SLIM VAT - Finanzministerium kündigt ein Paket von Vereinfachungen bei der Umsatzsteuerabrechnung an

Das polnische Finanzministerium kündigte die Einführung des ersten Umsatzsteuervereinfachungspakets - SLIM VAT (simple, local and modern) an. Die geplanten Änderungen betreffen vier Bereiche: Fakturierung, Export, Wechselkurse, finanzielle Vorteile. Unternehmer sollten sich mit den Veränderungen und ihren Folgen für ihr Unternehmen vertraut machen.

Rechnungsstellung

Sicherlich werden die neuen Regeln es für Steuerzahler einfacher machen, eine Korrekturrechnung im Minus zu begleichen.  Im Rahmen der SLIM-Umsatzsteuer wird auf die Bedingung verzichtet, vom Kontrahenten eine Bestätigung einer Minuskorrekturrechnung zu erhalten. Infolgedessen wird der Steuerpflichtige in der Lage sein, die Bemessungsgrundlage bereits in der Zeit der Erstellung der Korrekturrechnung zu reduzieren.

Zudem werden Bestimmungen hinzugefügt, die die Methode der Abrechnung der bisher fehlenden In-Plus-Korrekturrechnungen regeln. Dies hat zu großer Unsicherheit für die Steuerpflichtigen hinsichtlich der Richtigkeit der Abrechnungen geführt. Rechnungen mit In-Plus-Anpassungen werden bei Abrechnungen im Monat der Ausstellung anerkannt.

Ausfuhr

Für die Anwendung des 0%-Satzes wird die Frist für die Ausfuhr von Waren von 2 auf 6 Monate ab dem Datum des Eingangs der Vorauszahlung verlängert. Damit soll das Problem der langfristigen Lieferungen gelöst werden. Diese Bestimmung wird insbesondere jenen Unternehmen zugutekommen, deren Geschäftstätigkeit auf dem Ausfuhr von Waren in ausländische Märkte beruht.

Wechselkurse

Dank des VAT-Vereinfachungspakets wird der Steuerpflichtige in der Lage sein, den Wechselkurs, der für die Umrechnung von Einnahmen in Einkommenssteuer gilt, auch für VAT-Zwecke anzuwenden. Deshalb wird es möglich sein, für eine Transaktion den gleichen Wechselkurs zu verwenden. 

Finanzielle Vorteile

Unternehmer können auch mit zusätzlichen finanziellen Vorteilen rechnen. Unter ihnen kann man angeben:

  • Verlängerung der Frist für den Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen auf vier monatliche Abrechnungsperioden;
  • die Möglichkeit, die Umsatzsteuer von Rechnungen für Übernachtungsdienstleistungen, die zum Wiederverkauf erworben wurden, abzuziehen;
  • Erhöhung der Grenze für die Nichtregistrierung von Geschenken von geringem Wert von 10 auf 20 PLN.

Zusammenfassung

Die vorgeschlagenen Erleichterungen sollen Anfang 2021 in Kraft treten. Wie vom Finanzministerium angekündigt, ist dies der Beginn eines abgestuften Prozesses zur Erleichterung für Steuerzahler und zur Beseitigung von belastenden und arbeitsintensiven formalen Anforderungen. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit Unternehmern vorbereitet, um die Vorschriften so weit wie möglich an die Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen. Weitere Vorschläge für Verbesserungen sollen Ende dieses Jahres vorgelegt werden.

Die gesetzlichen Änderungen, auch wenn sie zum Vorteil des Steuerzahlers sind, machen es erforderlich, die bestehenden innerbetrieblichen Prozeduren zu ändern. Eine angemessene Vorbereitung eines Unternehmens auf die SLIM-Umsatzsteuer ermöglicht eine Gewinnmaximierung in Bezug auf die eingesparten Zeit- und Finanzressourcen.   

Gerne beantworten wir Ihre diesbezüglichen Fragen, um Ihnen bei der Anpassung Ihrer täglichen Praxis an die aktuellen Vorschriften zu unterstützen.