Ihr Erfolg ist unser Ziel

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Archiv Aktuelles

Seminar GO North & East - Schweden & Polen & Ukraine in Zeuthen

Am 15. und 16. Mai 2019 findet im Seehotel Zeuthen das GO Seminar statt, das sich mit der Windenergie im Ausland, diesmal in nordöstlichen Ländern Europas beschäftigt. In den Seminaren wird u.a. über die Potenziale, gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen und praktische Erfahrungen referiert und diskutiert.

Die Kanzlei VON ZANTHIER & SCHULZ nimmt an der Veranstaltung auch aktiv teil. Rechtsanwältin Karolina Barałkiewicz-Sokal wird einen Vortrag zum Thema  „Aktuelle Rahmenbedingungen in Polen – Einführung und Überblick“ halten. Nähere Informationen finden Sie hier.

Stammtisch des DPWEC in Poznań

Am 6.03.2019 fand in Poznań im Sheraton Hotel der Stammtisch des Deutsch-Polnischen Windenergieclubs (DPWEC) statt. Moderator und Mitorganisator des Treffens war Rechtsanwalt Henning von Zanthier. Es wurden zwei Vorträge, einer zum Thema „Erwartungen an die Auktionen in Polen“ und der andere über „Erfahrungen mit dem Auktionszuschlag in Polen“ gehalten. Die Veranstaltung war eine gute Möglichkeit, sich auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen und die Gelegenheit zum gemeinsamen Gedankenaustausch.

Treffen der Mitglieder des Polnisch-Deutschen Wirtschaftskreises (DWK) auf dem Flughafen Ławica in Poznań

Am 26.02.2019 fand eine Mitgliederversammlung des Polnisch-Deutschen Wirtschaftskreises (DWK) auf dem Flughafen Ławica in Poznań statt. Das Treffen wurde zusammen mit dem großpolnischen Kapitalclub organisiert und zog eine große Gruppe von Mitgliedern beider Organisationen an. Die Kanzlei VON ZANTHIER & SCHULZ nahm als Mitglied des DWK an der Veranstaltung auch teil und wurde durch die Rechtsanwälte Karolina Barałkiewicz-Sokal und Henning von Zanthier vertreten. Die Organisatoren zeigten den Teilnehmern zahlreiche Attraktionen des Flughafens und die Geheimnisse der Arbeit auf dem Flughafen. Es fand auch eine Konferenz betreffend Bedrohungen seitens der IT und Cyber Sicherheit.

EU-DSGVO: Last Call! Sind Sie Bereit?

Wiederholungsveranstaltung wegen großer Nachfrage!

Die Kanzlei VON ZANTHIER & SCHULZ und LINDEMANN & RISPENS IT Sicherheitsberatung laden herzlich zur Veranstaltung

EU-DSGVO: Sind Sie Bereit? 

am Mittwoch, den 23. Mai 2018 um 18.00 Uhr in den Räumen der Kanzlei in Berlin, Kurfürstendamm 217, ein.

Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische DatenschutzGrundVerordnung (DSGVO) in Kraft. Dennoch ist bislang erst etwa ein Fünftel aller KMU in Deutschland wirklich auf die DSGVO vorbereitet. Wir hatten die notwendigen Maßnahmen bereits am 15. Mai 2018 vorgestellt, konnten aber nicht alle Anmeldungen berücksichtigen, weswegen wir die Veranstaltung jetzt wiederholen.

In diesem Meetup wird RA Henning von Zanthier LL.M. die wichtigsten Grundzüge der DSGVO darstellen und anhand einer Checkliste die konkrete Maßnahmen schildern, die Sie bis zum 25. Mai 2018 umsetzen müssen. Dr.  Sybe Rispens  wird Ihnen vorstellen, mit welchen technischen Möglichkeiten Sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen können. Anschließend besteht  Gelegenheit für Fragen und Diskussion.

Sie erfahren, wie der neue Datenschutz trotz des Mehraufwands auch für kleinere Firmen im Alltag sichergestellt werden kann, welche Konsequenzen und Bußgelder drohen, wenn Sie nicht mitmachen, wie Sie die Zusammenarbeit mit den Behörden positiv gestalten können und welche Chancen die neue Situation für Sie bietet: Sie können insofern das Inkrafttreten der DSGVO auch als Möglichkeit der Datenzertifizierung wahrnehmen! Diese Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.


Aufgrund großer Nachfrage bei der Veranstaltung am 15. Mai 2018 werden wir gegen einen Beitrag im Juni 2018 eine der obligatorischen Schulungen für Ihre Mitarbeiter und eine Schulung für Ihren firmeninternen Datenschutzbeauftragten anbieten, der ab 25. Mai 2018 für fast alle Unternehmen verpflichtend wird. Sofern Sie an einer dieser beiden Veranstaltungen im Juni 2018 Interesse haben, bitten wir um unverbindliche Mitteilung, so dass wir Sie berücksichtigen können. Die Einzelheiten der Veranstaltung werden Ihnen dann mitgeteilt werden, und Sie entscheiden dann, ob Sie dabei sein wollen oder nicht.

