale und rechtliche Anforderungen, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.

Dürfen ausländische Gesellschafter eine GmbH in Polen gründen?

Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen dürfen uneingeschränkt Gesellschafter einer polnischen Sp. z o.o. sein. Dies gilt sowohl für EU als auch für Nicht EU Staatsangehörige.

Eine GmbH Gründung durch ausländische Gesellschaft ist ebenfalls möglich, sofern die ausländische Gesellschaft ordnungsgemäß existiert und nachgewiesen werden kann.

Welche Unterlagen benötigen ausländische Gesellschafter?

Die erforderlichen Dokumente hängen von der Rechtsform des Gesellschafters ab.

Natürliche Personen

  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Adresse und Geburtsdaten
  • Gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen

Juristische Personen

  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Satzung oder Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Beglaubigte Übersetzungen ins Polnische

Können Ausländer Geschäftsführer in Polen werden?

Ja. Auch ausländische Personen können uneingeschränkt Geschäftsführer einer polnischen GmbH sein. Weder Wohnsitz noch Staatsangehörigkeit müssen in Polen liegen.

Der Geschäftsführer kann seine Tätigkeit vollständig aus dem Ausland ausüben, sofern die organisatorischen Pflichten erfüllt werden.

Aufenthalts und arbeitsrechtliche Aspekte

Für EU Staatsangehörige bestehen keine besonderen Aufenthaltspflichten. Bei Drittstaatenangehörigen kann eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein, wenn die Tätigkeit physisch in Polen ausgeübt wird.

Die reine Organstellung als Geschäftsführer begründet nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis.

Steuerliche Aspekte für ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer

Ausländische Gesellschafter unterliegen grundsätzlich der Besteuerung in ihrem Ansässigkeitsstaat. Gewinnausschüttungen aus Polen können jedoch Quellensteuer auslösen.

Für Geschäftsführer stellt sich die Frage, in welchem Staat die Vergütung steuerlich zu erfassen ist. Doppelbesteuerungsabkommen spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Besonderheiten bei der Gründung durch deutsche Unternehmer

Viele Mandanten fragen sich, ob sie als deutscher gründen können. Dies ist problemlos möglich. Deutsche Staatsangehörige und Unternehmen gründen regelmäßig Sp. z o.o. in Polen.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf:

  • korrekter Dokumentation
  • steuerlicher Strukturierung
  • Vermeidung von Betriebsstätten Risiken
  • klarer Trennung zwischen deutscher und polnischer Gesellschaft

Haftung und Pflichten ausländischer Geschäftsführer

Ausländische Geschäftsführer unterliegen denselben Pflichten wie polnische Geschäftsführer.

Dazu zählen:

  • ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • Einhaltung steuerlicher Pflichten
  • rechtzeitige Insolvenzanmeldung
  • Compliance und Dokumentationspflichten

Unkenntnis des polnischen Rechts schützt nicht vor Haftung.

Häufige Fehler bei ausländischen Gründern

Typische Fehler sind

  • unvollständige oder falsch übersetzte Unterlagen
  • fehlende steuerliche Vorabplanung
  • Unterschätzung der Geschäftsführerhaftung
  • Vermischung privater und gesellschaftlicher Finanzen

Diese Fehler lassen sich durch professionelle Begleitung vermeiden.

FAQ Häufig gestellte Fragen

Muss der Geschäftsführer in Polen wohnen?

Nein. Ein Wohnsitz in Polen ist nicht erforderlich.

Ist ein polnisches Bankkonto zwingend notwendig?

Ja. Für die GmbH ist ein Geschäftskonto in Polen erforderlich.

Kann eine ausländische Holding alleiniger Gesellschafter sein?

Ja. Eine ausländische Gesellschaft kann alleiniger Gesellschafter einer Sp. z o.o. sein.

Fazit Ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer gut vorbereiten

Die Beteiligung ausländischer Gesellschafter und Geschäftsführer an polnischen Gesellschaften ist rechtlich klar geregelt und gut umsetzbar. Entscheidend sind saubere Unterlagen, steuerliche Planung und ein klares Verständnis der Pflichten.

Wer diese Punkte berücksichtigt, kann eine polnische GmbH sicher und effizient gründen oder führen.

Beitrag veröffentlicht am
17. Februar 2026

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Aktuelles, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen
12.02.2026

Firmenkauf oder Neugründung - was lohnt sich für einen sicheren Markteintritt in Polen?

Die stabile wirtschaftliche Lage ermutigt ausländische Investoren zunehmend zum Eintritt in den polnischen Markt. Brancheninvestoren stehen dabei vor der Wahl zwischen der Neugründung einer Gesellschaft in Polen und dem Erwerb bereits bestehender Unternehmen. Dieser Artikel erläutert die Vorteile des Erwerbs einer operativ tätigen Gesellschaft sowie die formalen Anforderungen dieses Verfahrens im Lichte des polnischen Handelsgesetzbuches (KSH).

Beitrag lesen
Aktuelles, VAT Compliance
12.02.2026

Registrierung ausländischer Unternehmen für die Mehrwertsteuer (VAT) in Polen - Leitfaden für Unternehmen aus Deutschland und der EU

Möchten Sie Verkäufe in Polen oder in der gesamten Europäischen Union tätigen? Wenn Sie ein Unternehmen aus Deutschland oder einem anderen EU-Land betreiben und Waren oder Dienstleistungen in Polen verkaufen möchten, müssen Sie die Mehrwertsteuerpflichten (VAT) kennen. In diesem Artikel stellen wir einen umfassenden Leitfaden zur Registrierung ausländischer Unternehmen für die Mehrwertsteuer in Polen vor, einschließlich Verfahren, erforderlicher Dokumente und steuerlicher Pflichten.

Beitrag lesen
Aktuelles, Wirtschaftsrecht
11.02.2026

Qualifizierte elektronische Signatur vs. vertrauenswürdiges Profil - worin liegen die Unterschiede und welche sollte man wählen?

Die elektronische Unterzeichnung von Dokumenten ist in GmbHs mittlerweile Alltag, dennoch sorgt der Begriff der „elektronischen Signatur“ weiterhin häufig für Missverständnisse. In diesem Artikel erläutern wir die Unterschiede zwischen der qualifizierten elektronischen Signatur und dem vertrauenswürdigen Profil und zeigen auf, welche Lösung in welchen Fällen geeignet ist.

Beitrag lesen