Nähere Informationen sowie Anmeldeformular finden Sie hier:
https://www.eventbrite.com/e/eu-dsgvo-last-call-sind-sie-bereit-tickets-46180426900

Die Anzahl der Plätze am 23. Mai 2018 ist begrenzt: Ihre Teilnahme wird entsprechend des Zeitpunktes Ihrer Anmeldung zugesagt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team von VON ZANTHIER & SCHULZ und LINDEMANN & RISPENS IT Sicherheitsberatung / ISO27001

EU-DSGVO: Sind Sie Bereit? Are You Ready?

Die Kanzlei VON ZANTHIER & SCHULZ und LINDEMANN & RISPENS IT Sicherheitsberatung laden herzlich zur Veranstaltung

EU-DSGVO: Sind Sie Bereit? Are You Ready?

am 15. Mai 2018 um 18.00 Uhr in den Räumen der Kanzlei in Berlin ein.

In weniger als drei Wochen tritt das neue Europäische Datenschutzgesetz (DSGVO) in Kraft. Dennoch ist bislang erst etwa ein Fünftel aller KMU in Deutschland wirklich auf die DSGVO vorbereitet.

In diesem Meetup mit Vorträgen und anschließender Gelegenheit für eigene Fragen und Diskussion lernen Sie die wichtigsten Neuerungen kennen. Sie erfahren, wie der neue Datenschutz trotz des Mehraufwands auch für kleinere Firmen im Alltag bewältigt werden kann, welche Konsequenzen und Bußgelder drohen, wie Sie die Zusammenarbeit mit den Behörden positiv gestalten können und welche Chancen die neue Situation für Sie bietet.

Ihre Fragen beantwortet ein hochkarätiges, interdisziplinäres Expertenteam mit Expertise in den Bereichen IT-Technik und Management, IT-Recht sowie Cyber-Versicherungen.

Nähere Informationen sowie Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eventbrite.com/e/eu-dsgvo-sind-sie-bereit-are-you-ready-tickets-45888496729 

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt: Ihre Teilnahme wird entsprechend des Zeitpunktes Ihrer Anmeldung zugesagt.

Wir feiern die Onlineschaltung unseres neuen Webseitenauftritts

Bei der Entwicklung stand die Nutzerfreundlichkeit an erster Stelle. Auch das Design ist komplett überarbeitet worden - Besucherinnen und Besucher werden schnell und einfach Informationen zu Serviceleistungen in den Bereichen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Recht finden.

Auch die englische und polnische Seite stehen ab sofort zu Verfügung.

Wir haben es wieder geschafft – wir gehören zur Top-Steuerkanzlei 2017

VON ZANTHIER & SCHULZ gehört erneut zu den Top-Steuerkanzleien in Deutschland. Das ist das Ergebnis der Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Die gelisteten Kanzleien werden als „Top Steuerkanzlei 2017“ ausgezeichnet.

Rückblick auf den 39. Steuerberatertag in Dresden

Auf zwei ereignisreiche Tage möchten wir zurückblicken. Rund 1.500 Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Bereichen fanden sich unter dem Motto "Chancen und Risiken der Digitalisierung" zusammen.

Neben diesem Schwerpunkt haben Herr Dachowski und Herr Schulz zum Thema "Einführung in das polnische Gesellschafts- und Steuerrecht" Ihren Vortrag informativ übermittelt.

Vielen Dank für die rege Teilnahme!

Vortrag beim 39. Deutschen Steuerberatertag in Dresden

Anlässlich des 39. Steuerberatertags in Dresden sind wir stolz Ihnen mitzuteilen, dass in diesem Jahr Herr Lukasz Dachowski und Herr Rüdiger Schulz als Referenten gewonnen wurden.
Die Veranstaltung findet vom 09.-11. Oktober 2016 statt. Thema des Vortrags wird die Einführung in das polnische Gesellschafts- und Steuerrecht sein.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie direkt auf der Webseite des Steuerberatertags.

Rechtanwältin Stawska-Höbel obsiegt für Mandantin im Verfahren vor dem nationalen Gericht in Berlin nach Vorabentscheidungsverfahren des Gerichtshofes der Europäischen Union (EUGH)

Wie bereits zuvor auf unserer Homepage berichtet, hat Rechtsanwältin Stawska-Höbel, als Vertreterin der Antragsgegnerin, eine Stellungnahme in einem Vorabentscheidungsverfahren des Amtsgerichts Wedding an den Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Inhaltlich ging es hierbei um die Frage, welche Rechte der Antragsgegner geltend machen kann, wenn ihm ein Europäischer Zahlungsbefehl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 nicht wirksam zugestellt worden ist und dennoch eine Vollstreckbarkeitserklärung des Europäischen Zahlungsbefehls durch das zuständige Mahngericht erlassen worden ist. Das Urteil des Gerichtshofes Union im Vorabscheidungsverfahren ist am 4. September 2014 erlassen worden. Der daraufhin erlassene Beschluss des Amtsgerichts Wedding erging am 30. Mai 2016 mit dem Tenor, dass die Vollstreckbarkeitserklärung des Amtsgerichts Wedding, erteilt für den Europäischen Zahlungsbefehl, für ungültig erklärt worden ist. Im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung teilte das Gericht mit, dass die Frage möglicher Rechtsmittel ungeklärt sei. Wir haben bislang in dem Verfahren für  unsere Mandantin obsiegt. Sollte die Gegenseite Rechtsmittel einlegen, gelte es durch das Landgericht zu klären, ob und welche Rechtsmittel es für zulässig erachtet.

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